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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 48. Kalenderwoche 2022

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  1.       Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 1 KLs 8142 Js 28272/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

29.11.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

29.11.2022

Weitere Termine:

06.12.2022, 15.12.2022, 03.01.2023, 10.01.2023

Gegenstand des Verfahrens:

Gefährlicher Körperverletzung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Bogner, Traben-Trarbach

Rechtsanwalt Kissel, Wittlich

             

Sachverhalt:

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider. Die Darstellung soll Ihnen als Medienvertreter die Möglichkeit geben, die Medienrelevanz des Falles vorab zu bewerten und sich ggf. für oder gegen die Teilnahme an der Hauptverhandlung zu entscheiden, um weitere Informationen zu erhalten.

             

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem 16.08.2020 und dem 17.08.2020

in Traben-Trarbach durch 3 selbständige Handlungen

1) während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstoßen und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet zu haben,

2) in 2 tateinheitlichen Fällen eine andere Person mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben,

3) in 5 tateinheitlichen Fällen einen anderen beleidigt zu haben.

Dem soll folgender Sachverhalt zugrunde liegen:

Fall 1:

In einem Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Trier hatte das Landgericht – Strafvollstreckungskammer Koblenz – dem Angeklagten mit seit dem 13.08.2020 rechtskräftigen Beschluss vom 29.07.2020 die gemäß § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB strafbewehrte Weisung auferlegt, keinen Alkohol zu konsumieren.

Obwohl der Angeklagte dies wusste, soll er am Abend des 16.08.2020 alkoholische Getränke konsumiert haben. Im Anschluss an die nachfolgend zu Fall 2 dargelegte Tat sollen Beamte der Polizeiinspektion Zell bei dem Angeklagten leichten Alkoholgeruch festgestellt haben.

 

Fall 2:

Im Bereich vor der Gaststätte C. in Traben-Trarbach soll der Angeklagte am 17.08.2020, kurz nach 00:00 Uhr, ohne rechtfertigenden oder entschuldigten Grund mit einem Stuhl auf die Geschädigten D. und K. eingeschlagen haben. Der Geschädigte D soll eine blutende Platzwunde auf dem Kopf und Schmerzen davongetragen haben, die sich am Folgetag eingestellt haben sollen.

Der Geschädigte K soll eine kleine Wunde unter dem linken Auge davongetragen haben.

 

Fall 3:

Im Zuge des polizeilichen Einsatzes im Anschluss an die Tat zu Fall 2 soll der Angeklagte die Polizeibeamten Polizeikommissarin B., Polizeioberkommissar M., Polizeikommissar T., Polizeikommissar B. und Polizeihauptkommissar R. fortwährend mit Ausdrücken und Wendungen wie: „Ich ficke deine Schwester; Arschlöcher; ich ficke deine Tochter; ich ficke deine Mutter“ beleidigt haben.

 

Des Weiteren wirft die Staatsanwaltschaft Trier dem Angeklagten vor, zwischen dem 24.09.2020 und dem 27.10.2020 in Traben-Trarbach durch 9 selbständige Handlungen  Folgendes vor:

Fall 1:

Am 24.09.2020, gegen 21:56 Uhr, soll sich der Angeklagte zu einem Hotel in Traben-Trarbach begeben und mit einem Stein, der eine Breite von zirka 7 cm hatte, gegen ein Fenster in einem Küchennebenraum, in dem Licht brannte, geworfen haben. Das Fenster soll – wie vom Angeklagten beabsichtigt worden sein soll – durchschlagen und entsprechend beschädigt worden sein. Der in dem Raum befindliche Geschädigte J. soll von dem Stein nur knapp verfehlt worden sein. Der Angeklagte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, den Geschädigten mit dem Wurfgeschoss zu treffen und ihm hierdurch bzw. durch herumfliegende Glasscherben erhebliche Verletzungen zuzufügen.

 

Fall 2:

Kurze Zeit später soll der Angeklagte einen weiteren Stein mit den Ausmaßen von zirka 18 x 15 cm gegen die Fensterscheibe eines Büros des genannten Hotels, die - wie vom Angeklagten beabsichtigt - durchschlagen und entsprechend beschädigt worden sein sollen. An den beiden Fenstern zu den Taten zu den Fällen 1 und 2 soll ein Sachschaden von mindestens gut 3.000 € entstanden sein.

