Strafverfahren 5 Ks 8032 Js 35057/20 („Trierer Innenstadt 01.12.2021“)

Die Hauptverhandlung im Strafverfahren 5 Ks 8032 Js 35057/20 beginnt am

Dienstag, den 27.02.2024, 9.30 Uhr

und findet in Saal 70, Dienstgebäude des Landgerichts Trier, Justizstraße 2-6, 54290 Trier, statt.

Folgende Fortsetzungstermine wurden bestimmt:

Mittwoch, den 28.02.2024, 

Mittwoch, den 06.03.2024,

Donnerstag, den 07.03.2024,

Mittwoch, den 13.03.2024,  

Donnerstag, den 14.03.2024,

Donnerstag, den 04.04.2024,         

Dienstag, den 23.04.2024,  

Mittwoch, den 24.04.2024,

Donnerstag, den 02.05.2024,

jeweils 09.30 Uhr, ganztags, Saal 70.

Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen.

 

Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Eine solche Übertragung ist der Pressestelle unter Vorlage des Presseausweises anzuzeigen. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

 

Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten.

 

Medienvertreter, die an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessiert sind, können sich ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr@ko.jm.rlp.de) für das Verfahren „Trierer Innenstadt 01.12.2021“ akkreditieren.

 

Jeder Medienvertreter muss sich einzeln akkreditieren und kann sich nur einmal akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig.

 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes an die o.g. E-Mail-Adresse gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

 

Die Anzeigefrist für ein Akkreditierungsgesuch beginnt am

22. Januar 2024, 10:00 Uhr, und endet am 09. Februar 2024 um 13:00 Uhr.

Akkreditierungsgesuche, die außerhalb dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Genehmigungen zur Fertigung von Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen werden akkreditierten Medienvertretern erteilt und sind innerhalb der oben genannten Akkreditierungsfrist unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr@ko.jm.rlp.de) zu beantragen.

Akkreditieren sich mehr Interessenten für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen als aus Raum- und Sicherheitsgründen tragbar sind, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten.

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