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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 18. Kalenderwoche 2022

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

1. Strafverfahren 5 KLs 8041 Js 19646/19 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

03. und 04.05.2022, jeweils 09.30 Uhr

Erster Termin:

03.05.2022

Weitere Termine:

18.05.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Benens, Blankenheim

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, in der Verbandsgemeine Gerolstein in der Zeit vom 23.05.2019 bis zum 09.08.2019 in 13 Fällen gegen eine Gewaltschutzanordnung zuwider gehandelt zu haben.

Im April 2019 erging auf Antrag der Ehefrau des Angeklagten durch das Amtsgericht Prüm ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, wonach dem Angeklagten unter anderem ein Kontakt- und Näherungsverbot betreffend seine Ehefrau ausgesprochen wurde. Trotz Kenntnis der Gewaltschutzverfügung soll der Angeklagte im Tatzeitraum bei 13 Gelegenheiten gegen das Kontakt- und Näherungsverbot verstoßen haben.

Zum Zeitpunkt der Taten soll die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zumindest erheblich beeinträchtigt gewesen sein. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

 

2. Strafverfahren 4 KLs 8031 Js 31975/21 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Becker)

Termine:

04.05.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

04.05.2022

Weitere Termine:

11.05.2022, 20.05.2022, 08.06.2022, 10.06.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 30a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Möller, Völklingen

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten u. a. vor, in der Zeit von Juni 2021 bis zum 09.11.2021 in Trier gewerbsmäßig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben sowie ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben.

 

Bei mindestens 21 Gelegenheiten soll der Angeklagte einem gesondert verfolgten Zeugen Amphetamin verkauft haben (insgesamt 250 Gramm). Hierfür habe der Angeklagte 3.000 € von dem Zeugen verlangt.

 

Am Abend 09.11.2021 sei der Angeklagte mit einem PKW zu einem Supermarktparkplatz in Trier gefahren, um ein Betäubungsmittelgeschäft über eine Menge von 1 kg Amphetamin abzuschließen. Über eine gültige Fahrerlaubnis habe er nicht verfügt. Die Betäubungsmittel habe der Angeklagte an einen nicht-offen ermittelnden Polizeibeamten veräußern wollen. Zur Verteidigung der Betäubungsmittel habe der Angeklagte ein Einhandmesser mit zwei gegenüberliegenden Klingen mit einer Länge von jeweils 6 cm mitgeführt. Nach Übergabe der Betäubungsmittel sei er festgenommen worden.

 

Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

3. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 8719/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

05.05.2022, 09.30 Uhr

Erster Termin:

05.05.2022

Weitere Termine:

11.05.2022, 19.05.2022, 09.06.2022, 20.06.2022, 28.06.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Schaffarczyk, trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 07.03.2021 bis 08.03.2021 in Fentange (Luxemburg), Coquelles (Frankreich) und Großbritannien mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Der Angeklagte soll im Tatzeitraum im internationalen Rauschgifthandel tätig gewesen sein und große Mengen Kokain gewinnbringend ins europäische Ausland, insbesondere Großbritannien, verkauft haben. Dabei habe er sich eines gesondert verfolgten Kurierfahrers bedient. Diesen habe er veranlasst am 07.03.2021 insgesamt 90 kg Kokain von Luxemburg über Frankreich nach Großbritannien zu schmuggeln, um die Betäubungsmittel gewinnbringend an seine dortigen Abnehmer zu verkaufen. Dazu seien die Betäubungsmittel in einem Transporter versteckt worden. Während der Kurierfahrt habe der Angeklagte den Kurierfahrer überwacht, indem er diesem mit einem anderen Fahrzeug gefolgt sei. Der Kurierfahrer sei am Eingangsterminal des Eurotunnels nach Großbritannien durch die französische Polizei festgenommen worden.

Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Er ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 4 KLs 8022 Js 24812/20 (2) – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Becker)

Termine:

03.05.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

19.01.2022

Weitere Termine:

13.05.2022                        

Gegenstand des Verfahrens:

Vergewaltigung u. a.

 

2. Strafverfahren 1 KLs 5 Js 503/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

03. und 04.05.2022, 10.00 Uhr

Erster Termin:

19.04.2022

Weitere Termine:

10.05.2022, 13.05.2022, 20.05.2022, 08.06.2022, 10.06.2022, 29.06.2022, 01.07.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

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