- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
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1. Strafverfahren 2a KLs 8025 Js 20115/22 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 12. und 15.12.2022 jeweils um 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 12.12.2022 |
Weitere Termine: | 04.01.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Gefährliche Körperverletzung u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Möller, Völklingen Rechtsanwalt Oehlenschläger, Wittlich Rechtsanwalt Collet, Trier |
Sachverhalt:
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider. Die Darstellung soll Ihnen als Medienvertreter die Möglichkeit geben, die Medienrelevanz des Falles vorab zu bewerten und sich ggf. für oder gegen die Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entscheiden, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten L. und dem heranwachsenden Angeklagten W. zur Last, im Zeitraum zwischen Januar 2022 und dem 13.07.2022 in Hermeskeil folgende Taten begangen zu haben:
1. Über den Jahreswechsel 2021/2022 soll der Angeklagte L. zeitweise bei dem Zeugen E. in Hermeskeil gewohnt habe. Zu einem nicht mehr konkret feststellbaren Zeitpunkt im Januar 2022 soll er zu dem auf der Couch liegenden Zeugen E. getreten sein und ihm mit einer kleinen Klinge ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund oberflächlich in die Wange geschnitten haben. Hierdurch soll der Zeuge eine blutende Wunde erlitten haben. Sodann soll der Angeklagte L. seine Sachen gepackt und die Wohnung verlassen haben.
2. Am 03.05.2022 soll der Angeklagte L. bei dem Zeugen E. mit einer diesem unbekannten Person zu Besuch gewesen sein. Beide sollen unter Drogeneinfluss gestanden haben. Der Angeklagte L. soll plötzlich und ohne erkennbaren Grund gegenüber dem Zeugen E. geäußert haben, dass er dessen „Bude abfucken“ und ihm das Auge „zu Matsch“ schlagen werde. Außerdem soll er von dem Zeugen E. einen Betrag in Höhe von 100,- Euro verlangt habe, der – wie der Angeklagte L. gewusst haben soll – davon ausgegangen sein soll, dass dieser Betrag ein „Schutzgeld“ sein solle, um einer körperlichen Attacke zu entgehen. Als der Zeuge E. dem Ansinnen des Angeklagten L. nicht nachkam, soll dieser den Zeugen in den sog. „Schwitzkasten“ genommen und von untern mit der Faust in das Gesicht des Zeugen geschlagen haben, um ihm Schmerzen zuzufügen und seiner Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der Zeuge E. soll hierdurch eine Schwellung am linken Wangenknochen und Schmerzen erlitten, dem Angeklagten L. jedoch kein Geld übergeben haben.
3. Am 04.05.2022 soll sich der Angeklagte L. abermals in die Wohnung des Zeugen E. in Hermeskeil begeben haben, zu der er sich entweder mit einem zuvor entwendeten Schlüssel oder durch Aufdrücken einer Plexiglasscheibe in der Wohnungseingangstür Zutritt verschafft haben soll. Er soll zunächst nach stehlenswertem Gut gesucht und dabei erhebliche Unordnung verursacht haben. Letztlich soll er Lebensmittel im Wert von ca. 20,- Euro aus den Vorräten des Zeugen E. konsumiert haben. Der Angeklagte L. soll zudem zwei Buchstaben und zwei Zahlen auf die Wand in der Wohnung des Zeugen E. geschrieben haben. Anschließend soll er in der Wohnung auf das Eintreffen des Zeugen E. gewartet haben, um abermals von diesem Geld zu fordern.
4. Kurz nach 17 Uhr soll der Zeuge E. zusammen mit der Zeugin M. und dem Zeugen M. in seine Wohnung zurückgekehrt sein. Dort soll er den Angeklagten L. aufgefordert haben, die Wohnung zu verlassen, woraufhin dieser bewusst wahrheitswidrig behauptet haben soll, der Zeuge E. schulde ihm noch einen Betrag in Höhe von 100,- Euro und ohne das Geld werde er nicht gehen. Der Zeuge E. soll die Geldforderung abgelehnt und mitgeteilt haben, telefonisch die Polizei benachrichtigen zu wollen. Daraufhin soll der Angeklagte L. den Zeugen E. in einen Sessel gestoßen und mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Zeuge M. soll den Angeklagten L. von dem Zeugen E. weggezogen haben. Dieser soll um 17:45 Uhr einen Notruf bei der Polizei abgesetzt haben. Daraufhin soll der Angeklagte L. die Wohnung verlassen haben.
