Eingang der Anklageschrift im „Amok-Verfahren“ (Az. 8032 Js 35057/20.1 Ks)

Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Verfahren betreffend die Amokfahrt vom 1. Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone Anklage zum Landgericht Trier erhoben. Die Anklage ging am 23. April 2021 bei der zuständigen 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ein, die nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.
 
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Verfahren ((Nicht-)Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens, Hauptverhandlungstermine, Akkreditierungsverfahren etc.) werden stets zeitnah auf der Homepage des Landgerichts Trier bekanntgegeben
 

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