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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 38. Kalenderwoche 2022

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 25875/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

19.09.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

19.09.2022

Weitere Termine:

05.10.2022 und 18.10.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt U. Schmitt, Trier

 

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, in der Zeit vom 1. April 2017 bis zum 17. März 2018 als Betäubungsmittelhändler von Frankreich aus agiert zu haben. Dabei soll er in sechs Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und diese in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt haben. Dabei soll es um Mengen von bis zu 100 Kilogramm Haschisch gegangen sein.

 

Der in Frankreich lebende Angeklagte ist in Deutschland nicht vorbestraft. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

 

Das Landgericht Trier verurteilte den Angeklagten in dieser Sache am 03.11.2021 wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.Im Übrigen sprach es den Angeklagten frei. Die Einziehung des Wertes der Taterträge in das Vermögen des Angeklagten wurde in Höhe eines Betrages von 258.000,00 Euro angeordnet.

 

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Trier vom 03.11.2021 teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Trier zurückverwiesen.

2. Strafverfahren 2 KLs 8032 Js 6162/21 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

21.09.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

21.09.2022

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Grigo, Morbach

Rechtsanwalt Collet, Trier

Rechtsanwalt Hölzer, Trier

Rechtsanwalt Fuchs, Freisen

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten N. und S. zur Last, in der Zeit vom September 2020 bis zum 20.04.2020 in Morbach mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei sie teilweise gemeinschaftlich gehandelt haben sollen. Dem Angeklagten N. wird darüber hinaus vorgeworfen, vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht gehabt habe. Die Angeklagte O. soll den Angeklagten N. und S. beim Handeltreiben mit den Betäubungsmitteln Beihilfe geleistet zu haben.

Dem Angeklagten S. wird daneben zur Last gelegt, im Zeitraum vom 01.02.2021 bis 31.03.2021 in Morbach Betäubungsmittel als Person über 21 Jahre unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben.

 

Die Angeklagten N. und S. sollen sich spätestens im September 2020 entschlossen haben, gemeinsam kostengünstig Amphetamin herzustellen und gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Angeklagten N. soll hierzu Amphetaminbase erworben haben, welche sodann in der Wohnung des Angeklagten S. zum Verkauf weiterverarbeitet worden sei. Die Angeklagte O., die mit dem Angeklagten N. liiert gewesen sein soll, habe bei der Beschaffung der Amphetaminbase gelegentlich als Fahrerin fungiert.

 

Die Angeklagten N. und S. hätten weiterhin Marihuana und der Angeklagte S. zudem Ecstasy-Tabletten weiterverkauft.

 

Die Angeklagten N. und S. hätte durch den Verkauf der Betäubungsmittel gemeinsam insgesamt 35.000 € und der Angeklagte S. darüber hinaus weitere 5.350 € erwirtschaftet.

 

Der Angeklagte S. soll weiterhin Anfang des Jahres 2021 als Gegenleistung für das Putzen seiner Wohnung und kleinere Hausarbeiten an eine Jugendliche Marihuana abgegeben haben.

 

Die Angeklagten N. und S. sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft. Die Angeklagte O. ist nicht vorbestraft.

 

Das Landgericht Trier verurteilte am 13.10.2021 den Angeklagten S. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln in vier Fällen, davon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, und wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in neun Fällen, davon in acht Fällen in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren,

den Angeklagten N. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie

die Mitangeklagte O. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hat es nicht angeordnet. Ferner hat die Strafkammer Werte von Taterträgen eingezogen.

 

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Trier vom 13.10.2021 teilweise abgeändert und aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Trier zurückverwiesen.

 

II.   Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 5 KLs 8044 Js 38088/18 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

20.09.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

08.09.2022

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Geiselnahme u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Krause, Diez

 

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 8719/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

21.09.2022, 09.30 Uhr

Erster Termin:

05.05.2022

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

 

3. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 25181/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

22.09.2022, 09:30 Uhr

Erster Termin:

13.09.2022

Weitere Termine:

27.09.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Westkamp, Köln

Rechtsanwältin Bosch, Trier

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