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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 28. Kalenderwoche 2023

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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        I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

 

1. Strafverfahren 5 KLs 8033 Js 26033/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

10.07.2023, 09:30 Uhr

Erster Termin:

10.07.2023

Weitere Termine:

24.07.2023, 01.08.2023, 03.08.2023 und 08.08.2023

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. unerlaubtes Handeltreiben mit BtM

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

Rechtsanwalt Schmitt, Trier

Rechtsanwalt Wittschier, Trier

Rechtsanwältin Naumiuk, Koblenz

Rechtsanwältin Bauer, Koblenz

Rechtsanwalt Rosentreter, Köln

Rechtsanwalt Borchardt, Köln

Rechtsanwalt Cwik, Geilenkirchen

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den sechs Angeklagten vor, im Zeitraum Februar 2021 bis zum 15.12.2022 in Trier, Köln und andernorts im Wesentlichen folgende Taten begangen zu haben:

Der Angeklagte S. soll sich im Bereich Trier und Schweich als Betäubungsmittelhändler etabliert haben. Über einen (vermeintlich) sicheren verschlüsselten Dienst soll er zwischen Februar 2021 und Juni 2021 drei Mal zu einem Gesamtpreis von 105.500 Euro Amphetamin und Cannabis (mind. 2 kg), 11 kg Marihuana und 7,5 Liter Amphetamin-Öl erworben haben.

Die Übergabe der Betäubungsmittel soll jeweils in Schweich erfolgt und anschließend durch den Angeklagte S.  gewinnbringend im Raum Trier und Schweich abgesetzt worden sein.

Im Sommer 2021 sollen die Angeklagten S. und O. von nicht näher ermittelten Dealern in Trier eine Menge von 1 kg Marihuana zum Preis von 4.800 Euro erworben und anschließend gewinnbringend weiterveräußert haben.

Im Zeitraum vom 16.09.2022 - 18.09.2022 habe der Angeklagte O. zu Testzwecken von S. eine Betäubungsmittelprobe erhalten haben, die S. zuvor von dem Kölner Dealer und Mitangeklagten U. erhalten habe. In der Folgezeit habe der S. dem Angeklagten O. eine Menge von 250 g Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität übergeben, der sich sodann um den gewinnbringenden Absatz gekümmert habe.

Am 03.10.2022 sollen sich die Angeklagten S., J. und L. mit einem PKW von Trier nach Köln zu einem Treffen mit den Angeklagten U. und Z. begeben haben. Bei dieser Gelegenheit haben U. und Z. eine Menge von mindestens 3 kg Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität an den S. veräußert, die in der Folge gewinnbringend weiterverkauft worden sei.

Die Angeklagte L. soll als Fahrerin fungiert haben und bei dem Geschäft unmittelbar anwesend gewesen sein. Der Angeklagte O. habe einen Anteil von 800 Euro Bargeld zu dem Geschäft beigesteuert und eigentlich ebenfalls persönlich an der Fahrt teilnehmen sollen.

Im Zeitraum 15.10.2022 bis 17.10.2022 habe der Angeklagte U. unter Vermittlung des Angeklagten Z. ein Betäubungsmittelgeschäft über 9 kg Marihuana mit einem bislang nicht identifizierten Bekannten des Z. vereinbart. Die Betäubungsmittel waren durch den Angeklagten U. für 3.800,- Euro/kg von seinem Lieferanten erworben worden und sollten an den unbekannten Abnehmer zum Preis von 4.100,- Euro/kg gewinnbringend abgesetzt werden. Das Geschäft sei gescheitert, da der Bekannte des Z. die Betäubungsmittel am vereinbarten Tag nicht abgenommen habe.

Im Zeitraum 14.11.2022 bis 22.11.2022 habe der Angeklagte U. eine Menge von 5 Liter Amfetaminbase von einem Lieferanten zum Preis von 1.900,- Euro je Liter erworben. Hieraus habe er in der Folgezeit 2 Liter zu einem Preis von 2.100,- Euro gewinnbringend abgesetzt.

Am 07.12.2022 sowie am 09.12.2022 haben die Angeklagten U. und Z. ein wechselseitiges Betäubungsmittelgeschäft über 300 g Marihuana (Z. an U.), 3 Liter Amfetaminbase (U. im Gegenzug an Z.) sowie 3 kg Haschisch (Z. an U.) vereinbart. Die Übergabe der Betäubungsmittel sei bei einem zeitnah erfolgten Treffen erfolgt. Auch sollen die Betäubungsmittel im Anschluss gewinnbringend weiterveräußert worden sein.

Am 15.12.2022 haben die Angeklagten U. und Z. mit den Angeklagten J. und S. ein Betäubungsmittelgeschäft über 4 KG Marihuana durchgeführt. Hierzu soll sich U. absprachegemäß von Köln kommend gegen 10:30 Uhr nach Schweich begeben haben, um die Betäubungsmittel abzuliefern und die Bezahlung in Empfang zu nehmen. Die Übergabe der Betäubungsmittel war am PKW des U. in Anwesenheit des S. und J. vollzogen worden.

Die Angeklagten – mit Ausnahme der L. – sind strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft.

 

        II. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 5 KLs 8025 Js 4537/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

11.07.2023, 09:30 Uhr

Erster Termin:

26.06.2023

Weitere Termine:

19.07.2023

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. Vergewaltigung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Hölzer, Trier

 

2. Strafverfahren 2a KLs 8033 Js 7912/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

12.07.2023, 09:00 Uhr

Erster Termin:

19.06.2023

Weitere Termine:

17.07.2023

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. unerlaubtes Handeltreiben mit BtM

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Rubarth, Bonn
Rechtsanwalt Gundelbach, Bonn

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