Landgericht Trier
Landgericht Trier
Ansprechpartner
Behördenleiter:
Dr. Manfred Grüter, Präsident des Landgerichts
Vertreter:
Wolfgang Specht, Vizepräsident des Landgerichts
Medienreferentin
Lisa Majerus, Richterin am Landgericht
Tel.: 0651/466-1113
Fax: 0651/466-1901
E-Mail: lisa.majerus(at)ko.jm.rlp.de
Vertreter
Dr. Thomas Keich, Richter am Landgericht
Tel.: 0651/466-1114
Fax: 0651/466-1901
E-Mail: thomas.keich(at)ko.jm.rlp.de
Geschäftsleiter
Günter Reicherz, Justizrechtsrat
Tel.: 0651/466-1105
Fax: 0651/466-1901
Bewährungshilfe
Schönbornstraße 1b
54295 Trier
Tel.: 0651/466-2220 oder 2310
Fax: 0651/466-2900
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Postfach 2580, 54215 Trier
Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Sprechzeiten:
Mo bis Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der Sprechzeiten stets möglich.
Apostillen und Legalisationen sind nur in der Zeit von Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr möglich. Die Erteilung an einem Freitag ist nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Absprache mit Frau Reichert möglich.
Nachtbriefkasten:
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten des Landgerichts Trier befindet sich links neben der Eingangstür des Haupteingangs.
Sicherheitskontrollen:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Wichtiger Hinweis im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie
Zur Sicherung der Kontaktnachverfolgbarkeit werden Ihre Personalien erhoben. Bitte füllen Sie das entsprechende Formblatt möglichst vorab zu Hause aus und bringen Sie dieses zum Termin mit.
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen am Landgericht Trier im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie
Das Amtsgericht und das Landgericht Trier sind bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten. Insbesondere der Zutritt zu öffentlichen Sitzung ist im Rahmen der – durch Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkten – Saalkapazitäten stets gewährleistet.
Gleichwohl wird erbeten, persönliche Vorsprachen ohne Termin auf ein unverzichtbares Mindestmaß zu beschränken. Bitte tragen Sie Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder schriftlich vor. Die Mitarbeiter*innen entscheiden dann über die Notwendigkeit der Vergabe eines Termins. Einzahlungen bitten wir grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen.
Sollte bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld als Verdachtsfall anzusehen sein, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten!
Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn
- Sie Husten, Schnupfen, Fieber, Atemprobleme, eine Lungenentzündung o.ä. haben oder
- Sie Kontakt zu einer Person mit einer Erkrankung durch das Coronavirus hatten. Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollte Ihre Anwesenheit bei Gericht unabdingbar sein (z.B. als Partei oder Zeuge), wenden Sie sich in diesen Fällen bitte umgehend unter Angabe des Aktenzeichens an das Gericht. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Gericht nur in zwingend notwendigen Fällen betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden weiteren allgemeinen Schutzanordnungen und Zutrittsbeschränkungen:
- Der Zutritt zum Gebäude des Amts- und Landgerichts wird im Übrigen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung gewährt.
- Von dieser Anordnung ausgenommen sind folgende Personenkreise:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notare und Notarinnen (etc.) sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung ihres jeweiligen Amtes bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit.
- Zu einem Termin geladene Haupt- (z.B. Kläger, Beklagte, Angeklagte etc.) und Nebenbeteiligte (z.B. Zeugen, Sachverständige etc.) eines laufenden Zivil- oder Strafverfahrens, eines Verfahrens in Familiensachen oder in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie eines Vollstreckungsverfahrens. Bitte beachten Sie, dass der Einlass zum Termin grundsätzlich erst 15 Minuten vor Terminstunde erfolgt.
- Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle anbringen möchten.
- Bürgerinnen und Bürger, die als Zuschauer/-innen an einer öffentlichen Hauptverhandlung oder an einem Versteigerungstermin teilnehmen möchten.
- Jede/r Besucher/in hat sich vor Betreten des Gebäudes die Hände zu desinfizieren.
- Jede/r Besucher/in hat nach Betreten des Gebäudes zu anderen Besuchern/Besucherinnen einen Mindestabstand von 1.5 Metern zu wahren. Dies gilt insbesondere in den Wartebereichen des Gerichts.
- Jede/r Besucher/in hat nach Betreten des Gebäudes eine Mund-Nase-Bedeckung in Form einer Mundschutzmaske oder einer vergleichbaren Schutzbekleidung zu tragen. Sollten Sie keine Mund-Nase-Bedeckung bei sich tragen, wenden Sie sich bitte an die hiesige Wachtmeisterei.
- Die Veränderung der Bestuhlung im Wartebereich sowie im Sitzungssaal ist untersagt.
- Zuschauer*innen einer öffentlichen Hauptverhandlung haben im Sitzungssaal zunächst eine Mund-Nase-Bedeckung in Form einer Mundschutzmaske oder einer vergleichbaren Schutzbekleidung zu tragen.
Abweichenden Anordnungen des/der Vorsitzenden ist unverzüglich Folge zu leisten.
Für diese Maßnahmen und die stichprobenhafte Überwachung bitten wir um Verständnis.
Wichtiger Hinweis
Bei dem Landgericht Trier ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben (bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Verfahren Anwaltszwang herrscht). Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
WLAN Hotspot beim Landgericht
Beim Landgericht Trier ist ein WLAN Hotspot eingerichtet, der allen Besuchern während der Öffnungszeiten des Gerichts einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht.