Landgericht Trier: Urteil in der Strafsache 8031 Js 19453/20.5 KLs

Sehr geehrte Damen und Herren, die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am 14.12.2020 in der Strafsache 8031 Js 19453/20.5 KLs ein Urteil mit folgendem Tenor gefällt:

„Die Angeklagten sind schuldig der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Sie werden wie folgt verurteilt:

Der Angeklagte P. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren,

der Angeklagte T. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die beigefügte Pressemitteilung verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Eric Becker
Richter am Landgericht

Landgericht Trier

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54290 Trier

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54290 Trier

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