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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 7. Kalenderwoche 2023

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

 

  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

 

1. Strafverfahren 1 KLs 8141 Js 30426/22 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

14.02.2023, 14:00 Uhr

Erster Termin:

14.02.2023

Weitere Termine:

02.03.2023, 10.03.2023, 30.03.2023, 05.04.2023

Gegenstand des Verfahrens:

Schwerer Raub u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Collet, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zur Last, sich im Kreis Trier-Saarburg wie folgt strafbar gemacht zu haben:

 

1.

Am späten Abend des 11.10.2022 soll der Angeklagte – maskiert mit einer Mütze sowie einer medizinischen Maske - an die Verkaufstheke einer Tankstelle herangetreten sein und den dortigen Mitarbeiter mit den Worten „gib das Geld her“ aufgefordert haben, ihm den Kasseninhalt zu übergeben.

Da der Mitarbeiter dem nicht Folge geleistet haben soll, soll der Angeklagte zunächst den auf dem Tresen befindlichen Trinkgeldbecher entleert und eingesteckt haben. Als der Mitarbeiter auch der Aufforderung, die Geldkassette zu öffnen, nicht nachgekommen sein soll, soll der Angeklagte ein Klappmesser gezogen und dem Mitarbeiter (in zugeklapptem Zustand) drohend vor den Bauch gehalten haben. Nachdem der Angeklagte anschließend selbst erfolglos versucht haben soll, die Geldkassette zu öffnen, soll der Mitarbeiter aufgrund des Klappmessers vor seinem Bauch in Angst versetzt, die Schublade geöffnet haben.

 

Der Angeklagte soll das darin befindliche Geld (ca. 1.900 €) entnommen und zu Fuß geflüchtet sein.

 

2.

In der Nacht vom 04.12.2021 auf den 05.12.2021 soll sich der Angeklagte gemeinschaftlich mit einem gesondert Verfolgten durch das gewaltsame Einwirken auf die Schiebetür Zugang zu einer Apotheke im Kreis Trier-Saarburg verschafft haben. Im Inneren sollen die beiden aus verschiedenen Kassetten, u.a. einer internen Mitarbeiterkassette ca. 2.100,00 € entwendet haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte auch zwei Spendendosen an sich genommen haben.

 

3.

In der Nacht des 28.01.2022 auf den 29.01.2022 soll der Angeklagte die Fensterscheibe eines Getränkemarktes eingeschlagen haben. Er soll diverse Getränke im Wert von 51,71 € entwendet haben.

 

Der Sachschaden an der Scheibe soll 760,00 € betragen.

 

4.

Am 17.10.2022 soll der Angeklagte 1,93 g Ecstasy Tabletten und 0,76 g Kokain (ohne entsprechende Berechtigung) zum Eigenkonsum mit sich geführt haben. Die Betäubungsmittel sollen im Rahmen seiner vorläufigen Festnahme aufgefunden und sichergestellt worden sein.

 

Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

 

2. Strafverfahren 2a KLs 8026 Js 24124/22 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

15.02.2023, 09:00 Uhr

Erster Termin:

15.02.2023

Weitere Termine:

28.02.2023, 06.03.2023

Gegenstand des Verfahrens:

Schwerer Raub u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 30.04.2022 bis 24.08.2022

in Trier folgende Handlungen vorgenommen zu haben:

1.

Am 30.04.2022 soll der Angeklagte A über mindestens 11,4 Gramm (netto) Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 25,83 % (3,24 Gramm ± 0,32 Gramm Kokainhydrochlorid) sowie 0,8 Gramm (netto) Amfetamin verfügt haben, welches er – in dem Wissen einer fehlenden Berechtigung - gewinnbringend zum Zwecke des Bestreitens seines Lebensunterhalts beabsichtigt haben soll, weiterzuverkaufen.

Zur Verschleierung seiner Tätigkeit soll er einen ihm bekannten Dritten angeworben haben, das Rauschgift für ihn zu verteilen, welcher die Drogen hierzu auf Kommission erhalten und nachträglich 220,- €o bezahlt haben soll. Er sollte ferner von der Bezahlung der Drogen befreit sein, sofern er im Falle der polizeilichen Entdeckung den Namen des Angeklagte A nicht nenne.

