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- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 29980/19 – 5. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 13.06.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 13.06.2022 |
Weitere Termine: | 22.06.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach §§ 29a, 30 BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Möller, Völklingen
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Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten N. vor, vom 24.10.2018 bis 16.11.2018 in Aachen, Konz und anderenorts folgende Taten begangen zu haben:
Im oben genannten Tatzeitraum soll der Angeklagte N. bei mindestens drei Gelegenheiten bei einem nicht näher identifizierten „Hassan“ in Aachen Betäubungsmittel, insbesondere jeweils zwischen 200 und 700 Gramm Marihuana zumindest durchschnittlicher Qualität zu einem Preis zwischen 5 Euro und 5,50 Euro pro Gramm erworben haben, um diese im Raum Konz gewinnbringend weiter zu veräußern. Entsprechend zuvor mit „Hassan“ getroffener telefonischer Absprachen sei der Angeklagte N. von dem gesondert verfolgten B. mit dem Pkw der Marke Seat Leon ST seiner Ehefrau zu den vereinbarten Treffpunkten im Raum Aachen gefahren worden. Sodann sollen sie die dort erworbenen Betäubungsmittel über Belgien von Aachen nach Konz verbracht haben, wo der Angeklagte N. sie zu einem Preis von 6,50 bis 8 Euro/Gramm an einen bisher nicht bekannten Hauptabnehmer weiterverkauft haben soll. Kleinere Mengen, insbesondere bei zwei Gelegenheiten jeweils 5 Gramm, soll er unter anderem an die gesondert verfolgte S. und D. zu einem Preis von 10 Euro pro Gramm verkauft haben. Der gesondert verfolgte B. soll für die geleisteten Fahrdienste gelegentliche Kleinmengen von Marihuana zum Eigenkonsum erhalten haben.
Im Einzelnen soll der Angeklagte N. bei diesen Fahrten am 24.10.2018 und am 28.10.2018 mindestens jeweils 200 Gramm Marihuana sowie am 15.11.2018 700 Gramm Marihuana, die er anschließend gewinnbringend weiterverkauft habe, erhalten haben.
Im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten N. am 23.11.2018 soll eine Restmenge von 26,5 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt worden sein.
Der Angeklagte N ist vorbestraft.
2. Strafverfahren 2a KLs 8034 Js 37152/21 – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 15.06.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 15.06.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach §§ 29a, 30a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Kruchten, Hermeskeil
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Die Staatsanwaltschaft Trier wirft der Angeklagten K. vor, vom 01.09.2020 bis 23.11.2021 in Hermeskeil folgende Taten begangen zu haben:
Die Angeklagte K. soll seit mindestens Anfang September 2020 als Betäubungsmittelhändlerin im Bereich Hermeskeil aktiv gewesen sein. Hierbei soll sie insbesondere Amphetamin, Haschisch und Marihuana gewinnbringend an verschiedene Abnehmer weiterverkauft haben. Im genannten Tatzeitraum soll es zu folgenden Geschäften gekommen sein:
Zu 1. bis 4.:
Im Zeitraum September 2020 bis November 2020 soll die Angeklagte K. bei vier Gelegenheiten vom gesondert verfolgten L. jeweils 20 Gramm Haschisch zu einem Preis von jeweils 150,- Euro auf Kommission gekauft haben. Im Anschluss daran soll sie das Haschisch für jeweils 10,- Euro je Gramm, mithin für 200,- Euro, gewinnbringend an diverse Abnehmer veräußert haben.
Zu 5. bis. 11.:
Im Anschluss daran soll die Angeklagte K. ihren Lieferanten gewechselt haben und in der Zeit von Januar 2021 bis Juni 2021 vom gesondert verfolgten U. in vier Fällen jeweils 50 Gramm Amphetamin für jeweils 400,- Euro und in drei weiteren Fällen jeweils 25 Gramm Marihuana für jeweils 200,- Euro gekauft haben. Hiervon soll die Angeklagte K. circa 20 Prozent zum Zwecke des Eigenkonsums, die restlichen 80 Prozent der Betäubungsmittel – sowohl Amphetamin, als auch Marihuana – soll sie für jeweils 10,- Euro je Gramm gewinnbringend weiterverkauft haben.
