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- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 12538/22 – 3. Große Strafkammer (VRLG: Hardt) –
Termine: | 27.10.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 27.10.2022 |
Weitere Termine: | 07.11.2022, 29.11.2022, 05.12.2022, 12.12.2022, 19.12.2022, 03.01.2023, 10.01.2023 |
Gegenstand des Verfahrens: | Wohnungseinbruchsdiebstahl u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Bosch, Trier Rechtsanwalt Taheri, Hamburg Rechtsanwältin Thill, Trier Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier Rechtsanwalt Hetènyi, Hamburg Rechtsanwältin Sommer, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den drei Angeklagten zur Last, in der Zeit vom 17.10.2021 bis 07.05.2022 in Schöndorf, Langsur und andernorts unter wechselnder Besetzung insgesamt 36 Diebstähle begangen bzw. versucht zu haben.
Die Angeklagten T. und I. sollen spätestens am 17.10.2021 übereingekommen sein, gemeinsam dauerhaft in privat genutzte Wohnhäuser einzubrechen und mit der hieraus entwendeten Beute ihren gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierbei sollen sie regelmäßig dergestalt arbeitsteilig vorgegangen sein, dass die Angeklagte T. durch Klingeln zunächst die Abwesenheit der Geschädigten überprüft haben soll. Sodann soll sie dem Angeklagten I. ein entsprechendes Zeichen gegeben haben, der sodann die einzelnen Wohnhäuser über die rückwärtige Seite angegangen und sich durch Aufhebeln oder Einschlagen von Fensterscheiben und Terrassentüren oder durch sogenanntes „Kittfalzstechen“ Zugang verschafft haben soll. Währenddessen soll die Angeklagte T. vor den jeweiligen Objekten die Umgebung gesichert haben.
Spätestens ab dem 09.04.2022 soll sich der Angeklagte C. dazu gesellt haben, sodass die drei Angeklagten fortan absprachegemäß als Diebesbande gemeinsam und arbeitsteilig vorgegangen sein sollen, wobei der Angeklagte C. hauptsächlich den Angeklagten I. an und in den Objekten unterstützt haben soll, während die Angeklagte T. weiterhin regelmäßig Schmiere gestanden haben soll.
Durch die Taten sollen die Angeklagten T. und I. gemeinsam Diebesgut im Wert von 249.872,33 Euro und die Angeklagten T., I. und C. im Wert von 9.898,30 Euro erlangt haben.
Die Angeklagte T. ist bereits vorbestraft. Die Angeklagten I. und C. sind strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht in Erscheinung getreten. Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 9209/22 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 26.10.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 04.10.2022 |
Weitere Termine: | 09.11.2022, 24.11.2022, 12.12.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Versuchter Totschlag u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Prechtl, Trier Rechtsanwalt Zenzen, Trier |
2. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 3102/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 27.10.2022, 14:00 Uhr |
Erster Termin: | 21.07.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Dr. Roggenfelder, Trier |
3. Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 27991/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 28.10.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 27.09.2022 |
Weitere Termine: |
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Gegenstand des Verfahrens: | Verbr. n. § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schmidt, Köln Rechtsanwalt Christiansen, Köln |