Abredegemäß soll der Angeklagte A dem Dritten am frühen Abend des 30.04.2022 die Drogen übergeben haben. Als während des Portionierens und Einpackens durch den Dritten kurze Zeit darauf Beamte der Polizeiinspektion Trier hinzugetreten sein sollen, soll der Dritte mitsamt dem Rauschgift die Flucht ergriffen haben, während der Angeklagte A, wie von Anfang an geplant, vor Ort geblieben sein soll, um den Tatverdacht von sich weisen zu können.

 

2.

Am 17.08.2022 soll der Angeklagte A fünf abgepackte Tütchen Marihuana (Gesamtmenge 11,95 Gramm netto) sowie ein weiteres Griptütchen mit Marihuana (6,86 Gramm netto), welche zum gewinnbringenden Weiterverkauf zwecks Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage bestimmt gewesen sein sollen, in seiner Wohnung verwahrt haben.


3.
Darüber hinaus soll sich der Angeklagte A für den 06.08.2022 mit dem Zeuge M. verabredet haben, diesem an einem Bahnhof 10 Gramm Marihuana zu einem Preis von 400 € zu verkaufen, was er dem  Angeklagte B sowie weiteren Personen mitgeteilt haben soll. Beide Angeklagten sollen den gemeinsamen Plan gefasst haben, das vereinbarte Treffen auszunutzen und dem Zeugen das Bargeld in Höhe von 400 € unter dem Vorhalt von Schusswaffen zu entwenden.

 

Als der Zeuge wie vereinbart, im Beisein von zwei weiteren Zeugen am Treffpunkt eingetroffen sein soll, sollen sie von den Angeklagten und weitere unbekannte maskierte Täter empfangen worden sein.

Mit erhobener Schusswaffe sollen der Angeklagte B und ein unbekannter Täter zunächst den einen Zeugen aufgefordert haben, die Taschen leer zu machen, was dieser verweigert haben soll.

Der Angeklagte B soll zudem mit seiner erhobenen Waffe auf den weiteren Zeugen zugegangen sein und diese auf den Oberkopf des Zeugen aufgesetzt haben, wobei er den Zeugen aufgefordert haben soll, seine Wertsachen auszuhändigen. Als der Zeuge daraufhin seine Tasche geöffnet und gezeigt haben soll, dass sich darin keine Wertsachen befänden, soll er von ihm abgelassen haben.

Der Angeklagte A soll eine Schusswaffe in Höhe des Gesichts des Zeugen M. gehalten und diesen aufgefordert haben, „die Taschen leer zu machen“. Als sich der Zeuge M. geweigert haben soll, sollen die Angeklagten, gemeinsam mit den weiteren unbekannten Personen auf den Zeugen M. eingeschlagen und eingetreten haben, sodass der Zeuge M. zu Boden gegangen sein soll.

Auf erneute erfolglose Aufforderung des Angeklagte A, die „Taschen leer zu machen“, soll er erst in die Luft sowie anschließend dem Zeugen M. aus ca. 15 cm Entfernung in das Gesicht geschossen haben und anschließend das Bargeld in Höhe von 400 € aus dessen Bauchtasche entnommen haben.

Der Zeuge M. soll durch die Schläge und Tritte Schmerzen im Bereich des Gesichts und Rücken erlitten haben. Durch die Schussabgabe soll ein metallisches Projektil den Zeugen in der linken Wange getroffen und eine blutende Verletzung verursacht haben. Die Kugel soll operativ entfernt werden müssen. 

4.

Bei seiner Festnahme am 24.08.2022 in Trier soll der Angeklagte B in einer Umhängetasche ein Beutel mit 13,99 Gramm (brutto) Cannabis mitgeführt haben.

 

Beide Angeklagten sind strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten. Sie befindet sich in Untersuchungshaft.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

 

Strafverfahren 5 KLs 8043 Js 16952/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

13.02.2023, 11:30 Uhr sowie 15.02.2023, 09:30 Uhr

Erster Termin:

21.12.2022

Weitere Termine:

27.02.2023

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. schwerer Raub

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Kretschmer, Bonn
Rechtsanwalt Hölzer, Trier

Rechtsanwalt Möller, Völklingen

Rechtsanwalt Collet, Trier

Rechtsanwalt Nattermann, Köln

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