Zu 12. bis 14.:
Darüber hinaus soll die Angeklagte K. bei einem bisher unbekannten Lieferanten bei drei Gelegenheiten Haschisch, welches ebenfalls für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll, gekauft haben. Im Einzelnen soll es zu folgende Geschäften gekommen sein:
Am 12.10.2021 25 Gramm Haschisch für 220,- Euro,
am 23.20.2021 12 Gramm Haschisch für 120,- Euro,
am 30.10.2021 10 Gramm Haschisch für 100,- Euro.
Zu 15. bis 22.:
In der Zeit von Januar 2021 bis November 2021 soll die Angeklagte K. weiterhin Betäubungsmittel – Amphetamin und Marihuana – bei dem gesondert verfolgten P. eingekauft haben, die allesamt zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen. Im Einzelnen soll sie bei diesem in mindestens vier Fällen im oben genannten Zeitraum jeweils 60 Gramm Amphetamin zum Preis von jeweils 400,- Euro erworben haben. Darüber hinaus soll sie am 29.09.2021 weitere 62 Gramm und am 17.10.2021 weitere 100 Gramm Amphetamin, für die sie jeweils 500,- Euro bezahlt haben soll, gekauft haben.
Zudem soll sie bei P. zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Januar und November 2021 einmal 200 Gramm Marihuana für 1.600,- Euro, am 15.09.2021 213 Gramm Marihuana für ebenfalls 1.600,- Euro und am 22.10.2021 weitere 250 Gramm Marihuana für 2.000,- Euro gekauft haben.
Am 23.11.2021 sollen bei der Angeklagten K. im Rahmen einer Personenkontrolle in der Koblenzer Straße in Hermeskeil in der Gürteltasche 25,46 Gramm Amphetamin Trockengewicht mit einem Wirkstoffgehalt von 11,26 Prozent, mithin 2,87 g Amphetaminbase, aufgefunden worden sein. In der Tasche sollen sich noch weitere 13,92 Gamm (netto) Marihuana und diverse Betäubungsmittelutensilien – u.a. eine Feinwaage – sowie Bargeld in Höhe von 235,- Euro befunden haben. Zur Verteidigung der Betäubungsmittel soll sie zudem in ihrer linken Hosentasche ein Einhandmesser sowie in ihrem Rucksack zwei weitere Messer mitgeführt haben.
In ihrer Wohnung soll die Angeklagte K. weitere 45,66 Gramm (netto) Marihuana sowie 2.843,90 Euro Bargeld verwahrt haben. Zusätzlich sollen in der Wohnung ein Notizbuch mit Aufzeichnungen zu Betäubungsmittelgeschäften aufgefunden worden sein. Die aufgefundenen Betäubungsmittel sollen die Restbestände aus den von der Angeklagten K. getätigten Einkäufe vom 17.10.2021 (Amphetamin) und vom 22.10.2021 (Marihuana) gewesen sein.
Zu 23.:
Schließlich soll die Angeklagte K. vom gesondert verfolgten L. in mindestens einem Fall 10 Gramm Marihuana guter Qualität zum Preis von 100,- Euro zum Zwecke des Eigenkonsums erworben haben. Eine Restmenge in Höhe von 8,74 Gramm hiervon soll am 23.11.2021 in der Wohnung der Angeklagten K. in einem Glas aufgefunden und sichergestellt worden sein. Der Wirkstoffgehalt hierzu soll 26,05 % betragen haben.
Die Angeklagte K. befindet sich in Untersuchungshaft. Sie ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
- Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 2a KLs 8026 Js 35135/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 13.06.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 30.05.2022 |
Weitere Termine: | 20.06.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Besonders schwere räuberische Erpressung u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier Rechtsanwalt Bell, Trier Rechtsanwalt Angele, Trier Rechtsanwältin Gallien, Trassem |
2. Strafverfahren 2a KLs 8027 Js 24876/21 jug (2) – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 14.06.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 09.05.2022 |
Weitere Termine: | 21.06.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Geiselnahme u. a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 15.06.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 19.08.2021 |
Weitere Termine: | 29.06.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord u. a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |