Terminvorschau

Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 28. Kalenderwoche 2023

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

 

        I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

 

1. Strafverfahren 5 KLs 8012 Js 34041/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

17.07.2023, 09:30 Uhr

Erster Termin:

17.07.2023

Weitere Termine:

25.07.2023, 15.08.2023, 05.09.2023, 06.09.2023 und 18.09.2023

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. Betrug

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Köhl, Saarbrücken

Rechtsanwälte Meier, Dortmund

Rechtsanwalt Paul, Köln

Rechtsanwältin Bölter, Köln

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den vier Angeklagten zur Last, sich im Zeitraum Dezember 2017 bis Anfang März 2023 in Trier und andernorts wie folgt strafbar gemacht zu haben:

Die Angeklagte J.1 soll die Zeugin X. in der Trierer Innenstadt kennengelernt und ihr zunächst angeboten haben, ihr aus „der Hand zu lesen.“  Sie habe die Naivität und Leichtgläubigkeit der Zeugin X. und zwei weiterer Zeugen ihrer Familie erkannt, um diese für betrügerische Zwecke auszunutzen.

Um die Familie finanziell auszubeuten, habe die Angeklagte J.1 persönlich und der Angeklagte J.2 telefonisch die Familie dazu bewegt, ihnen Wertgegenstände (Gold, Schmuck) sowie Bargeld auszuhändigen. Dabei haben die Angeklagten wahrheitswidrig vorgespiegelt, dass über der Familie X. ein Fluch laste und negative Energien über der Familie liegen würden, die zu immer mehr Schmerzen bei den Familienmitgliedern führen würden, wobei die Angeklagte J.1 im Stande sei, diesen auf deren Bargeld, sich selbst sowie Gold und Schmuck umzulenken und zudem über übersinnliche und heilerische Fähigkeiten verfüge. Andernfalls – so sei seitens der Angeklagten J.1 suggeriert worden - würde ein Mitglied der Familie sterben. Die Angeklagte J.1 habe zudem wahrheitswidrig zugesichert, dass sie im Stande sei, den „Fluch“ anschließend vom Geld zu nehmen und das Geld wieder an die Geschädigten zurückgeben werde.

Der Angeklagte J.2 sei dabei telefonisch erstmals im Oktober 2020 als „Chef“ der Angeklagten J.1 aufgetreten und habe in dieser Funktion Treffen entsprechend des vorgefassten gemeinsamen Tatplans für die Geldübergaben vereinbart. Zudem habe der Angeklagte J.2 in den telefonisch geführten Gesprächen Druck auf die Geschädigten ausgeübt, um die finanzielle Forderung zu untermauern.

Unter Vorspiegelung der vorgenannten Legende sei es seit Dezember 2017 zu mehreren Geldübergaben und Übergaben von Wertgegenständen (überwiegend in Trier) im Gesamtwert von über 700.000 Euro an die Angeklagten gekommen. Das Geld haben die Angeklagten überwiegend für sich verbraucht und sich so eine dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verschaffen.

Die Angeklagte M. sowie der Angeklagte S. sollen bei jeweils einer Geldübergabe Hilfe geleistet haben.

Die Angeklagten – mit Ausnahme der J.1 – sind bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. J.1 und S befinden sich in Untersuchungshaft.

 

        II. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 2 KLs 8011 Js 28424/19 (2) – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

19.07.2023 und 20.07.2023, jeweils 09:00 Uhr

Erster Termin:

21.06.2023

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. gefährliche Körperverletzung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Ehlen, Wittlich
Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8025 Js 4537/22– 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

19.07.2023, 09:30 Uhr

Erster Termin:

26.06.2023

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. Vergewaltigung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Hölzer, Trier

Teilen

Zurück