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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 40. Kalenderwoche 2022

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

 

  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 9209/22 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

04.10.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

04.10.2022

Weitere Termine:

26.10.2022, 09.11.2022, 24.11.2022, 12.12.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Versuchter Totschlag u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Prechtl, Trier

Rechtsanwalt Zenzen, Trier

             

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten A. und T. zur Last, am 27.03.2022 in Hermeskeil gemeinschaftlich handelnd mit dem gesondert verfolgten K. versucht zu haben, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein, und tateinheitlich hierzu eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei sie die Körperverletzung mittels einer Waffe, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen haben sollen.

 

Dem soll nachfolgender Sachverhalt zugrunde liegen:

Der Geschädigte M. soll am 27.03.2022 auf dem Gelände der AfA Hermeskeil mit dem gesondert verfolgten, auf der Flucht befindlichen K. aufgrund dessen herablassenden Verhaltens gegenüber einer ukrainischen Frau in Streit geraten sein. Nach dieser Auseinandersetzung soll K. sich zu den beiden Angeklagten begeben haben. Gemeinsam sollen sie beschlossen haben, den Geschädigten M. aufgrund seines Verhaltens gegenüber K. zu sanktionieren und ihn gemeinsam mit Messern zu attackieren und zu verletzen, wobei sie auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen.

In Umsetzung ihres Tatplans sollen K. und die beiden Angeklagten, die jeweils mit einem Messer bewaffnet gewesen sein sollen, in der Folgezeit auf den Geschädigten M. getroffen und diesen körperlich angegangen sein. Der Angeklagte A. soll dem Geschädigten hierbei einen Messerstich in den Oberbauch versetzt haben. Weitere Verletzungsversuche sollen daran gescheitert sein, dass der Geschädigte sich gewehrt haben soll und dessen Begleiter A. diesem zu Hilfe gekommen sein soll und schließlich die Security-Mitarbeiter der AfA auf die Situation aufmerksam geworden sein sollen. Nach dem Angriff sollen die Angeklagten und K. die Flucht ergriffen und das Gelände der AfA verlasen haben. Der Geschädigte soll aufgrund seiner Verletzung in ein Krankenhaus verbracht und dort notoperiert worden sein. Die beiden Angeklagten sollen im Rahmen von internationalen Fahndungsmaßnahmen in den Wochen nach der Tat in Frankreich festgenommen worden sein.

Die Angeklagten befinden sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 12923/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

           

Termine:

04.10.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

04.10.2022

Weitere Termine:

11.10.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 30a BtMG

Verteidiger laut Anklageschrift:

Rechtsanwalt Dr. Roggenfelder, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich in Trier an einem nicht genau bestimmbaren Tag entweder im Sommer 2019 oder im Sommer 2020 als Betäubungsmittelhändler mit dem Weiterverkauf von Marihuana und Kokain betätigt zu haben. Er soll in seiner damaligen Wohnung in einer Kunststoffdose mit der Grundfläche eines DIN-A4-Blattes und ca. 7 Zentimetern Höhe über eine größere Menge, ca. 500 Gramm, Marihuana sowie eine nicht exakt bestimmbaren Menge Kokain verfügt haben. Hiervon soll er der Zeugin S. zunächst 1 Gramm Kokain zum Preis von 70,- Euro verkauft haben. Später soll er der Zeugin S. aus demselben Kokainvorrat ein weiteres halbes Gramm zum Preis von 35,- Euro sowie 10 Gramm Marihuana zum Preis von 100,- Euro verkauft haben.

Auf einem Regal im Wohnzimmer seiner Wohnung soll er in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln darüber hinaus einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker, ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimetern, eine Gasdruckpistole und eine Schreckschusspistole aufbewahrt haben. Diese Gegenstände sollen dem Angeklagten zur Abwehr unberechtigter Zugriffe Dritter auf seinen Betäubungsmittelvorrat gedient haben.

 

Der Angeklagte ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

II.   Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 1 KLs 5 Js 503/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

04.10.2022, 10:00 Uhr

Erster Termin:

19.04.2022

(Hinweis: Das Verfahren wurde zuletzt beginnend am 16.12.2021 verhandelt, musste zwischenzeitlich jedoch unterbrochen werden.)

Weitere Termine:

14.10.2022, 04.11.2022, 16.11.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Wendt, Oldenburg
Rechtsanwältin Breit, Mainz

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 25875/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

05.10.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

19.09.2022

Weitere Termine:

18.10.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt U. Schmitt, Trier

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