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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2a KLs 8033 Js 7912/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 19.06.2023, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 19.06.2023 |
Weitere Termine: | 29.06.2023, 03.07.2023, 04.07.2023, 12.07.2023, 17.07.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. unerlaubtes Handeltreiben mit BtM |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Rubarth, Bonn |
Wegen der Einzelheiten wird auf die Terminvorschau zur KW 33. für das Jahr 2022 verwiesen. Das Verfahren bezieht sich nunmehr auf den Angeklagten T.
2. Strafverfahren 5 KLs 8033 Js 9056/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 19.06.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 19.06.2023 |
Weitere Termine: | 28.06.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchte Körperverletzung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit in Wittlich folgende Taten begangen zu haben:
Am 06.02.2020 soll der Angeschuldigte versucht haben, sich einer polizeilichen Kontrolle durch Flucht mit einem Skateboard, zu entziehen. Nachdem er habe gestellt werden können, sei der er der Aufforderung, eine in seiner Hand befindliche Weinflasche abzustellen, nicht nachgekommen und habe versucht, sich der Kontrolle zu widersetzen. Auf Androhung einer Fesselung aus Eigensicherungsgründen, habe er erneut die Flucht ergriffen. Im Rahmen der Flucht soll sich der Beschuldigte umgedreht und die Weinflasche in Richtung eines ihm nacheilenden Zeugen geschleudert haben, wobei die Flasche das Ziel verfehlt habe.
Die spätere Fixierung habe der Angeschuldigte versucht zu verhindern und die anwesenden Polizeibeamten mehrfach unter anderem mit den Worten „Ihr Hurensöhne!“, Ihr Wichser!“ beleidigt.
Beim Aussteigen aus dem Polizeifahrzeug, mit dem er zur Dienststelle verbracht worden war, soll er mit seinem beschuhten Fuß in Richtung eines Polizeibeamten getreten haben.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Gegenstände sollen 1,16 g (netto) Marihuana, die der Beschuldigte in einem ausgehöhlten Buch versteckt zum Eigenkonsum mit sich geführt habe, sowie ein Crusher aufgefunden und sichergestellt worden sein.
Am 03.02.2020 soll es am frühen Abend zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeschuldigten und einem Zeugen gekommen sein, in deren Verlauf er den Zeugen mit einem Messer durch zwei Stiche in den Rücken verletzt haben soll.
Dabei soll der Beschuldigte ein Glas mit 2,85 g (netto) Marihuana zum Eigenkonsummit bei sich geführt haben.
Bei der Verbringung zur Dienststelle soll er die Polizeibeamten u.a. mit den Worten „geistiger Abfall und gewalttätige Affen“ beleidigt haben.
Am Morgen des 04.02.2020 soll er im stark alkoholisierten Zustand eine in seiner unmittelbaren Nachbarschaft wohnende Zeugin aufgesucht und mit den Worten „Pass´auf, dass ich dich nicht abfackele“ bedroht und später beleidigt haben.
Strafrechtlich ist der Angeschuldigte bereits in Erscheinung getreten.
3. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 39509/22 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 20.06.2023, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 20.06.2023 |
Weitere Termine: | 30.06.2023, 24.07.2023, 03.08.2023, 22.08.2023, 24.08.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchter Totschlag |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Gallien, Trassem
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Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeschuldigten Folgendes zur Last:
In der Nacht des 30.12.2022 soll er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im Landkreis Bernkastel-Wittlich seiner Ehefrau nach einem zunächst verbalen Streit Schläge ins Gesicht versetzt haben. Sodann soll er sich auf sie gesetzt, mit beiden Händen ihren Hals umschlossen und sie gewürgt haben. Infolgedessen soll die Geschädigte schmerzhafte Prellungen im Gesicht und erhebliche Würgemale (Hämatome) am Hals erlitten haben sowie blau angelaufen sein und keine Luft mehr bekommen haben.
