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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 5 KLs 8033 Js 9105/22– 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 17.04.2023, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 17.04.2023 |
Weitere Termine: | 27.04.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Unerlaubtes Handeltreiben mit BtM |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwälte Eßer, Köln sowie Ehlen, Wittlich Rechtsanwältin Eßer, Köln |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten zur Last vom 22.07.2022 bis zum 09.09.2022 im Landkreis Vulkaneifel durch jeweils 3 selbständige Handlungen folgende Taten begangen zu haben:
Der Angeklagte A soll mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dabei in einem Fall eine Schusswaffe und sonstige Gegenstände mit sich geführt haben, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt seien.
Der Angeklagte B soll jeweils durch dieselbe Handlung einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet haben sowie Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen haben, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis erlangt zu haben.
Im Einzelnen:
Der 35-jährige Angeklagte A soll seit mindestens März 2022 aus der Wohnung seines Vaters, dem Angeklagten B, einen blühenden Handel mit Amphetamin und Marihuana geführt haben. Der Angeklagte soll an den Geschäften seines Sohnes nicht direkt beteiligt gewesen sein, er soll jedoch gewusst haben, dass erhebliche Mengen Amphetamin und Marihuana in seiner Wohnung deponiert wurden und die Verkäufe aus seiner Wohnung heraus stattfanden.
Am 22.07.2022 soll der der Angeklagte A einer Person 9,3 Gramm Amphetamin sowie 4,7 Gramm Marihuana zum Preis von 150,- € gewinnbringend weiterverkauft haben.
Die Drogen sollen aus einem Vorrat von etwa 500 Gramm Marihuana und 250-300 Gramm Amphetamin stammen, welche ebenfalls zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen.
Am 16.08.2022 soll der Angeklagte A der Person 45 Gramm zum Preis von 350,- € weiterverkauft haben. Auch diese Drogen sollen aus einem größeren Vorrat Amphetamin stammen. Daneben habe der Angeklagte A noch über Marihuana verfügt, welches er der Person zum Verkauf angeboten habe.
Am 09.09.2022 soll der Angeklagte A der Person 46,6 Gramm Amphetamin und 2,5 Gramm Marihuana zum Preis von 200,- € sowie an eine weitere Person 157,8 Gramm Amphetamin zum Preis von 500,- € gewinnbringend weiterverkauft haben. Einem gesondert Verfolgten soll er 2 Blister Oxycodon sowie etwa 20 Gramm Marihuana zum Preis von mindestens 300,- € weiterverkauft haben.
Bei einer anschließend durchgeführten polizeilichen Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten A sowie der Wohnung des Angeklagten B sollen in der Wohnung des Angeklagten B weitere 1.108 Gramm netto Amphetamin und 130,91 Gramm netto Marihuana aufgefunden und gesichert worden sein.
Zudem sollen sich in der Wohnung des Angeklagten B zugriffsbereit mehrere Einhandmesser, 2 Wurfäxte, Druckluftwaffen und Schreckschusswaffen, welche dem Angeklagten A gehören sollen und dazu geeignet und zumindest auch bestimmt gewesen sein sollen, den Erhalt der Drogen zu sichern. Eine der Schreckschusswaffen sei unterladen gewesen.
In der Wohnung des Angeklagten A sollen 3 Gramm netto Marihuana, 12,66 Gramm netto Marihuana-Tabak-Gemisch, Konsumutensilien sowie 1.300,- € Bargeld aufgefunden und gesichert worden sein.
Der Angeklagte A habe durch seine Taten einen Betrag in Höhe von mindestens 1.500,- € erlangt. Des Weiteren erlangte er den Erlös für den Verkauf von 500 Gramm Marihuana und mindestens 250 Gramm Amphetamin.
Die Angeklagte A ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 36035/16 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 17.04.2023 und 18.04.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 28.03.2023 |
Weitere Termine: | 02.05.2023, 16.05.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Döring, Darmstadt |
2. Strafverfahren 5 KLs 8043 Js 7246/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 19.04.2023 und 20.04.2023, jeweils 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 28.02.2023 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchte schwere Brandstiftung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier
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