 

Fall 3:

Am 26.10.2020, gegen 21:35 Uhr, soll der Angeklagte den Geschädigten A. in Traben-Trarbach aufgesucht und soll in Verletzungsabsicht ein Messer gegen diesen geführt haben, wodurch der Geschädigte am linken Daumen leichte Verletzungen in Form von Kratzern davongetragen haben soll. Darüber hinaus soll er den Geschädigten gegen den linken Oberarm geboxt und ihn in den Unterleib getreten haben.

 

Fall 4:

Am 27.10.2020, gegen 19:40 Uhr, soll sich der Angeklagte zu einem Hotel in Traben-Trarbach begeben und mit einem Stein gegen eine Scheibe des zu dieser Zeit beleuchteten Speisesaals geworfen haben, die – wie vom Angeklagten beabsichtigt – durchschlagen und entsprechend beschädigt worden sein soll. Es soll ein Sachschaden in Höhe von zirka 1.000 € entstanden sein.

 

Fall 5:

Am 27.10.2020, gegen 19:55 Uhr, soll der Angeklagte über den im Bereich des Anwesens Brückenstraße 1 in Traben-Trarbach abgestellten Audi A 4 gelaufen sein, wobei er zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, das Kraftfahrzeug zu beschädigen.

 

Fall 6:

Im Anschluss soll der Zeuge M. die Beamten der Polizeiinspektion Zell PK B. und PK H. auf den Angeklagten aufmerksam gemacht haben. Der Angeklagte soll den Zeugen M. beleidigt haben. Im Verlauf der Unterredung soll der Angeklagte die beiden genannten Polizeibeamten jeweils als „Arschloch“ beleidigt und geäußert haben: „Von Euch lasse ich mir nichts sagen.“

 

Fall 7:

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte gegenüber den genannten Beamten geäußert haben, jemand habe seine Tür eingetreten. Sodann soll der Angeklagte das von ihm bewohnte Anwesen aufgesucht und hier selbst die Haustür und die Wohnungstür zu der von ihm bewohnten Wohnung eingetreten haben. Dem Vermieter des Angeklagten soll hierdurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 € entstanden sein.

 

Fall 8:

Als die Beamten PK H. und PK B. die unter Fall 5 geschilderte Sachbeschädigung am Kraftfahrzeug Audi aufnehmen wollten, soll der Angeklagte geäußert haben, dass er der Polizei zeigen könne, wie er über das Auto gelaufen sei. Sodann soll er auf das Heck des genannten Fahrzeuges gesprungen und auf dessen Dach gerannt sein. In der Folge soll er mit voller Wucht auf die Motorhaube des Fahrzeuges gesprungen sein. An dem Fahrzeug soll ein Schaden in Höhe von insgesamt zirka 5.000 € entstanden sein.

 

Fall 9:

Im Anschluss an die Tat zu Fall 8 soll es dem Angeklagten gelungen sein, wegzulaufen. Kurz danach soll POK S. am Tatort in der B.-Straße eingetroffen und durch die Beamten PK H. und PK B. über die bisherigen Vorgänge unterrichtet worden sein. In der Folge sollen die Beamten den Angeklagten in der M.-Straße angetroffen und ihm um 20:55 Uhr die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten erklärt haben. Der Angeklagte soll die drei Beamten jeweils als „Arschloch“ beleidigt haben. Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass der Angeklagte gefährliche Gegenstände mit sich führen könnte, sollen die Beamten ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren. Der Angeklagte soll dies getan haben. Er soll zudem sein Mobiltelefon ergriffen und angekündigt haben, seinen Rechtsanwalt anzurufen. POK S. soll ihn aufgefordert haben, auch das Handy auf das Dach des Streifenwagens zu legen, was der Angeklagte nicht getan haben soll. POK S. soll ihm das Gerät aus der Hand genommen und es auf das Dach des Streifenwagens gelegt haben. Aufgrund der Wegnahme des Handys soll der Angeklagte erbost gewesen sein. Er soll mit seiner rechten Hand unmittelbar vor dem Gesicht des POK S. herumgewedelt haben, wobei es den Anschein gehabt haben soll, als wolle er diesem jeden Moment in das Gesicht greifen. Um dies zu verhindern, sollen PK B. und POK S. jeweils einen Arm des Angeklagten ergriffen haben. Der Angeklagte soll sofort versucht haben, sich aus dem Griff der Beamten zu befreien. Hierzu soll er seinen Oberkörper nach rechts und links gewunden und versucht haben, seine Arme in Richtung seines Körpers zu ziehen. Letztendlich soll es den Polizeibeamten gelungen sein, den Angeklagten zu fixieren. Auch am Boden liegend soll der Angeklagte versucht haben, seinen Oberkörper nach links und rechts zu werfen, was die Beamten durch die Fixierung der Schultern verhindern konnten.

