Zum Bezirk des Landgerichtes Trier gehören 8 Amtsgerichte: Saarburg, Hermeskeil, Bernkastel-Kues, Wittlich, Daun, Prüm, Bitburg und Trier.
Im Bereich des Oberlandesgerichtes Koblenz gibt es vier Landgerichte: Mainz, Bad Kreuznach, Koblenz und Trier. Der Bezirk des Landgerichts Trier mit etwa 510 000 Einwohnern liegt im Nordwesten von Rheinland-Pfalz. Er wird begrenzt
- im Westen durch die Grenze zum Saarland, zu Luxemburg und zu Belgien,
- im Norden durch die Grenze zu Nordrhein-Westfalen,
- im Osten zum Landgerichtsbezirk Koblenz durch eine Linie, die in etwa von der Mündung des Ahbaches in die Ahr über Nohn, Bauler, Müllenbach, Meuspath, Nitz, Brücktal, Arbach, Kalenborn, Berenbach, Schönbach und dann immer dem Ueßbach folgend bis zur Mosel und von dort über Reil, Burg, Raversbeuren bis kurz vor Lautzenhausen und von dort, nach Süden einschwenkend, über Hochscheid bis kurz vor Stipshausen verläuft,
- im Süden durch die Grenze zum Saarland und zum Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach durch eine Linie, die von Stipshausen bis Neuhütten und von dort entlang der Landesgrenze verläuft.