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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 4 KLs 8043 Js 41324/16 (4) – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer) –
Termine: | 22.03.2023, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 22.03.2023 |
Weitere Termine: | 28.03.2023, 29.03.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Betrug u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schäfer, Bensheim Rechtsanwalt Döring, Darmstadt |
Die Staatsanwaltschaft legt dem 74-jährigen Angeklagten folgendes zur Last:
- Im September 2016 soll der anwaltlich vertretene Angeklagte vor dem Landgericht Trier Klage auf Zahlung von 120.000 EUR erhoben haben unter bewusst wahrheitswidriger Behauptung, dass er dem Beklagten den vorgenannten Betrag im Beisein einer Zeugin, welche gesondert verfolgt wird, übergeben habe. Weiter soll der Angeklagte behauptet haben, der Beklagte habe den Empfang des Geldes gegen Unterschrift auf einer von der Zeugin zuvor ausgefüllten Quittung, bestätigt.Das behauptete Treffen und eine Übergabe von 120.000 EUR soll es nie gegeben haben.
- Zugleich soll der anwaltlich vertretene Angeklagte Strafanzeige gegen den o.g. Beklagten bei der Staatsanwaltschaft Trier, namentlich wegen des Vorwurfs des Betruges sowie der „Veruntreuung“ erhoben haben, da dieser den angeblichen Empfang des Betrages von 120.000 EUR sowie die Ausstellung der entsprechenden Quittung wahrheitswidrig bestritten habe.
Im Rahmen der durchgeführten Vorermittlungen soll die Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines graphologischen Sachverständigengutachtens des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz eindeutig festgestellt haben, dass es sich bei der Quittung um eine Fälschung gehandelt habe.
Als die Staatsanwaltschaft Trier von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beklagten abgesehen habe, soll sich der Angeklagte erfolglos hiergegen beschwert haben.
- Um seine behauptete Forderung vor Gericht glaubhaft zu machen, soll der Angeklagte die Zeugin sowie zwei weitere, gesondert verfolgter Zeugen dazu verleitet haben, dort zu seinen Gunsten wahrheitswidrig als Zeugen auszusagen, um so das angebliche Bestehen seiner Hauptforderung zu belegen.
Die Zeugin soll vor dem Landgericht Trier –nach ordnungsgemäßer Belehrung- im Rahmen ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung in der Beweisaufnahme am 17.03.2017 wider besseren Wissens, bekundet haben, dass sie bei der angeblichen Geldübergabe in den Kanzleiräumen mit anwesend gewesen sei und dem Angeklagten darlehensweise einen Betrag von 20.000 EUR aus der an den Beklagten übergebenen Gesamtsumme zur Verfügung gestellt habe.
In gleicher Weise sollen die weiteren Zeugen im Rahmen ihrer jeweiligen zeugenschaftlichen Vernehmungen vor dem Landgericht Trier am selben Tag zu Gunsten des Angeklagten falsche Angaben gemacht haben. Beide sollen bewusst wahrheitswidrig bekundet haben, dem Angeklagten einen Teilbetrag der angeblich dem Beklagten übergegebenen Summe von 50.000 EUR bzw. 40.000 EUR als Darlehen gewährt zu haben.
Das Landgericht Trier soll die Täuschung des Angeklagten sowie die falschen Angaben der Zeugen erkannt und die Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme abgewiesen haben.
- Hiergegen soll der anwaltlich vertretene Angeklagte Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingelegt und beantragt haben das Urteil des Landgerichts Trier aufzuheben und den Beklagten entsprechend der Klageforderung vor dem Landgericht Trier zu verurteilen.
Erst auf den Hinweis des zuständigen Senats, dass der Klage der Erfolg zu versagen sein dürfte, da die angeblich ausgestellte Quittung eine Fälschung sei, soll der Angeklagte seine Berufung zurückgenommen haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 5 KLs 8141 Js 24516/22 - 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 23.03.2023, 10:00 Uhr |
Erster Termin: | 23.03.2023 |
Weitere Termine: | 12.04.2023, 26.04.2023, 10.05.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Bandstiftung u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Hölzer, Trier |
Die Staatsanwaltschaft legt dem 38-jährigen Angeklagten zur Last, am 21.08.2022 im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit in drei Ortslagen in Konz insgesamt vier Wald- und Flächenbrände gelegt zu haben.
Er soll sich zur Tatausführung mit seinem PKW an die jeweilige Brandstelle begeben und dort teilweise unter Verwendung von Brandlegungsmitteln, Feuer entzündete haben. Sobald er sich sicher gewesen sein soll, dass das Feuer selbständig brenne, soll er sich vom Tatort entfernt haben. Wie von ihm beabsichtigt, soll das Feuer sodann auf das jeweilige Waldstück bzw. die Grünfläche übergegriffen sein und jeweils zu großflächigen Bränden geführt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 2a KLs 8033 Js 15626/22 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 22.03.2023 und 23.03.2023, jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 08.03.2023 |
Weitere Termine: | 27.03.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Handeltreiben mit BtM u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Ehlen, Wittlich Rechtsanwältin Bosch, Trier Rechtsanwalt Wittschier, Trier Rechtsanwalt Ewertz, Daun |
2. Strafverfahren 5 KLs 8043 Js 7246/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 23.03.2023, 11:00 Uhr |
Erster Termin: | 28.02.2023 |
Weitere Termine: | 28.03.2023, 19.04.2023, 20.04.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. versuchte schwere Brandstiftung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier
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3. Strafverfahren 5 KLs 8022 Js 26733/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 23.03.2023, 12:00 Uhr |
Erster Termin: | 06.03.2023 |
Weitere Termine: | 13.04.2023, 24.04.2023, 11.05.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | u.a. Vergewaltigung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier
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