Ausstellungen

Der Bereich des Haupttreppenhauses einschließlich der Podeste vom Erdgeschoß bis zum 3. Obergeschoß bleibt ständig wechselnden kostenlosen Ausstellungen (Gemälde / Skulpturen) vorbehalten.

Zu Beginn der Treppe im Erdgeschoß befindet sich eine Plexiglasvorrichtung im DIN A 3 Format, in der Informationen über die Künstlerin / den Künstler, gegebenfalls ein Bild und auch Kurzinformationen zu den Bildern oder Skulpturen angebracht werden können.

Ausstellen sollen bevorzugt Künstlerinnen und Künstler aus der Region. Die Ausstellungsdauer beträgt in der Regel bis zu 2 Monate. Die Anzahl der Bilder kann bis zu 30 betragen. Versicherungen können nicht übernommen werden. Die Bilder können auch käuflich erworben werden, dem Landgericht steht jeweils eine Preisliste zur Verfügung.

Künstlerinnen und Künstler, die Interesse an einer Ausstellung haben, können sich gerne mit Herrn Reicherz (Tel.: 0651/466-1105) oder dem Präsidenten des Landgerichts (Tel.: 0651/466-1100) oder dem Direktor des Amtsgerichts (Tel.: 0651/466-4200) in Verbindung setzen.