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- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2a KLs 8043 Js 35520/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 15.08.2022 und 16.08.2022 jeweils 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 15.08.2022 |
Weitere Termine: |
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Gegenstand des Verfahrens: | Raub |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Dr. Nozar, Saarbrücken |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten zur Last, am 11.12.2021 in Kirchweiler eine Person beraubt und eine andere Person körperlich schwer misshandelt zu haben. Einer der Angeklagten soll hierzu Hilfe geleistet haben.
Am Abend des o.g. Tages soll der Angeklagte zu 1) gemeinsam mit dem Angeklagten zu 2) an einer Haustür geklingelt haben. Der Angeklagte zu 3) soll sich zuvor als Fahrer angeboten und auf die beiden Angeklagten im Pkw unweit des Hauses gewartet haben. Nachdem der Geschädigte S. die Tür geöffnet hatte, sollen die Angeklagten zu 1) und zu 2) eingetreten sein und vorgegeben haben, auf Toilette zu müssen. Anschließend soll sich der Angeklagte zu 1) – der die im Haus wohnenden Personen gut kannte – verabschiedet haben und Richtung Haustür gegangen sein, sich jedoch plötzlich – wie zuvor abgesprochen – umgedreht und zusammen mit dem Angeklagten zu 2) angefangen haben, auf den Geschädigten S. einzuschlagen, wodurch dieser verletzt zu Boden gegangen sein soll. Auf dem Boden liegend soll der Angeklagte zu 1) den Geschädigten S. gewürgt haben. Auch der Angeklagte zu 2) soll weiter auf den am Boden liegenden Geschädigten S. eingetreten und geschlagen haben. Als der Zeuge S 2) dem auf dem Boden liegenden S. zur Hilfe kommen wollte, soll er von dem Angeklagten zu 2) auf das Auge geschlagen worden sein.
Der Angeklagte zu 1) – der von dem Vorhandensein eines Tresors Kenntnis gehabt haben soll – soll die Herausgabe eines Tresorschlüssels verlangt haben, was der Geschädigte S. jedoch verweigert haben soll. Nach erfolglosem Durchsuchen des am Boden liegenden Geschädigten S. soll der Angeklagte zu 1) sich in das Schlafzimmer im Obergeschoss begeben und den Nachttisch nach dem Tresorschlüssel und weiterem stehlenswertem Gut durchsucht haben. Dem Zeugen S 2) soll es indes gelungen sein, aus dem Haus zu den Nachbarn zu flüchten, welche die Polizei verständigten.
Die Angeklagten sollen sodann mit dem Pkw des Angeklagten zu 3) geflüchtet sein. Zuvor sollen sie den Geldbeutel des Geschädigten S., welchen dieser in seiner Gesäßtasche getragen hatte, mit einem Inhalt von 20,- Euro Bargeld sowie diversen Karten entwendet haben. Der Geschädigte S. und der Zeuge S 2) sollen massive Hämatome an den Augen und am Kopf erlitten haben.
Der Angeklagte zu 1) befindet sich in Untersuchungshaft. Die Angeklagten zu 1) und zu 3) sind bereits vorbestraft.
2. Strafverfahren 2a KLs 8033 Js 7912/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 15.08.2022 um 11:00 Uhr, 17.08.2022 und 18.08.2022 jeweils um 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 15.08.2022 |
Weitere Termine: | 06.09.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Rubarth, Bonn Rechtsanwalt Simon, Bitburg Rechtsanwalt Meister, Mönchengladbach Dr. Mühlenfeld, Krefeld |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten zur Last, im Zeitraum September 2019 bis Oktober 2021 in Bitburg, Frankfurt und andernorts unter anderem mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben, diese in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt bzw. hierzu Hilfe geleistet zu haben.
Der Angeklagte T. soll sich spätestens seit 2019 im internationalen Drogenhandel mit dem Im- und Export sowie dem Handel von Opium in nicht geringen Mengen etabliert haben. Zur Anwerbung von Kurieren soll er sich unter anderem des gesondert verfolgten M. bedient haben. Der Angeklagte T. soll die durch die Mitangeklagten transportierten Betäubungsmittel im In- und Ausland gewinnbringend an bislang nicht identifizierte Abnehmer abgesetzt haben.
