In seiner Begrüßung zeigte sich Dr. Grüter sehr darüber erfreut, dass es in Zusammenarbeit von Justizministerium, Oberlandesgericht Koblenz, Landgericht Trier, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung sowie der Stadt Saarburg und der Gebäudegesellschaft Saarburg mbH gelungen sei, den Ausbildungsstandort Saarburg zu erhalten. Er betonte weiter die Wichtigkeit eines zeitgemäßen Ausbildungsbetriebs. „Das Angebot einer fundierten Ausbildung in einem modernen und mit der neusten Technik ausgestatteten Ausbildungszentrum ist angesichts immer größer werdender Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte von großer Bedeutung.“ In seinem Grußwort betonte Justizstaatssekretär die Bedeutung der Justizfachwirtinnen und –fachwirte für die rheinland-pfälzische Justiz: „Als Ansprechpartner ist diese Berufsgruppe Nahtstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Justiz andererseits. Sie trägt damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Im Rahmen ihrer zweijährigen Ausbildung verbringen die angehenden Justizfachwirtinnen und –fachwirte auch insgesamt fünf Monate hier im Justizausbildungszentrum in Saarburg. Ich freue mich, dass wir nun langfristig sicherstellen konnten, dass die Liegenschaft hier in dieser angenehmen Umgebung einen angemessenen Rahmen bietet“, so Fernis abschließend.
Hintergrund
Seit Jahrzehnten fand ein Teil der fachtheoretischen Ausbildung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Rheinland- Pfalz in den Räumen des Pädagogischen Landesinstituts in Saarburg statt.
Infolge der Entscheidung des Instituts dessen Standorte in Trier und Saarburg in Trier zu konzentrieren und der damit einhergehenden Kündigung der bestehenden Nutzungsvereinbarung, wurde die Suche nach einem neuen Lehrgangsgebäude notwendig.
In Zusammenarbeit des Justizministeriums, des Oberlandesgerichts Koblenz, des Landgerichts Trier mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung sowie der Stadt Saarburg und der Gebäudegesellschaft Saarburg mbH konnte der Ausbildungsstandort Saarburg an neuer Stelle erhalten bleiben.
Justizfachwirtinnen und -fachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen sie neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
Sie sind insbesondere befasst mit der Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, dem Umgang mit Publikum sowie der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchabschriften und gewähren Grundbucheinsicht. Zu ihren Aufgabengebieten zählen außerdem die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
Jedes Jahr stellen das Oberlandesgericht Koblenz und das Oberlandesgericht Zweibrücken Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst ein. Mindestvoraussetzung für die Einstellung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die duale Ausbildung, die Praxis und Theorie verbindet, beginnt in der Regel bei einem Amtsgericht in Wohnortnähe. Die praktische Ausbildung wird durch wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaften ergänzt. Daneben werden im Rahmen von mehrmonatigen Lehrgängen theoretische Kenntnisse vermittelt. Bereits während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt.