Landgericht Trier: Engere Kooperation zwischen Justiz und Universität

Im Schwurgerichtssaal kommen Richter, Staatsanwälte, Rechtswissenschaftler und Studierende zusammen.

Für mehr als 300 Jahre beherbergte das historische Dienstgebäude des Sozialgerichts in der Dietrichstraße die 1473 gegründete Universität Trier. Nun kehrt ein Teil der Universität an ihren Ursprungsort zurück. Dank der Kooperationsbereitschaft von Sozialgericht und Landgericht kann das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) der Universität künftig den repräsentativen Schwurgerichtssaal des Gebäudes in der Dietrichstraße nutzen. Das ISP wird dort Tagungen veranstalten, und Studierende werden in „Moot Courts“ unter praxisnahen Bedingungen Gerichtsverhandlungen simulieren. Die Beteiligten sind sich einig: Die Verzahnung zwischen Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Polizei wird auf diese Weise sinnvoll und wahrnehmbar gefördert.

Der Präsident des Sozialgerichts, Jürgen Didong, und das ISP, vertreten durch seinen Direktor Prof. Dr. Mark Zöller und Universitätspräsident Prof. Dr. Michael Jäckel, haben am 25. Mai eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen. „Für uns ist diese Kooperation eine gute Entwicklung und ein Zeichen der Vernetzung von Justiz und Universität“, begrüßte Landgerichtspräsident Thomas Henrichs die Vereinbarung, die auf seine Initiative und unter seiner Beteiligung zustande kam. „Eine solch konstruktive Zusammenarbeit der kurzen Wege ist nicht selbstverständlich“, bedankte sich Professor Mark Zöller für das Entgegenkommen.

Prof. Dr. Mark Zöller (links) kann künftig Veranstaltungen seines Instituts im Schwurgerichtssaal des Sozialgerichts durchführen. Für die Universität und ihren Präsidenten Prof. Dr. Michael Jäckel (Zweiter von links) ist es eine Rückkehr an ihren Ursprungsort. Landgerichtspräsident Thomas Henrichs (Zweiter von rechts) und Sozialgerichtspräsident Jürgen Didong haben diese neue Form der Kooperation ermöglicht. Foto: Uni Trier

 

Zöllers Institut widmet sich nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Straftaten und die kriminalitätsbezogene Gefahrenabwehr. Einem Arbeitskreis des ISP gehören Hochschullehrer des öffentlichen Rechts und des Strafrechts sowie Vertreter des Bundesgerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaften, der Anwaltschaft und der Ministerialverwaltung an. Sie werden künftig grundsätzliche und aktuelle Fragen zu Strafrecht, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in einem angemessenen Ambiente diskutieren können.

„Es ist eine glückliche Fügung, dass die Trierer Rechtswissenschaft und die örtliche Justiz hier zusammenfinden. Für die Universität ist es ein besonderer Moment, dass sie wieder engere Verbindungen zu ihrem Gründungsgebäude knüpfen konnte“, hob Universitätspräsident Jäckel auch den historischen Aspekt hervor.

 

Hintergrund
Am heutigen Sitz des Sozialgerichts, das auch das Arbeitsgericht beherbergt, befand sich das Anwesen, in dem vor über 500 Jahren die alte Universität Trier, u.a. mit einer juristischen Fakultät, gegründet wurde. Über 300 Jahre lang hatte die Universität dort ihren Sitz. Die an dieser Stelle später errichtete Kirche wurde Anfang des 19. Jahrhunderts zum Schwurgerichtssaal umgebaut und bis 1966 mehr als 100 Jahre lang vom Landgericht Trier für Strafprozesse genutzt. Heute steht der Saal der Justiz überwiegend zur Durchführung von Lehr-, Fortbildungs- und Prüfungsveranstaltungen zur Verfügung.

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