Landgericht Trier
Landgericht Trier
Ansprechpartner
Behördenleiter:
Dr. Manfred Grüter, Präsident des Landgerichts
Vertreter:
Wolfgang Specht, Vizepräsident des Landgerichts
Medienreferentin
Olga Zimmer, Richterin am Landgericht
Tel.: 0651/466-1113
Fax: 0651/466-1901
E-Mail: pressestelle.lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Stellvertretende Medienreferentin
Stefanie Georgi, Richterin am Landgericht
Tel.: 0651/466-1114
Fax: 0651/466-1901
E-Mail: pressestelle.lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Geschäftsleiter
Günter Reicherz, Justizrechtsrat
Tel.: 0651/466-1105
Fax: 0651/466-1901
Bewährungshilfe
Schönbornstraße 1b
54295 Trier
Tel.: 0651/466-2220 oder 2310
Fax: 0651/466-2900
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Postfach 2580, 54215 Trier
Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Sprechzeiten:
Mo bis Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist auch außerhalb der Sprechzeiten stets möglich.
Apostillen und Legalisationen sind nur in der Zeit von Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr möglich. Die Erteilung an einem Freitag ist nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer Absprache mit Frau Reichert möglich.
Nachtbriefkasten:
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten des Landgerichts Trier befindet sich links neben der Eingangstür des Haupteingangs.
Sicherheitskontrollen:
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet.
Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt.
Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich.
Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Wichtige Hinweise für Besucher/innen und Verfahrensbeteiligte
Positiv getestete Personen haben im Gerichtsgebäude eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.
Vorschulkinder sind hiervon ausgenommen.
Sofern Sie positiv getestet sind und Ihnen das Maskentragen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, dürfen Sie das Landgericht nicht betreten.
Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt/-anwältin – zu einem Termin bei dem Landgericht Trier geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Bei einem persönlichen Besuch des Landgerichts wird das Mitführen einer eigenen medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske), einer FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards mit Blick auf die Möglichkeit der sitzungspolizeilichen Anordnung einer Maskenpflicht im Sitzungssaal durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden empfohlen.
Wichtiger Hinweis
Bei dem Landgericht Trier ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben (bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Verfahren Anwaltszwang herrscht). Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
WLAN Hotspot beim Landgericht
Beim Landgericht Trier ist ein WLAN Hotspot eingerichtet, der allen Besuchern während der Öffnungszeiten des Gerichts einen kostenlosen Zugang zum Internet ermöglicht.