Kollegiale Beratung von Richterinnen und Richtern durch Intervision
Ab 2015 bietet die rheinland-pfälzische Justiz Richterinnen und Richtern zum Zwecke der Qualitätssicherung und -steigerung die kollegiale Beratung durch Intervision an.
Was ist Intervision?
Die angebotene Intervision ist eine kollegiale Form der Beratung zur Verhandlungs-führung. Auf Einladung besuchen besonders geschulte Kolleginnen und Kollegen (sog. Intervisoren) eine Sitzung der Interessenten, um anschließend in einem kollegialen Gespräch ein Feedback zum Verlauf der Kommunikation in der Sitzung zu geben. Was genau Gegenstand der Beobachtung sein soll (kommunikatives Verhalten, Verhandlungsführung, Wirkung auf Verfahrensbeteiligte pp.), wird in einem Vorgespräch individuell abgesprochen.
Im Hinblick auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erfolgt eine solche Intervision nur auf Wunsch der einladenden Richterin oder des einladenden Richters und unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit. Sie wird völlig unabhängig von der Justizverwaltung ausschließlich auf kollegialer Ebene angeboten.
Warum wird Intervision angeboten?
Eine sichere und souveräne Verhandlungsführung ist nicht nur wesentlicher Aspekt der Qualität von Rechtsprechung. Sie stellt zugleich hohe Anforderungen an die Richterinnen und Richter, sowohl in fachlicher Hinsicht als auch Bereich ihrer Kommunikationsfähigkeit. Während die fachliche Qualifikation anhand anerkannter Kriterien messbar und vergleichbar ist, lässt sich die adäquate Kommunikationsfähigkeit in der Regel nur subjektiv erleben. Diesem Umstand trägt die Intervision Rechnung.
Die professionelle Beratung unter Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe kann die Kommunikationsfähigkeit und damit auch die Verhandlungssicherheit konstruktiv unterstützen und stärken. Schwerpunkt der Beratung sind deshalb weniger fachliche, sondern Aspekte der Kommunikation. Ein von Intervisorinnen und Intervisoren durch das Feedbackgespräch vermittelter Blick auf die eigene Außenwirkung macht diese für die Verhandlungsführer, die als Richterinnen und Richter insoweit oftmals auf sich allein gestellt sind, überhaupt erst transparent. Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung können verglichen werden. Die Selbstreflexion ermöglicht jedem die Entscheidung, ob etwas verändert oder bei-behalten werden soll.
An wen richtet sich das Angebot der Intervision?
Insbesondere Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger (Assessorinnen und Assessoren) können in ihren Kommunikationsfähigkeiten und ihrer Verhandlungssicherheit unterstützt werden. Nutzen hat das Angebot aber auch für die erfahreneren Kolleginnen und Kollegen, denen im Rahmen eines kollegialen Austauschs die Überprüfung gewohnter und eingeschliffener Verhaltensweisen ermöglicht wird.
Auch nach Wechsel des Dezernates kann ein besonderes Interesse an einer kollegialen Beratung bestehen, da die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit durch den Richter je nach inhaltlicher Thematik variieren.
Wie nehme ich das Angebot in Anspruch?
An der Intervision interessierte Richterinnen und Richter haben die Möglichkeit, eine Intervisorin oder einen Intervisoren auszuwählen. Die Kolleginnen und Kollegen bieten ihre Hilfe ohne eigene dienstliche Entlastung an.
Mit den Intervisorinnen und Intervisoren kann unmittelbar Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.
Ansprechpartner für den Landgerichtsbezirk Trier sind:
Marie-Theres Baur, 0651/466-4211, maria-theresia.baur(at)ko.jm.rlp.de
Dr. Ursula Epp, 0651/466-4451, ursula.epp(at)ko.jm.rlp.de
Dr. Simone Konz, 0651/466-1121, simone.konz(at)ko.jm.rlp.de
Urban Wingenfeld, 0651/466-4203, urban.wingenfeld(at)ko.jm.rlp.de