5. Der Angeklagte L. soll beabsichtigt haben, den Zeugen E. weiterhin dazu zu bringen, ihm Bargeld zu übergeben. Hierzu soll er sich mit dem Angeklagten W. verabredet haben, den Zeugen E. erneut aufzusuchen und ihn sowohl körperlich zu attackieren, als auch mit einer Softairwaffe zu bedrohen und gegebenenfalls mit dieser auf den Zeugen zu schießen, um diesen zur Herausgabe des verlangten Geldes zu veranlassen.
Daher sollen die Angeklagten am 12.07.2022 gegen 0:15 Uhr gemeinsam die Wohnanschrift des Zeugen E. in Hermeskeil aufgesucht haben. Sie sollen an der Haustür des Zeugen geklingelt haben. Als dieser öffnete, sollen beide Angeklagten versucht haben, in den Flur der Wohnung des Zeugen E. einzudringen. Der Zeuge E. soll versucht habe, nach draußen zu flüchten und beide Angeklagten sollen ihm gefolgt sein. Der Angeklagte W. soll dem Zeugen E. sodann seine eigens u diesem Zweck mitgeführte Softairpistole an den Kopf gehalten haben. Dabei soll er geäußert haben, dass sie etwas mit dem Zeugen zu klären hätten und soll die Softairpistole an den Angeklagten L. weitergegeben haben. Er selbst soll dem Zeugen E. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte L. soll dann mit der Softairpistole zunächst mehrfach, mindestens aber zweimal gegen den Oberkörper des Zeugen E. geschossen haben, wodurch dieser starke Schmerzen und mindestens zwei Hämatome oberhalb seines rechten Schlüsselbeins erlitten haben soll. Zuletzt soll der Angeklagte W. seine körperliche Auseinandersetzung mit dem Zeugen E., der sich gegen seine Schläge zur Wehr gesetzt haben soll, fortgesetzt haben. Der Angeklagte W. soll dem Zeugen weitere Faustschläge gegen den Kopf versetzt und versucht haben, ihn mit dem Knie zu rammen. Der Angeklagte L. soll dem Zeugen E. noch mehrfach aus kurzer Entfernung mit der Softairpistole an die Stirn geschossen haben. Aufgrund der fortdauernden Gegenwehr des Zeugen E. sollen die Angeklagten ihr Vorhaben als vorläufig gescheitert angesehen haben.
6. Die Angeklagten sollen jedoch noch am 12.07.2022 die Wohnanschrift des Zeugen E. erneut aufgesucht haben, weil sie weiterhin den Geldbetrag von dem Zeugen beschaffen wollten, wobei sie erneut die Softairpistole des Angeklagten W. eingesteckt haben sollen. Als die Angeklagten den Zeugen nicht antrafen, sollen sie eine Scheibe der Hauseingangstür eingeschlagen haben und mit der Softairpistole zweimal in eine Plexiglasscheibe der Wohnungseingangstür geschossen haben. Anschließend sollen die Angeklagten sich wieder entfernt haben.
7. Um ca. 21:00 Uhr sollen sich beide Angeklagten nochmals zur Wohnung des Zeugen E. begeben haben, um abermals auf diesen einzuwirken und ihn zur Aushändigung von Geld zu veranlassen. Vor Ort soll sich jedoch bereits eine Polizeibeamtin von der PI Hermeskeil befunden haben. Der Angeklagte L. soll sich im Hintergrund gehalten, der Angeklagte W. soll den Zeugen dagegen mit den Worten „hey, wir haben noch etwas zu klären“ gerufen haben und soll auf den Wohnungseingang zugegangen sein. Dort soll ihm die Polizeibeamtin entgegengetreten sein, um ihn daran zu hindern, sich dem Zeugen E. zu nähern. Der Angeklagte W. soll sich in drohender Haltung unmittelbar vor der Polizeibeamtin aufgebaut und sie fokussiert haben. Als die Polizeibeamtin versucht habe, ihn mit beiden Händen auf Abstand zu halten, soll der Angeklagte W. ihr gegenüber verbal aggressiv geworden sein und soll sich erneut unmittelbar vor ihr aufgebaut haben. Auf die Aufforderung, seine Personalien mitzuteilen, soll der Angeklagte W. nicht reagiert haben. Die Polizeibeamtin soll sodann einen Platzverweis ausgesprochen haben, worauf der Angeklagte L. lediglich mit weiteren tiefen Atemzügen und einem starren Blick in die Augen der Polizeibeamtin reagiert haben soll. Erst auf die Ansage der Polizeibeamtin, dass sie nunmehr aus ihrem Fahrzeug den Diensthund holen werde, soll der Angeklagte W. zurückgetreten sein und sich entfernt haben.
