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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 21. Kalenderwoche 2022

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  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

1. Strafverfahren 1 KLs 8034 Js 34407/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

24.05.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

24.05.2022

Weitere Termine:

07.06.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach §§ 29a, 30, 30a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Gallien, Trier

Rechtsanwältin Bosch, Trier

Rechtsanwältin Röhrl, Saabrücken

 

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten C. und K. vor, in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 01.12.2021 in Trier und andernorts folgende Taten begangen zu haben:

 

Die Angeklagten seien im Tatzeitraum ein Liebespaar gewesen und hätten regelmäßig Betäubungsmittel konsumiert. Spätestens im April 2021 seien beide aufgrund zuvor getroffener gemeinsamer Absprachen regelmäßig zur Beschaffung von Drogen zum gemeinsamen Konsum in die Niederlande gefahren. Da der Angeklagte C. nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt habe, seien die Fahrten absprachegemäß im Fahrzeug der Angeklagten K. durchgeführt worden, das auch stets von der Angeklagten K. gefahren worden sei. Der Angeklagte C. habe dagegen die Kontaktierung von Drogenhändlern übernommen und mit diesen die Geschäfte vor Ort abgewickelt. Der Angeklagte C., der kurze Zeit zuvor begonnen haben soll, zur dauerhaften Absicherung der Finanzierung des Drogenkonsums der Angeklagten Betäubungsmittel im Raum Trier gewinnbringend an mehrere Abnehmer zu verkaufen, habe die gemeinsamen Beschaffungsfahrten zusätzlich dazu genutzt, um zum gewinnbringenden Verkauf bestimmte Betäubungsmittel zu erwerben. Er habe die Angeklagte K. zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, welche Mengen an Betäubungsmitteln er jeweils erwerben werde. Der Angeklagten K. sei indes in jedem Fall klar gewesen, dass sowohl zum Eigenkonsum als auch zum gewinnbringenden Verkauf größere Mengen an Betäubungsmitteln erworben worden seien, die in der Folge in Ausübung des gemeinsamen Tatplans von beiden Angeklagten gemeinsam in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschmuggelt worden seien. Der Angeklagten K. sei bewusst gewesen, dass der Angeklagte C., der weder über ein Kraftfahrzeug noch über eine Fahrerlaubnis verfügt habe, zur Beschaffung der zum gewinnbringenden Verkauf bestimmten Drogen darauf angewiesen gewesen sei, dass sie ihr Fahrzeug zur Verfügung gestellt und als Fahrerin fungiert habe.

 

Im Einzelnen sollen sich im o.g. Tatzeitraum folgende Taten ereignet haben:

 

1. An einem nicht näher zu bestimmenden Tag im April 2021 sollen sich die Angeklagten zu einem Drogenhändler in Kerkrade in den Niederlanden begeben haben, wo der Angeklagte C. 15 Gramm Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität, also mit einem Wirkstoffgehalt von 15 % entsprechend 2,25 Gramm Tetrahydrocannabinol, 300 Gramm Amfetamin von ebenfalls zumindest durchschnittlicher Qualität, also mit einem Wirkstoffgehalt von zumindest 15 % entsprechend 45 Gramm Amfetaminbase sowie 500 Ecstasytabletten erworben haben soll. Die Angeklagten sollen dieses Rauschgift ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend im PKW der Angeklagten K. nach Trier transportiert haben, wo der Angeklagte X. es überwiegend gewinnbringend verkauft haben soll. Teile der Drogen sollen die Angeklagten auch selbst konsumiert haben.

 

2. An einem nicht näher zu bestimmenden Tag im Mai 2021 sollen sich die Angeklagten erneut nach Kerkrade in die Niederlande begeben haben, wo der Angeklagte C. 4.000 Gramm Amfetamin und 1.000 Ecstasytabletten zum Preis von insgesamt 2.900,- Euro erworben haben soll, die die Angeklagten ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend im PKW der Angeklagten K. nach Trier transportiert haben sollen, wo der Angeklagte C. das Rauschgift zum überwiegenden Teil gewinnbringend verkauft haben soll und Teile der Drogen erneut von den Angeklagten selbst konsumiert worden sein sollen.