Im Rahmen der anschließenden Sachverhaltsaufnahme durch die PI Trier soll der Angeschuldigte sodann unvermittelt die Rettungskräfte bei der Versorgung der Geschädigten gestört haben und sich Maßnahmen der Polizei versucht haben, zu widersetzen.
Strafrechtlich ist der Angeschuldigte bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
4. Strafverfahren 2 KLs 8011 Js 28424/19 (2) – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 21.06.2023 und 23.06.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 21.06.2023 |
Weitere Termine: | 23.06.2023, 28.06.2023, 30.06.2023, 19.07.2023, 20.07.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. gefährliche Körperverletzung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Ehlen, Wittlich |
Dem Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich im Landkreis Trier-Saarburg, Trier und Wittlich vom 01.05.2018 bis zum 18.09.2019 wie folgt strafbar gemacht zu haben:
Der Angeschuldigte soll seine ehemalige Lebensgefährtin an verschiedenen Tattagen u.a. an den Haaren in das Wohnzimmer gezogen und sie mit dem Handrücken in das Gesicht geschlagen haben, am Hals gegen eine Wand gedrückt und sein Knie wuchtig gegen ihren Oberschenkel geführt haben, sie zu einer Zeit, als sie schwanger war, seitlich mit der Faust in den Bauch geschlagen haben sowie ihr einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben, wodurch die Geschädigte eine blutige Wunde auf dem Nasenrücken sowie Hämatome um die Augen davongetragen haben soll.
Des Weiteren soll er am 08.10.2018 während eines Streits mit der Geschädigten in einem PKW in Richtung Wittlich gefahren sein, wo er das Fahrzeug auf einen Feldweg nahe eines Waldstücks steuerte. Während der Fahrt soll der Angeschuldigte erst eine glühende Zigarettenkippe nach der auf dem Beifahrersitz befindlichen Geschädigten geworfen haben und sie mit seinem Handrücken wuchtig in das Gesicht geschlagen haben. Kurz darauf soll er das Fahrzeug am Waldrand angehalten haben, die Geschädigte angewiesen haben, aus dem Fahrzeug zu steigen und sie zu Boden gebracht haben. Anschließend soll er mehrfach mit beschuhten Füßen gegen die Arme, Beine und das Gesicht der am Boden liegenden Geschädigten getreten haben, während die auch zu diesem Zeitpunkt schwangere Geschädigte ihren Bauch mit ihren Armen zu schützen versuchte. Die Geschädigte soll Schmerzen sowie mehrere Hämatome an Armen und Beinen davongetragen haben. Zum Ausschluss schadhafter Folgen für das ungeborene Kind habe sie sich für 3 Tage in stationäre Behandlung begeben.
An einem weiteren Tattag soll er die Haustüre von innen verriegelt haben, um die Geschädigte daran zu hindern, das Haus zu verlassen. Um sie nachhaltig zu beeindrucken, soll er in der Küche ein Fleischmesser ergriffen haben, das er fortan in der Hand geführt habe. Darüber hinaus soll er das Mobiltelefon der Geschädigten an sich genommen haben, um diese daran zu hindern, Hilfe zu rufen. Später seien die Geschädigte und der Angeschuldigte mit einem PKW Abendessen besorgen gefahren, wobei der Angeschuldigte das Fleischmesser unter seinem Sitz im Auto abgelegt haben soll, um die Drohungssituation gegenüber der Geschädigten aufrecht zu erhalten.
Der Angeschuldigte ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Haft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 4 KLs 8047 Js 34287/22 (2) – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termine: | 20.06.2023 und 22.06.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 23.05.2023 |
Weitere Termine: | 27.06.2023 und 29.06.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. Bedrohung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Wittschier, Trier Rechtsanwalt Kimmlingen, Bitburg |
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 31635/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 20.06.2023 und 21.06.2023, jeweils 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 05.06.2023 |
Weitere Termine: | 27.06.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. Körperverletzung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier |