Terminvorschau 16/25

Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 16. Kalenderwoche 2025 – Ergänzung 15. Kalenderwoche

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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern 16. Kalenderwoche 2025 – Ergänzung 15. Kalenderwoche

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

In der 16. Kalenderwoche 2025 sind keine erstinstanzlichen Verfahren vor den Strafkammern terminiert.

 

In der 15. Kalenderwoche kommt es aufgrund einer Umterminierung zu einem weiteren neu beginnenden Strafverfahren:

 

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.

1. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 15948/23 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

09.04.2025, 9:30 Uhr

Weiterer Termin:

30.04.2025    22.05.2025    13.06.2025    17.06.2025

18.06.2025

Gegenstand des Verfahrens:

gewerbsmäßiger Bandenbetrug

Verteidiger/in:

Rechtsanwalt Dr. Krimmel, Landshut

Rechtsanwältin Schwiering, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 48-jährigen Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug in sieben Fällen zur Last, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb. Der Angeklagte soll zwischen Januar 2023 und Oktober 2024 Mitglied einer aus Polen heraus agierenden Gruppierung gewesen sein, die sich mit sog. „Schockanrufen“ eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschafft haben soll. Bei den Taten wurden Geschädigte von „falschen Polizisten“ oder „falschen Staatsanwälten“ telefonisch kontaktiert und durch Täuschungen dazu veranlasst, vermeintliche Kautionszahlungen zur Vermeidung der Inhaftierung nahestehender Personen zu leisten. Der Angeklagte soll dabei als sog. „Logistiker“ tätig gewesen sein, der überwiegend dafür zuständig war, sog. „Abholer“ zu koordinieren und zu betreuen. Die angeklagten Taten wurden in Langsur, Idar-Oberstein, Meerane, Villingen-Schwenningen, Passau, Feldkirchen und Moosburg begangen. Der Angeklagte soll durch die Taten mindestens 293.000,00 € erlangt haben.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.

 

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