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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 22. Kalenderwoche 2022

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

 

1. Strafverfahren 2a KLs 8026 Js 35135/21 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

30.05.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

30.05.2022

Weitere Termine:

13.06.2022 und 20.06.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Besonders schwere räuberische Erpressung u.a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier

Rechtsanwalt Bell, Trier

Rechtsanwalt Angele, Trier

Rechtsanwältin Gallien, Trassem

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten S., F., E. und T. vor, am 03.12.2021 in Trier folgende Taten begangen zu haben:

 

1. Die Angeklagten S. und T sollen sich am 03.12.2021 gemeinsam mit den weiteren Angeklagten F., E. sowie einer weiteren bisher unbekannten männlichen Person in der Trierer Innenstadt aufgehalten haben. Gegen 19:00 Uhr sollen sie in der Unterführung Palastgarten/Ostallee auf die Zeugen T., P., K. und D. getroffen sein. Die Gruppe um die Angeklagten sollen die Unterführung von Richtung Palastgarten kommend durchquert haben, die Zeugen sollen in Nähe des Aufgangs zum Palastgarten gesessen haben. Die Zeugen sollen aus der Gruppe der Angeklagten gefragt worden sein, ob diese „Gras“ kaufen wollten, was seitens der Zeugen verneint worden sei. Die Gruppe um die Angeklagten S. und T. soll daraufhin zunächst die Unterführung durchquert haben. Der Angeklagte T. sowie im Anschluss der Angeklagte S. sollen sich dann jedoch entschlossen haben, zu den Zeugen zurückzukehren. Während die Angeklagten E., F. und die weitere unbekannte Person einige Meter von den Zeugen entfernt an dem Aufgang zur Ostallee in der Unterführung stehen geblieben seien, sollen sich die Angeklagten S. und T. den Zeugen T., P., K. und D. genähert haben, um diese einzuschüchtern. Der Angeklagte T. habe hierbei eine Waffe – bei der es sich mutmaßlich um eine Schreckschusswaffe gehandelt haben soll – für die Zeugen sichtbar in der Hand gehalten und hiermit in Richtung der Zeugen gezielt. Der Angeklagte S. habe einen Teleskopschlagstock sichtbar in der Hand gehalten, welchen er sodann ausgefahren habe. Die Angeklagten S. und T sollen hierbei den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, die Zeugen unter Drohung mit der Waffe und dem Schlagstock zur Herausgabe von Wertgegenständen zu bringen.

 

Der Angeklagte T. soll mit der Waffe in Richtung der Zeugen gezielt und diese aufgefordert haben, „all ihre Sachen“ auszuhändigen. Dabei soll er auf die bei den Zeugen liegenden Rucksäcke sowie eine Musikbox gezeigt haben. Die Zeugen seien der wiederholten Aufforderung nicht nachgekommen. Der Angeklagte S. soll hinzugetreten und zur Durchsetzung der Forderung den Zeugen T. mit dem Schlagstock auf den linken Oberarm geschlagen haben, was für den Zeugen schmerzhaft gewesen sei. Die Zeugen sollen daraufhin weiterhin die Herausgabe der Wertgegenstände verweigert haben, insbesondere auch weil sie der Meinung gewesen seien, dass die von dem Angeklagten T. geführte Waffe nicht echt sei, was sie diesem gegenüber auch geäußert haben sollen. Zudem sollen die Zeugen angekündigt haben, die Polizei zu rufen. Da für die Angeklagten S. und T. aufgrund der Verweigerungshaltung der Zeugen sowie aufgrund des drohenden Eintreffens der Polizei der Tatplan nicht mehr zu realisieren gewesen sein soll, sollen sie sich von den Zeugen T., P., K. und D. ohne die geforderte Beute erhalten zu haben, entfernt haben. Sie sollen sich zurück zu den Angeklagten E., F. sowie der weiteren Person, welche die ganze Zeit über im Hintergrund einige Meter entfernt gewartet haben sollen, begeben haben.

 

2. Nach der Tat zu 1. sollen die vier Angeklagten weiterhin in der Innenstadt unterwegs gewesen sein. Im weiteren Verlauf des Abends sollen alle vier Angeklagten sowie der weitere unbekannte Mittäter den gemeinsamen Entschluss gefasst haben, den Zeugen H., der ihnen bekannt gewesen sei, gemeinsam und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe von Wertgegenständen, insbesondere auch seines Mobiltelefons, zu veranlassen. Zur Ausführung des Tatplans soll der Angeklagte F. dem Zeugen H. eine Nachricht geschrieben und ihn aufgefordert haben, zum Spielplatz „Im Schammat“ in Trier zu kommen. Als der Zeuge H. um 20:15 Uhr gemeinsam mit einem Freund, dem Zeugen K., dort eingetroffen sei, habe er zunächst den Angeklagten F. gesehen und sich mit diesem kurz unterhalten. Unmittelbar darauf sollen die weiteren Angeklagten, die sich in der unmittelbaren Nähe zunächst außerhalb des Sichtfelds des Zeugen H. versteckt gehalten haben sollen, hinzugekommen sein und den Zeugen H. im Halbkreis umringt haben, wodurch sich der Zeuge – wie es von den Angeklagten beabsichtigt gewesen sein soll – aufgrund deren Überzahl eingeschüchtert gefühlt habe. Der Zeuge K. soll daraufhin weggelaufen sein. Der Angeklagte S. soll einen schwarzen Teleskopschlagstock in der Hand gehalten, der Angeklagte T. soll eine schwarze Waffe, bei der es sich wiederum mutmaßlich um eine Schreckschusswaffe gehandelt haben soll, gehalten haben. Diese soll er dem Zeugen H. in einer Entfernung von ein bis zwei Metern direkt ins Gesicht gehalten haben. Währenddessen soll der Angeklagte S. den Zeugen H. am Nacken gehalten, ihn kräftig geschüttelt und ihn zur Herausgabe seines Handys aufgefordert haben, während er gleichzeitig den Schlagstock habe kreisen lassen, um dem Zeugen H. zu signalisieren, dass er mit diesem geschlagen werde, wenn er der Aufforderung nicht nachkomme. Aus Angst vor Schlägen und aufgrund der Unterlegenheit gegenüber den vier Angeklagten habe der Zeuge H. sodann sein Mobiltelefon der Marke iPhone 12 im Wert von ca. 1.200,- Euro herausgegeben. Das Mobiltelefon sei inzwischen sichergestellt worden.

 

Die Angeklagten S. und T. befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Alle Angeklagten sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

31.05.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

19.08.2021

Weitere Termine:

 

Gegenstand des Verfahrens:

Mord u. a.

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