 

Der Angeklagte befindet sich derzeit in psychiatrischer Unterbringung.

 

2. Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 1265/22 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

01.12.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

01.12.2022

Weitere Termine:

09.12.2022, 22.12.2022, 05.01.2023, 13.01.2023, 17.01.2023, 20.01.2023, 02.02.2023

Gegenstand des Verfahrens:

Schwerer Bandendiebstahl

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Hartkorn, Trier

Rechtsanwältin Thill, Trier

Rechtsanwalt Wittschier, Trier

             

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem drei Angeklagten kosovarischer bzw. albanischer Staatsangehörigkeit vor, vom 13.07.2019 bis zum 26.01.2022 in Traben-Trarbach, Wittlich und andernorts in unterschiedlicher Besetzung in insgesamt 30 Fällen unter anderem teilweise als Mitglied einer Bande in Wohnungen eingebrochen zu sein bzw. dieses versucht zu haben.

Spätestens im Oktober 2020 soll der Angeklagte M. mit zwei gesondert verfolgten Tätern übereingekommen sein, gemeinsam künftig in private Wohnhäuser einzubrechen, um sich mit Hilfe der hierdurch erlangten Beute seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Im Laufe des Jahres 2021 soll M. seine Mittäter gewechselt haben und sich spätestens Anfang Dezember 2021 mit den Angeklagten C. und G. darauf verständigt haben, im Bereich der Mittemosel gemeinsam Wohnungseinbrüche zu begehen.

 

Die Absprache soll dabei vorgesehen haben, dass der ortskundige Angeklagte C.hauptsächlich als Fahrer fungiere und vor den jeweiligen Objekten Schmiere stehe. Die Angeklagten M. und G. sollen sich jeweils zu den Objekten begeben haben und sollen regelmäßig mit Hilfe der professionellen Methode des „Kittfalzstechens“, bei der ein Spannungsbruch im Bereich des Fenster- bzw. Türgriffs erzeugt wird, in die Gebäude gelangte sein, die sie sodann nach Wertsachen – insbesondere Bargeld, Schmuck, Münzen und Kleidungsstücken – durchsucht haben. Im Anschluss daran sollen sie die Beute untereinander zu gleichen Teilen aufgeteilt haben.

 

Zudem sollen sich u.a. folgende Taten ereignet haben:

Am 19.01.2021 sowie am 23.09.221 soll der Angeklagte C. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben.

Am 27.05.2021 soll der Angeklagte C. mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Fahrgenehmigung war. Während einer polizeilichen Kontrolle soll er bewusst wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person gemacht haben und den Beamen entsprechende Ausweis- und Fahrerlaubnisdokumente vorgelegt haben, um zu eigene Straftat zu verschleiern.

 

Durch die Einbruchstaten sollen die drei Angeklagten gemeinschaftlich Diebesgut im Gesamtwert von mehr als 100.000 Euro erlangt haben.

 

Die Angeklagten sind strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht in Erscheinung getreten. Sie befinden sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.

           

II.               Fortsetzungsverhandlungen

 

1. Strafverfahren 1 KLs 5 Js 503/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

28.11.2022, 10:00 Uhr

Erster Termin:

19.04.2022

(Hinweis: Das Verfahren wurde zuletzt beginnend am 16.12.2021 verhandelt, musste zwischenzeitlich jedoch unterbrochen werden.)

Weitere Termine:

02.12.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Wendt, Oldenburg
Rechtsanwältin Breit, Mainz

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 12538/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG: Hardt)

Termine:

29.11.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

27.10.2022

Weitere Termine:

05.12.2022, 12.12.2022, 19.12.2022, 03.01.2023, 10.01.2023

Gegenstand des Verfahrens:

Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Bosch, Trier

Rechtsanwalt Taheri, Hamburg

Rechtsanwältin Thill, Trier

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

Rechtsanwalt Hetènyi, Hamburg

Rechtsanwältin Sommer, Trier

             

 

3. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 21315/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

02.12.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

12.05.2022

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Versuchter Totschlag u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier
Rechtsanwältin Sommer, Trier
Rechtsanwalt Kullmann, Mainz

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