Landgericht Trier begrüßt neue Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

20 Juristinnen und Juristen sind am 2. November 2020 in den Vorbereitungsdienst beim Landgericht Trier gestartet

Bereits am 2. November 2020 haben am Landgericht Trier 20 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie begonnen. Nach einem dreiwöchigen Einführungslehrgang beginnt nunmehr der praktische Teil der Ausbildung.

Die Referendarinnen und Referendare werden in den kommenden zwei Jahren in Rheinland-Pfalz ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt. Diese wird die jungen Juristinnen und Juristen sodann unter anderem zu einer Tätigkeit als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notarin bzw. Notar oder als Verwaltungsjuristin bzw. Verwaltungsjurist qualifizieren.

Der abwechslungsreiche Vorbereitungsdienst verbindet berufliche Praxis und Theorie und soll den Referendarinnen und Referendaren vertiefte Einblicke in die vielfältigen beruflichen Tätigkeitsbereiche von Juristinnen und Juristen bieten. Zu diesem Zweck findet eine praktische Ausbildung bei einem Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen, einem Gericht in Strafsachen oder einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde sowie einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin statt. Daran schließt sich eine nach individuellen Wünschen gestaltete Wahlstation im In- oder Ausland an. Die praktische Ausbildung wird durch wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaften ergänzt.

Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst werden in Rheinland-Pfalz zweimal im Jahr vorgenommen, jeweils zum 2. Mai und zum 2. November. Voraussetzung ist ein mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

- Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde auf eine Fotoaufnahme verzichtet. -

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