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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 5 KLs 8016 Js 10087/17 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 09.10.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 09.10.2023 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Betrug |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Kühne, Trier |
Der Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vertragswidriger Einsatz von nicht qualifiziertem Personal im Bereich der Behandlungspflege in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.01.2018 in Trier vorgeworfen.
Die Angeklagte sei seit dem Jahr 2004 Vorsitzende eines eingetragenen Vereins in Trier, der entgegen seines Zwecks (u.a. Kulturförderung) tatsächlich gewerbliche Pflegedienstleistungen erbracht habe. Die erbrachten Pflegeleistungen seien schließlich mit der Stadtverwaltung Trier sowie diversen Krankenkassen nach dem SGB XI und XII abgerechnet worden, um dem Verein eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.
Die Angeklagte habe dabei gewusst, dass die Pflegeleistungen nicht abrechnungsfähig waren, weil die sie größtenteils von nicht examinierten und qualifizierten Mitarbeitern erbracht worden seien.
Insgesamt soll ein Gesamtschaden von 1.116.416,26 Euro entstanden sein.
Strafrechtlich ist die Angeklagte bereits in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 5 KLs 8143 Js 14785/22– 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 10.10.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 10.10.2023 |
Weitere Termine: | 31.10.2023, 08.11.2023, 21.11.2023, 28.11.2023, 13.12.2023, 20.12.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. wg. schweren Bandendiebstahls |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Bosch, Trier Rechtsanwältin Vogt, Düsseldorf Rechtsanwalt Bonn, Düsseldorf |
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zur Last, von Mai 2022 bis zum 21.12.2022 in Hermeskeil, Würselen und andernorts folgende Taten begangen zu haben:
Der Angeklagte T2 soll sich zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Frühjahr 2022, gemeinsam mit zwei gesondert Verfolgten und mindestens einem weiteren bislang unbekannten Täter zusammengeschlossen haben, um in wechselnder Beteiligung bei geeigneten Gelegenheiten vor allem hochwertige Elektronikgüter aus Lagerhallen und Lastkraftwagen zu entwenden. Alle Täter sollen beabsichtigt haben sich durch die Straftaten eine auf Dauer angelegte Einnahmequelle von erheblichem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen.
Der Angeklagter T1 habe als Mitarbeiter einer der geschädigten Firmen stets Zutritt zu den Lagerhallen sowie Zugriff auf das Warenwirtschaftssystem gehabt und über die Sicherheitsvorkehrungen der Firma Bescheid gewusst. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt habe er die Haupttäter dadurch unterstützt, dass er zumindest den Angeklagten T2 über die bei der Firma auf Paletten eingelagerten Notebooks informiert und ihm sein Wissen über die Örtlichkeit und die zum jeweiligen Zeitpunkt getroffenen Sicherheitsvorkehrungen mitgeteilt habe.
In der Nacht vom 07.05.2022 gelangten der Angeklagte T2, der gesondert Verfolgte sowie ein weiterer unbekannter Mittäter durch das Zerstören von Oberlichtern des Flachdaches sowie des gewaltsamen Öffnens eines rückwärtig gelegenen Fensters in das Innere der Halle. Dort entwendeten sie 1.675 Elektronikgeräte (1036 Laptops; 189 Minitower und 450 Mainboards) im Gesamtwert von 536.245,11 Euro, indem sie die Europaletten mit den Elektronikgütern mittels eines Hubwagens zum Be- und Entladetor brachten und in die oben genannten Fahrzeuge verluden.
Am 20.12.2022 haben sich der Angeklagter T2, die beiden gesondert Verfolgten und mindestens ein weiterer, bereits an der ersten Tat beteiligter, noch unbekannter Täter ebenfalls in Umsetzung der Abrede und entsprechend des zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans zur Rückseite der abgelegenen Lagerstätte der Firma begeben. Mittels Aufhebelns einer Nebeneingangstür seien sie in die umgebaute Lagerhalle gelangt. Dort haben sie im Zeitraum zwischen 21.29 Uhr und 23.39 Uhr unter Umgehung der neu getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und in arbeitsteiliger Weise 903 Laptops im Gesamtwert von 275.000 Euro entwendet.
Die entwendete Ware sei bei beiden Taten jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht gewesen.