Es soll in diesem Zusammenhang unter anderem zu folgenden von dem Angeklagten T. beauftragten Rauschgifttransporten durch die Mitangeklagten G., N., B. und T.2) gekommen sein:
1. bis 4.
Bei vier Gelegenheiten – im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 – soll sich der Angeklagte G. auftragsgemäß in die Türkei begeben und dort von einem unbekannten älteren Mann einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Wien und anschließenden Landweg per Bahn nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeschmuggelt haben. G. soll für jeden Transport einen Kurierlohn von 2.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben.
5. und 6.
Bei zwei weiteren Gelegenheiten – hiervon erstmals im Herbst 2019 und einmal im Dezember 2019 – soll sich der G. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben, dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada geschmuggelt haben. Dort sollen die Betäubungsmittel in einem Hotel an die bislang nicht identifizierten Empfänger übergeben worden sein. Für jeden Transport soll G. einen Kurierlohn von 4.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss durch die bislang unbekannten Abnehmer des T. in Kanada gewinnbringend abgesetzt worden sein.
7.
Bei einer weiteren Gelegenheit im Oktober 2019 soll der G. in Frankfurt einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Brüssel nach Edinburgh/Schottland geschmuggelt haben. In Schottland sollen die Betäubungsmittel auf dem Bahnhof in Manchester an die bislang nicht identifizierten Empfänger übergeben worden sein. G. soll hierfür einen Kurierlohn von 1.500,- Euro abzüglich der Spesen erhalten haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss durch die bislang unbekannten Abnehmer des T. in Großbritannien gewinnbringend abgesetzt worden sein
8. bis 32.
Bei 25 Gelegenheiten soll sich der N. im Zeitraum September 2019 bis September 2020 in die Türkei begeben haben, dort in Istanbul in der Nähe eines Kaffeehauses von einem unbekannten älteren Mann einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg über Wien und anschließenden Landweg per Bahn nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeführt haben.
33. und 34.
Bei zwei weiteren Gelegenheiten im Zeitraum September 2019 bis Dezember 2019 soll sich N. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben und dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada überführt haben. Hierfür soll der Angeklagte N. jeweils einen Kurierlohn von 4.000,- Euro nebst Spesen erhalten haben.
35.
Bei einer Gelegenheit im September 2020 soll sich der N. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben, dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Stockholm/Schweden eingeführt haben. Dort sollen die Betäubungsmittel in einem Hotel an die bislang unbekannten Empfänger übergeben worden sein. Der Angeklagte N. soll für den Transport einen Kurierlohn von 4.000,- Euro erhalten haben.
36.
In gleicher Weise soll der Angeklagte T. den gesondert verfolgten G. zum Zwecke der Einfuhr von ca. 7 KG Opium aus der Türkei über Österreich nach Deutschland angeworben haben. Am 28.10.2020 soll sich der G. mit dem Flugzeug nach Istanbul begeben haben, weisungsgemäß von einer Person vor einem Kaffeehaus den Koffer übernommen und am 31.10. mittels Flugzeug zurück nach Wien transportiert haben. Am Flughafen Wien soll er durch Zollbeamte bei der Einreisekontrolle gestoppt worden sein. In dem Reisekoffer soll er das Opium versteckt haben.
37.
Bei einer weiteren Gelegenheit im Januar/Februar 2020 soll sich der Angeklagte T.2) auftragsgemäß in die Türkei begeben haben und dort in Istanbul in der Nähe eines Kaffeehauses einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss nach Frankfurt am Main in das Bundesgebiet eingeführt haben. Die Betäubungsmittel sollen im Anschluss im Auftrag des T. durch T.2) und M. in einem REWE Markt in Frankfurt an den gesondert verfolgten Y. übergeben worden sein.
38.
In einem weiteren Fall im Januar/Februar 2020 soll sich der Angeklagte B. auftragsgemäß nach Frankfurt begeben haben und dort einen Koffer mit einer Menge von ca. 7-10 KG Opium entgegengenommen haben und die Betäubungsmittel im Anschluss auf dem Luftweg nach Vancouver/Kanada eingeführt haben.
39.
