Anklage gegen acht Angeklagte im Verfahren um den sogenannten „Cyberbunker“ in Traben-Trarbach zugelassen

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Trier als Jugendkammer hat mit Beschluss vom 21. Juli 2020 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 30. März 2020 gegen sämtliche acht Angeklagte zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss der 2. Strafkammer -Jugendkammer- vom 21. Juli 2020, Az. 2a KLs 5 Js 30/15).

Die Kammer beabsichtigt, die Hauptverhandlung am 

Montag, dem 19. Oktober 2020, 9.00 Uhr

zu beginnen (Saal 70, Dienstgebäude des Landgerichts Trier, Justizstraße 2-6, 54290 Trier).

Die Hauptverhandlung soll - mit Ausnahme von an diesen Tagen in Rheinland-Pfalz gelegenen gesetzlichen Feiertagen - ab dem 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 jeweils montags und donnerstags um 09.00 Uhr am gleichen Ort stattfinden. Einzelne Änderungen bleiben vorbehalten.

Informationen zum Akkreditierungsverfahren werden zeitnah über den Presseverteiler des Landgerichts Trier sowie unter den Pressemitteilungen auf der Homepage des Landgerichts Trier bekannt gegeben.

Teilen

Zurück