Bei dem Landgericht Trier ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.

Bitte beachten Sie, dass eine anwaltliche Vertretung, soweit vorgeschrieben, auch bei der elektronischen Kommunikation mit dem Landgericht Trier weiterhin notwendig ist.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.