Im Zeitraum 02.10. bis 08.10.2021 soll der Angeklagte T. über DHL ein Postpaket nach Vancouver/Kanada an den gesondert verfolgten Empfänger M. mit einer Menge von ca. 1 KG Opium versandt haben. Aus nicht näher bekannten Gründen soll das Paket jedoch in den Postrücklauf gelangt und anschließend beschlagnahmt worden sein.
40.
Anlässlich einer bei dem Angeklagten T.2) durchgeführten Durchsuchungsmaßnahme sollen neben Konsumutensilien auch Marihuana in einer Menge von insgesamt ca. 1.200 Gramm brutto aufgefunden und sichergestellt worden sein.
3. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 14101/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 15.08.2022 um 11:00 Uhr, 16.08.2022 um 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 15.08.2022 |
Weitere Termine: | 07.09.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Gallien, Trassem Rechtsanwalt Schneider, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten zur Last, von Ende Februar 2021 bis Mitte Februar 2022 in Trier und Konz gewerbsmäßig unter anderem mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.
Mitte des Jahres 2021 sollen die Angeklagten den Entschluss gefasst haben, sich als Drogenhändler zu betätigen.
1. An einem Tag Ende Februar/Anfang März 2021 soll der Angeklagte L. an den rechtskräftig verurteilten K. mindestens 70 Gramm Marihuana zu einem Preis von mindestens 8 Euro/Gramm verkauft haben.
2. Am 18.03.2021 soll der Angeklagte L. mit dem Zeugen K. den Kauf von 200 Gramm Marihuana vereinbart haben. Anschließend soll der Zeuge K. sich zu der im Pkw wartenden T. begeben haben, die zusammen mit ihm nach Konz gefahren sein soll. Dort sollen beide einer polizeilichen Kontrolle unterzogen worden sein. Im Rahmen der Durchsuchung sollen hinter dem Beifahrersitz die zuvor erworbenen Betäubungsmittel aufgefunden worden sein.
Die Betäubungsmittel soll der Angeklagte L. zuvor von dem Angeklagten K. erworben haben, die dieser ihm gewinnbringend weiterverkauft haben soll.
3. Spätestens ab Mitte Januar 2022 soll der Angeklagte K. über Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf verfügt haben. Er soll dem gesondert verfolgten S. mindestens 29 Gramm Kokain zum Prei von mindestens 1.170,- Euro verkauft haben. Diese Betäubungsmittel soll der gesondert verfolgte S. zusammen mit dem gesondert verfolgten S.2) an einen verdeckten Ermittler in Trier weiterveräußert haben.
4. Im Februar 2022 soll der Angeklagte K. über mindestens 200 Gramm Kokain zum Weiterverkauf verfügt haben. Diese soll der gesondert verfolgte S.2) in Trier einem verdeckten Ermittler sowie einer Vertrauensperson der Polizei zum Kauf angeboten haben.
5. Mitte Februar 2022 soll der Angeklagte K. circa 490 Gramm Kokain zu einem Preis von mindestens 39 Euro/Gramm auf Kommission an den gesondert verfolgten S.2) verkauft haben, der diese sodann an einen verdeckten Ermittler weiterverkauft haben soll.
Während der Wohnungsdurchsuchung sollen in der Wohnung des Angeklagten weitere Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt worden sein. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln soll der Angeklagte zugriffsbereit eine Machete, einen Hammer und ein Butterflymesser aufbewahrt haben, um sich erforderlichenfalls durch den Einsatz der Waffen gegen Personen in Besitz der Drogen zu erhalten.
Der Angeklagte K. befindet sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 8719/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 15.08.2022, 10:30 Uhr |
Erster Termin: | 05.05.2022 |
Weitere Termine: | 15.09.2022 und 21.09.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
2. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 16.08.2022, Uhrzeit wird noch bekannt gegeben |
Erster Termin: | 19.08.2021 |
Weitere Termine: |
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Gegenstand des Verfahrens: | Mord u. a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
3. Strafverfahren 1 KLs 5 Js 503/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 19.08.2022, 10:00 Uhr |
Erster Termin: | 19.04.2022 (Hinweis: Das Verfahren wurde zuletzt beginnend am 16.12.2021 verhandelt, musste zwischenzeitlich jedoch unterbrochen werden.) |
Weitere Termine: | 30.08., 01.09., 07.09. |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Wendt, Oldenburg |