Terminvorschau 12/25

Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 12. Kalenderwoche 2025

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 5 KLs 8034 Js 21980/24 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termin:

20.03.2025, 9:30 Uhr 

Weitere Termine:

01.04.2025    07.04.2025    08.04.2025    09.04.2025

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger/innen:

Rechtsanwältin Gallien, Trassem

Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier

Rechtsanwalt Collet, Trier

Rechtsanwältin Bosch, Trier

Rechtsanwältin Thill, Trier

Rechtsanwalt Hölzer, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den sechs angeklagten Personen (fünf 26, 29, 38, 38 und 63 Jahre alte Männer sowie eine 24 Jahre alte Frau) in unterschiedlicher Beteiligung insgesamt 16 zwischen Januar 2024 und August 2024 in Trier, Bad Kreuznach und andernorts begangene Straftaten aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität zur Last. Sie sollen sich im benannten Tatzeitraum als Betäubungsmittelhändler betätigt haben, wobei sie sich – teilweise gemeinschaftlich - durch den Verkauf von Cannabis, Amphetamin und Ecstasy eine Einnahmequelle einigen Umfangs und einiger Dauer verschafft haben sollen. Drei der angeklagten Personen wird dabei u.a. ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. 

Fünf der angeklagten Personen sind strafrechtlich bereits – teilweise einschlägig - in Erscheinung getreten. Alle sechs angeklagten Personen befinden sich in Untersuchungshaft.

2. Strafverfahren 5 KLs 8022 Js 30049/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termin:

20.03.2025, 13:30 Uhr 

Weitere Termine:

10.04.2025    30.04.2025    15.05.2024    22.05.2024   

Gegenstand des Verfahrens:

sexuelle Nötigung und Belästigung

Verteidigerin:

Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 51-jährigen Angeklagten die sexuelle Belästigung einer anderen Person in zwei Fällen sowie eine sexuelle Nötigung einer anderen Person in einem Fall zur Last, die er zwischen August 2022 und September 2024 in Trier begangen haben soll. Der Angeklagte soll jeweils ihm vorher nicht bekannte Jugendliche bzw. junge Frauen an öffentlichen Plätzen angesprochen und danach gegen ihren Willen in sexuell konnotierter Weise angefasst und gestreichelt haben. Aufgrund bestehender Vorerkrankungen soll er dabei im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. 

Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.

3. Strafverfahren 4 KLs 8031 Js 2541/19 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)

Termin:

19.03.2025, 9:00 Uhr 

Weitere Termine:

28.03.2025    03.04.2025    09.04.2024   

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger:

Rechtsanwalt Roggenfelder, Trier

Rechtsanwalt Pawlitzki, Stendal

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den 41 und 35 Jahre alten Angeklagten ein gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last. Der Hauptangeklagte soll zwischen Dezember 2018 und April 2019 in Trier, Bonn und Heidelberg sog. Headshops betrieben haben, in denen er neben legalen Rauch- und Konsumutensilien für Cannabis auch THC-arme Cannabissorten, sog. „CBD-Cannabis“ wie beispielsweise Öle, Liquids, Marihuanablütenmaterial und Presssubstanzen verkaufte. Zugleich soll er einen Online-Shop betrieben und in Trier einen Verkaufsautomaten aufgestellt haben, in dem die benannten Produkte verkauft wurden. Der Angeklagte soll sich dabei darüber bewusst gewesen sein, zum Verkauf von THC-haltigen Cannabis-Produkten generell nicht berechtigt zu sein und dass dieser Verkauf strafbar ist. Weiter soll er jedenfalls billigend in Kauf genommen haben, dass mit den verkauften Produkten ein Missbrauch zu Rauschzwecken durch die Kunden nicht ausgeschlossen werden konnte. Der zweite Angeklagte soll als Franchisenehmer im benannten Tatzeitraum einen Headshop in Kassel betrieben haben.

Einer der Angeklagten ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten.

4. Strafverfahren 4 KLs 8034 Js 32512/24 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)

Termin:

21.03.2025, 11:00 Uhr 

Weitere Termine:

11.04.2025    29.04.2025

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 34 KCanG

Verteidigerin:

Rechtsanwalt Collet, Trier

Rechtsanwalt Bay, Frankfurt am Main

Rechtsanwältin Gallien, Trassem

Rechtsanwalt Fritz, Frankfurt am Main

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den 29 und 36 Jahre alten Angeklagten das bewaffnete Einführen und Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge Cannabis zur Last. Sie sollen im Oktober 2024 mit einem Wohnmobil ca. 38 Kilogramm Marihuana aus Spanien kommend über Luxemburg nach Deutschland eingeführt haben. Bei einer von der Bundespolizei auf einem Parkplatz nahe Langsur durchgeführten Kontrolle wurde das Rauschgift und eine geladene halbautomatische Schusswaffe aufgefunden.

Die Angeklagten sind strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft.

5. Strafverfahren 2 KLs 8031 Js 32454/23 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termin:

19.03.2025, 9:00 Uhr 

Gegenstand des Verfahrens:

Einziehung

Verteidigerin:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier

Rechtsanwalt Wittschier, Trier

 

Der Angeklagte wurde mit Urteil des Landgerichts Trier vom 8. Mai 2024 wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zugleich wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Weiter wurde die Einziehung eines Pkw sowie von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen angeordnet. Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 1. Oktober 2024 das Urteil vom 8. Mai 2024 im Schuldspruch abgeändert und im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben, die dazu getroffenen Feststellungen aber aufrechterhalten. Im Übrigen wurde die Revision verworfen. Im Umfang der Aufhebung wurde das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Hinsichtlich des Erstverfahrens wird auf die Terminvorschau KW 16 – 2024 verwiesen.

II. Fortsetzungsverhandlungen 

1. Strafverfahren 1 KLs 8016 Js 27132/19 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)

Termin:

19.03.2025, 9:30 Uhr 

Erster Termin

06.02.2025

Gegenstand des Verfahrens:

Körperverletzung im Amt

Verteidiger:

Rechtsanwalt von Dahlen, Düsseldorf

2. Strafverfahren 1 Ks 8031 Js 27193/24 – 1. Schwurgericht (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)

Termine:

17.03.2025, 20.03.2025 und 21.03.2025, jeweils 9:30 Uhr     

Erster Termin:

25.02.2025  

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. versuchter Mord

Verteidigerin:

Rechtsanwältin Thill, Trier

 

3. Strafverfahren 5 KLs 8016 Js 25009/24 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termin:

17.03.2025, 9:30 Uhr 

Erster Termin

10.03.2025

Weitere Termine:

31.03.2025    03.04.2025    10.04.2025    28.04.2025

05.05.2025   

Gegenstand des Verfahrens:

u.a. schwerer Raub

Verteidigerin:

Rechtsanwalt Möller, Völklingen

4. Strafverfahren 5 KLs 8014 Js 12836/24 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termin:

21.03.2025 , 9:30 Uhr

Erster Termin:

08.01.2025

Weiterer Termin:

27.03.2025

Gegenstand des Verfahrens:

Wohnungseinbruchdiebstahl

Verteidigerin:

Rechtsanwalt Bertram, Koblenz

Rechtsanwalt Fasold, Trier

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