 

3. An einem nicht näher zu bestimmenden Tag im Juni 2021 sollen die Angeklagten abermals in das niederländische Kerkrade gefahren sein. Der Angeklagte C. soll dieses Mal 3.000 Gramm Amfetamin, 1.000 Ecstasytabletten, 50 Gramm Haschisch und 10 Gramm kristallines Methamfetamin („Crystal Meth“) erworben haben. Beide Angeklagten sollen auch dieses Rauschgift ihrer gemeinsamen Absprache entsprechend im PKW der Angeklagten K. nach Trier transportiert haben, wo der Angeklagten C. es zum überwiegenden Teil gewinnbringend verkauft haben soll und die Angeklagten einen geringen Teil gemeinsam konsumiert haben sollen.

 

4. An einem nicht näher zu bestimmenden Tag im August 2021 sollen sich die Angeklagten ein weiteres Mal nach Kerkrade in die Niederlande begeben haben, wo der Angeklagte C. 3.000 Gramm Amfetamin, 150 Gramm MDMA sowie 10 Gramm kristallines Methamfetamin erworben haben soll. Erneut sollen die Angeklagten absprachegemäß die Betäubungsmittel nach Trier transportiert haben, wo der Angeklagte C. den überwiegenden Teil des Amfetamins und des MDMA gewinnbringend verkauft haben soll und das Methamfetamin sowie Teile der anderen Betäubungsmittel von den Angeklagten selbst konsumiert worden sein sollen.

 

5. An einem nicht näher zu bestimmenden Tag im Oktober 2021 sollen die Angeklagten nach Venlo in den Niederlanden gefahren sein, wo sie zunächst einen „Coffee-Shop“ aufgesucht haben sollen, in dem die Angeklagte K. zwei Marihuana enthaltende Zigaretten („Joints“) sowie 2,5 Gramm Marihuana und der Angeklagte C. 2 Gramm Haschisch erworben haben sollen. Anschließend soll der Angeklagte C. bei einem Drogenhändler 2.000 Gramm Amfetamin sowie etwa 1.000 Ecstasytabletten sowie bei einem anderen Drogenhändler weitere Ecstasytabletten erworben haben. Auch diese Betäubungsmittel sollen die Angeklagten auf die geübte Weise nach Trier transportiert haben, um sie zu konsumieren und durch den Angeklagten C. zu verkaufen. Am 01.12.2021 sollen im Fahrzeug der Angeklagten K. 2170 Ecsatsytabletten mit einem Gesamtgewicht von 895,2 Gramm (netto), 42,7 Gramm einer kristallinen Substanz (mutmaßlich MDMA) sowie 5,4 Gramm (netto) Amfetamin gelagert worden sein. Darüber hinaus sollen die Angeklagten am 01.12.2021 in einem Gefrier- und einem Küchenschrank in der Küche ihrer gemeinsamen Wohnung in Trier insgesamt 1297 Gramm (netto) Amfetamin, das teilweise zum gemeinsamen Konsum, überwiegend jedoch zum gewinnbringenden Weiterverkauf durch den Angeklagten C. bestimmt gewesen sein soll, verwahrt haben. In einer Kommode im unmittelbar an die Küche grenzenden und nicht mittels einer Tür von der Küche getrennten Wohnzimmer sollen die Angeklagten ein jederzeit binnen weniger Sekunden griffbereites Outdoormesser mit einer Klingenlänge von circa 17 Zentimetern verwahrt haben, mit dem der Angeklagte C. erforderlichenfalls die Betäubungsmittel gegen den unbefugten Zugriff Dritter habe verteidigen wollen. In derselben Kommode soll eine Feinwaage gelagert haben. Beiden Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass sich in einem Nachttischschrank im – ebenfalls binnen Sekunden erreichbaren – Schlafzimmer der Wohnung zudem eine funktionsfähige und mit drei Stahl- und drei Gummigeschossen geladene Gasdruckpistole befunden habe.

 

Die Angeklagten C. und K. befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Angeklagten sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 2a KLs 8025 Js 24044/16 (3) – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

24.05.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

18.05.2022

Weitere Termine:

31.05.2022, 01.06.2022, 08.06.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Vergewaltigung u.a.

 

2. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

25.05.2022, 09:00 Uhr

Erster Termin:

19.08.2021

Weitere Termine:

25.05.2022, 31.05.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Mord u. a.

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