Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 („Trierer Innenstadt 01.12.2020“)

Die Hauptverhandlung im Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 beginnt am

Donnerstag, den 19. August 2021, 9.00 Uhr

und findet in Saal 70, Dienstgebäude des Landgerichts Trier, Justizstraße 2-6, 54290 Trier, statt.

Die Fortsetzungstermine können der Pressemitteilung vom 2. Juli 2021 entnommen werden. Einzelne Änderungen bleiben vorbehalten.

Medienvertreter, die an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessiert sind, können sich ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr(at)ko.jm.rlp.de) für das Verfahren „Trierer Innenstadt 01.12.2020“ akkreditieren.

Jeder Medienvertreter muss sich einzeln akkreditieren und kann sich nur einmal akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig. 

Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes an die o.g. E-Mail-Adresse gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Die Anzeigefrist für ein Akkreditierungsgesuch beginnt am

13. Juli 2021, 10.00 Uhr und endet am 20. Juli 2021 um 15.00 Uhr.

Akkreditierungsgesuche, die außerhalb dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Genehmigungen zur Fertigung von Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen werden akkreditierten Medienvertretern erteilt und sind innerhalb der oben genannten Akkreditierungsfrist unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr(at)ko.jm.rlp.de) zu beantragen.

Akkreditieren sich mehr Interessenten für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen als aus Raum- und Sicherheitsgründen tragbar sind, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten.

Sitzungspolizeiliche Verfügung

Anmeldeformular

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