Den zum Abtransport des Stehlgutes gedachten LKW haben der Angeklagter 2 zumindest mit einem gesondert Verfolgten entsprechend ihrem Tatplan, zuvor in der Nacht vom 12.12. auf dem 13.12.2022 von einem Firmengelände in Würselen entwendet, in dem sie das nicht umschlossene Firmengelände betreten, den außen an dem Fahrzeug angebrachten Fahrzeugschlüssel an sich genommen und ein niederländisches Kennzeichen an dem Fahrzeug montiert haben. Anschließend seien sie dann mit dem Fahrzeug zur Tatörtlichkeit gefahren. Der LKW sei am 21.12.2022 nur unweit von der Lagerhalle auf dem Parkplatz vor dem Sportplatz in Hermeskeil festgestellt worden.
Überdies haben sich der Angeklagte T2 sowie ein gesondert Verfolgter in der Nacht vom 13.05.2022 zu einem Parkplatz auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln begeben, um LKWs nach hochwertigen stehlenswertem Gut zu durchsuchen. Dort haben sie sie in arbeitsteiliger Weise neun Planen dort abgestellter LKWs ausgeschlitzt und aus einem der LKWs ein Parfumflakon im Wert von 70 Euro entwendet.
Durch die Tat sei an den beschädigten LKWs jeweils ein Sachschaden in Höhe von ca. 150 Euro entstanden.
Die Angeklagten sind strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft.
3. Strafverfahren 5 KLs 8044 Js 7377/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 12.10.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 12.10.2023 |
Weitere Termine: | 02.11.2023, 23.11.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. wg. besonders schwere Brandstiftung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am Mittag des 24.02.2022 in Wittlich im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit einen Stapel Papiere, der in einem Garderobenschrank im Flur gelegen habe, entzündet zu haben. Die Papiere seien vollständig verbrannt. Darüber hinaus habe das Feuer auf den Schrank und die Wand hinter dem Garderobenschrank übergegriffen. Die über eine Mitteilung eines aktiven Rauchmelders verständigte Feuerwehr habe den Brand löschen können, bevor sich dieser habe weiter ausbreiteten können. Durch Verrußung der Decke und Wände im Flur sowie durch die Beschädigung der bereits in Brand gesetzten Wand und des Schrankes soll ein Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro entstanden sein.
Die Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
4. Strafverfahren 1 KLs 8033 Js 23535/22– 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 12.10.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 12.10.2023 |
Weitere Termine: | 02.11.2023, 08.11.2023,15.11.2023, 22.11.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. Unerlaubtes Handeltreiben mit BtM |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schmitt, Trier Rechtsanwalt Schwindt, Bonn Rechtsanwalt Wittschier, Trier Rechtsanwalt Angele, Trier Rechtsanwalt Roggenfelder, Trier
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Drei Angeklagten wird zur Last gelegt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei die Angeklagten 1 und 2 teilweise gemeinschaftlich gehandelt haben sollen. Zwei weiteren Angeklagten wird Beihilfe zu einzelnen Taten vorgeworfen.
Der Angeklagte T1 soll sich spätestens seit Anfang 2020 im Bereich Trier als Betäubungsmittelhändler etabliert haben. Im Zeitraum von Frühjahr 2020 bis Mai 2021 habe er für den Kontakt mit seinen Bezugsquellen die (vermeintlich) sicheren verschlüsselten Dienste Encrochat und Anom genutzt, welche jedoch durch die Ermittlungsbehörden entschlüsselt werden konnten.
Im Tatzeitraum sei es zu Betäubungsmittelgeschäften des Angeklagten 1 gekommen, der teilweise gemeinschaftlich mit den weiteren Angeklagten 2 – 4 agiert haben und unter anderem Betäubungsmittel an den Angeklagten 5 veräußert haben soll.
Es sollen Geschäfte über insgesamt ca. 100 kg Marihuana (5.100,- bis 5.300,- EURO/Kg), 19 kg Amfetamin (1.000,- bis 3.155,- EURO/kg), 3 kg Haschisch (4.250 Euro/kg) sowie 250 Gramm Kokain (28,- EURO/Gramm) getätigt worden sein, die – soweit die Betäubungsmittel geliefert wurden – im Raum Trier abgesetzt worden sein sollen.
Der Angeklagte 1 habe durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von insgesamt 405.220,90 Euro, der Angeklagte 2 in Höhe von insgesamt 35.700,- Euro und der Angeklagte 5 in Höhe von insgesamt 5655,- Euro erlangt.
Die Angeklagten, sind mit Ausnahme eines Angeklagten, strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten. Drei Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
Strafverfahren 4a KLs 8022 Js 21185/19 jug – 2. Großen Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termine: | 11.10.2023, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 20.09.2023 |
Weitere Termine: | 27.10.2023, 06.11.2023, 16.11.2023, 04.12.2023, 18.12.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Dr. Schmidt, Saarbrücken |