Der Dienstbetrieb wird ab dem 03.05.2022 wieder regulär aufgenommen.
Aufgrund eines Brandfalls und der daraus resultierenden Feinstaubbelastung besteht im gesamten Dienstgebäude die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Etwaige Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes können nicht ausgeschlossen werden.