- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2a KLs 8027 Js 9404/23 jug– 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 14.08.2023 und 17.08.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 14.08.2023 |
Weitere Termine: | 29.08.2023, 05.09.2023, 18.09.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. schwerer Raub |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Bosch |
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den drei Angeklagten zur Last, sich im Zeitraum zwischen dem 06.11.2022 und dem 18.03.2023 in Trier und andernorts im Wesentlichen wie folgt strafbar gemacht zu haben:
- In der Nacht des 06.11.2022 habe der Angeklagte T1 vor einer Discothek in Idar-Oberstein ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Anlass begonnen, wortlos und ohne Vorankündigung, gemeinsam mit einer bislang unbekannten Person, auf den Zeugen M einzuschlagen. Wie von dem Angeklagten beabsichtigt, habe der Zeuge hierdurch Schmerzen, Hämatome im Gesicht und eine Nasenbeinfraktur, die operativ behandelt werden musste, erlitten.
- Am 16.12.2022 habe der Angeklagte T2 gegen die Scheiben des Wartehäuschens am Bahnhof in Konz geschlagen und getreten sowie mehrere Steine aus dem Gleisbett genommen und diese solange gegen die Scheiben geworfen, bis diese zerbrachen.
Es soll ein Schaden in Höhe von 2.000 Euro entstanden sein.
- Am Abend des 23.12.2022 soll der Angeklagte T2 den Zeugen F auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Konz plötzlich mit der Faust mindestens 10 Mal wuchtig ins Gesicht geschlagen haben. Wie von T2 beabsichtigt, soll der Zeuge durch die Schläge eine Jochbeinprellung sowie mehrere Hämatome im Gesicht erlitten haben.
- Am Abend des 02.01.2023 soll es auf einem Parkplatz in Konz zu einem Streitgespräch zwischen dem Angeklagten T2 und der Zeugin D gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte plötzlich ausgeholt habe und der Zeugin mit voller Wucht seine Faust auf das linke Auge geschlagen habe. Wie von dem Angeklagten beabsichtigt, habe die Zeugin hierdurch Schmerzen und ein Hämatom unter dem linken Auge erlitten.
- Am späten Abend des 27.01.2023 soll sich der Angeklagte T1 in Begleitung einer bislang unbekannten männlichen Person im Palastgarten in Trier aufgehalten haben, als der Zeuge S sich zu Fuß auf dem Heimweg befunden habe. Aufgrund eines spontan gefassten gemeinsamen Tatplans habe der bislang unbekannte Begleiter dem Zeugen ohne Vorwarnung mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen, wodurch der Zeuge zu Boden gegangen sei. Sodann haben beide gemeinschaftlich auf den am Boden liegenden wehrlosen Zeugen eingetreten, insbesondere auf den Kopfbereich. Hierdurch habe dieser eine Unterkieferfraktur, Schwellungen an der Stirn und Verletzungen im Mundbereich erlitten. Erst als der Zeuge sich habe aufrappeln und weglaufen können, habe der Angeklagte von ihm abgelassen.
- Die Angeklagten befanden sich in den frühen Morgenstunden des 18.03.2023 vor einem Club in Trier, wo sich auch der Geschädigte M aufgehalten habe. Aus nicht näher bekannten Gründen gerieten der Angeklagte T2 und der Geschädigte M in Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte T2 sodann eine von ihm mitgeführte Pfefferspraydose hervorgeholt habe und dem Zeugen M damit, ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Anlass, Pfefferspray in die Augen gesprüht habe. Wie von dem Angeklagten T2 beabsichtigt, habe der Zeuge M hierdurch starke Schmerzen in den Augen verspürt.
Kurze Zeit später haben die Angeklagten T2 und T1, mit zwei weiteren, bislang unbekannten Personen, den Zeugen M aufgesucht, welcher sich mit dem Angeklagten T3 weiterhin vor dem Club befunden und darauf gewartet habe von seinem Vater abgeholt zu werden. Entsprechend des zuvor von den Angeklagten T2 und T1 gefassten gemeinsamen Tatplans, sich der Wertgegenstände des Zeugen M zu bemächtigen, habe der Angeklagte T2 den Zeugen gepackt und ihn aufgefordert, ihm sein Geld und sein Portemonnaie zu übergeben. Dabei habe er ihm gedroht, ihm erneut Pfefferspray in die Augen zu sprühen. Da der Zeuge über kein Bargeld verfügt habe, habe der Angeklagte T2 dem Zeugen befohlen, Bargeld abzuheben. Gleichzeitig habe eine der Anwesenden dem Zeugen M seinen Geldbeutel aus der Hosentasche gezogen und ihn dem Angeklagten T2 überreicht, welcher diesen erfolglos durchsucht habe.
In arbeitsteiligem Zusammenwirken haben die drei Angeklagten und ihre Begleiter sodann den Zeugen M um eine Gebäudeecke gezerrt und ihm mehrere Fußtritte in den Rücken und in die Kniekehle versetzte, wodurch der Zeuge zunächst zu Boden gegangen sei.
Unter Androhung des erneuten Einsatzes des Pfeffersprays erlangten Sie zudem die Jacke des Zeugen im Wert von 270,00 Euro sowie sein Paar Handschuhe im Wert von circa 60 Euro.
Die drei Angeklagten sowie ihre Begleiter seien anschließend fußläufig geflohen, wobei nur die Angeklagten T2 und T1 in Besitz der Tatbeute gewesen waren.
Die Angeklagten – mit Ausnahme des T3 - sind bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 5 KLs 8016 Js 3064/23 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 14.08.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 14.08.2023 |
Weitere Termine: | 04.09.2023, 21.09.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. schwere Körperverletzung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Hölzer Rechtsanwalt Rehberger |
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten zur Last, am 25.01.2023 in Trier im Zustand der Schuldunfähigkeit durch dieselbe Handlung
- eine andere Person mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs und eines hinterlistigen Überfalls körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben,
- absichtlich versucht zu haben, dass die verletzte Person durch die Körperverletzung das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert.
In den Räumlichkeiten einer medizinischen Einrichtung soll der Angeklagte einerseits einen Kugelschreiber sowie andererseits die Zeugin ergriffen haben und unvermittelt und ohne rechtfertigenden Grund in Richtung der Augen der Zeugin zu stechen begonnen haben. Hierbei soll er auch das Weiße des rechten Augapfels getroffen haben.
Anschließend soll der Angeklagte den Kopf der Zeugin gepackt und diesen seitlich mit voller Wucht mehrmals gegen eine dort befindliche Fensterscheibe sowie einen Türrahmen geschlagen haben. Mit dem Kugelschreiber, den der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch immer in der Hand gehalten habe, habe er versucht in den Hals der Zeugin einzustechen.
Die Zeugin habe durch den Vorfall ein Hämatom am Auge sowie Schmerzen am Kopf, der Hand, dem Arm und dem Rücken erlitten.
Der Angeklagte befindet sich in einem psychiatischen Krankenhaus. Er ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 36035/16 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 15.08.2023, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 28.03.2023 |
Weitere Termine: | 24.08.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Döring, Darmstadt |
2. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 32011/22 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 16.08.2023 und 17.08.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 15.06.2023 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchter Totschlag |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier
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