Die Hauptverhandlung im Strafverfahren 2a KLs 5 Js 30/15 beginnt am
Montag, dem 19. Oktober 2020, 9.00 Uhr
und findet in Saal 70, Dienstgebäude des Landgerichts Trier, Justizstraße 2-6, 54290 Trier, statt.
Die Hauptverhandlung soll - mit Ausnahme von an diesen Tagen in Rheinland-Pfalz gelegenen gesetzlichen Feiertagen - ab dem 19. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 jeweils montags und donnerstags um 09.00 Uhr am gleichen Ort stattfinden. Einzelne Änderungen bleiben vorbehalten.
Medienvertreter, die an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessiert sind, können sich ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr@ko.jm.rlp.de) für das „Bunkerverfahren“ akkreditieren.
Jeder Medienvertreter muss sich einzeln akkreditieren und kann sich nur einmal akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes an die o.g. E-Mail-Adresse gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Die Anzeigefrist für ein Akkreditierungsgesuch beginnt am
21. September 2020, 10.00 Uhr und endet am 28. September 2020 um 15.00 Uhr.
Akkreditierungsgesuche, die außerhalb dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Genehmigungen zur Fertigung von Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen werden akkreditierten Medienvertretern erteilt und sind innerhalb der oben genannten Akkreditierungsfrist unter Verwendung des von der Pressestelle des Landgerichts Trier zur Verfügung gestellten Formblattes per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts Trier (akkreditierung.lgtr@ko.jm.rlp.de) zu beantragen.
Akkreditieren sich mehr Interessenten für Ton-, Foto- und Filmaufnahmen als aus Raum- und Sicherheitsgründen tragbar sind, bleibt vorbehalten, Ton-, Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten.
Sitzungspolizeiliche Verfügung
Anmeldeformular