Hinweise auf Verstöße gegen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Dienstaufsicht über Notarinnen und Notare
Der Präsident des Landgerichts übt die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk ansässigen Notarinnen und Notare aus. Als Aufsichtsbehörde ist er gemäß § 53 Abs. 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten.
Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie – auch anonym - auf folgenden Wegen übermitteln:
Per Post:
Präsident des Landgerichts Trier
Justizstraße 2, 4, 6
54290 Trier
Per E-Mail:
lgtr(at)ko.jm.rlp.de
Per Telefon:
0651/466-0
Per Fax:
0651/466-1900
Bitte beachten Sie bei allen Kommunikationswegen, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn sie anonym bleiben wollen. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können.
Bekanntmachungen § 57 GwG
Nach § 57 GwG haben die Aufsichtsbehörden bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwGz oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Adressaten der Maßnahme oder Bußgeldentscheidung auf ihrer Internetseite bekannt zu machen.
Die Bekanntmachungen des Landgerichts Trier finden Sie hier:
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