Journalistenschulungen

Bei den Bemühungen um eine bessere Außendarstellung der Justiz sind die Medien und die dort arbeitenden Journalistinnen und Journalisten wichtige Partner. Sie bei der Erfüllung ihres Auftrages aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durch entsprechende Informationen zu unterstützen, ist deshalb eine Selbstverständlichkeit. Eine gute Pressearbeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unerlässlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medien sind aber, sofern es sich nicht um solche großer Tageszeitungen oder solche in den großen Sendezentren handelt, bis auf wenige Ausnahmen nicht juristisch ausgebildet, zumal die Zahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets steigt.

Weder der Gerichtsaufbau noch die unterschiedlichen Strukturen unserer Rechtsgebiete und insbesondere Verfahrensordnungen sind hinreichend bekannt. Gleiches gilt für die Verwaltungsstrukturen und die damit verbundenen einzelnen Verantwortlichkeiten.

Dies hat zur Folge, dass in den Berichten vielfach falsche formelle Bezeichnungen aber auch inhaltlich schwerer wiegende Fehler auftreten.

Das Landgericht bietet deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der örtlichen Medien in jedem Jahr die Durchführung von Tageskursen im Zivil- und Strafrecht an, in denen Richterinnen und Richter die Grundzüge dieser Rechtsgebiete erklären, Fragen beantworten, spezielle formale Fehler ansprechen und schriftliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

Die ersten beiden Schulungen haben am 09. und 15.06.2005 in den Räumen des Trierischen Volksfreundes in Trier mit jeweils 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Richter am Amtsgericht Oliver Emmer hat den Journalistinnen und Journalisten den Strafprozess nähergebracht, Richterin am Amtsgericht Maria Theresia Baur hat sich mit dem Zivilprozess befasst und einen umfassenden Überblick vermittelt. Von beiden Schulungen sind Skripten vorhanden, die auf Anforderung interessierten Journalistinnen und Journalisten gerne zur Verfügung gestellt werden.

Zudem wurde am 03.09.07 ein Alkoholselbsterfahrungsversuch für Journalistinnen und Journalisten angeboten, der vom Bund gegen Alkohol im Straßenverkehr finanziert und von Hr. Dr. Thomas Kaufmann vom Rechtsmedizinischen Institut in Mainz wissenschaftlich begleitet wurde.

Eine weitere Schulung für Journalistinnen und Journalisten im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts wurde am 18.03.2008 durchgeführt.

Weitere Journalistenschulungen werden nach Bedarf angeboten.

Die Organisation, Durchführung und Betreuung dieser Veranstaltungen obliegt der Medienreferentin des Landgerichts, Richterin am Landgericht Stefanie Georgi  (Tel.: 0651/466-1114).