8. Gegen 23:50 Uhr am selben Abend sollen die Angeklagten in der Wohnung des Angeklagten W. aufgrund der vorangegangenen Vorfälle vorläufig festgenommen worden sein. Hierüber soll der Angeklagte W. wütend geworden sein und sich im Funkstreifenwagen aggressiv und sprunghaft verhalten haben. Der Polizeibeamte soll ihn mit dem Ziel der Deeskalation angesprochen haben, was ihm vorgeworfen werde. Hierauf soll der Angeklagte W. mit einem Wutausbruch reagiert und laut geschrien haben. Anschließend soll er von hinten gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes des Streifenwagens gespuckt haben.
9. Auf der Dienststelle soll der Angeklagte W. gegenüber einem Polizeibeamten geäußert haben: „Meine tschetschenischen Freunde machen Dich noch kalt.“
Beide Angeklagte sind bereits vorbestraft. Sie befinden sich zurzeit in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 22999/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 15.12.2022, 09.30 Uhr |
Erster Termin: | 15.12.2022 |
Weitere Termine: | 20.12.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schäfer, Aachen |
Sachverhalt:
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider. Die Darstellung soll Ihnen als Medienvertreter die Möglichkeit geben, die Medienrelevanz des Falles vorab zu bewerten und sich ggf. für oder gegen die Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entscheiden, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten mit niederländischer Staatsangehörigkeit vor, von Juni 2019 bis 02. August 2020 in Heerlen (Niederlande) und Trier mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Dabei soll er Kontakt mit dem gesondert verfolgten Rauschgifthändler R. aus Trier gepflegt haben, der regelmäßig Betäubungsmittel bei dem Angeklagten bestellt haben und den gesondert verfolgten Kurier P. damit beauftragt haben soll, die Betäubungsmittel von April 2019 bis zu dessen Festnahme am 02. August 2020 in Heerlen bei dem Angeklagten in Empfang zu nehmen.
Insgesamt soll er in 14 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (insgesamt ca. 7.501,6 g Amphetamin, ca. 11 kg Marihuana und 2.000 Ecstasy-Tabletten) Handel getrieben haben. Die Betäubungsmittel sollen gewinnbringend durch den gesondert Verfolgten R. abgesetzt worden sein.
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er ist in den Niederlanden bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 9209/22 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 12.12.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 04.10.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Versuchter Totschlag u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Prechtl, Trier Rechtsanwalt Zenzen, Trier |
2. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 12538/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt) –
Termine: | 12.12.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 27.10.2022 |
Weitere Termine: | 19.12.2022, 03.01.2023, 10.01.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Bosch, Trier Rechtsanwalt Taheri, Hamburg Rechtsanwältin Thill, Trier Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier Rechtsanwalt Hetènyi, Hamburg Rechtsanwältin Sommer, Trier |
3. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 38360/18 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG: Hardt) –
Termine: | 13.12.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 10.11.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwerer Bandendiebstahl |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier
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4. Strafverfahren 2a KLs 8033 Js 7912/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 13.12.2022, 14:00 Uhr |
Erster Termin: | 15.08.2022 |
Weitere Termine: | 05.01.2023, 23.01.2023, 30.01.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Rubarth, Bonn Rechtsanwalt Simon, Bitburg Rechtsanwalt Meister, Mönchengladbach Dr. Mühlenfeld, Krefeld |
5. Strafverfahren 1 KLs 8142 Js 28272/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 15.12.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 29.11.2022 |
Weitere Termine: | 03.01.2023, 10.01.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Gefährliche Körperverletzung u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Bogner, Traben-Trarbach Rechtsanwalt Kissel, Wittlich |