Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter
https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.
- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 2a KLs 8025 Js 27077/21 jug (2) – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 14.03.2022, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 14.03.2022 |
Weitere Termine: | 21.03.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwerer Raub |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Collet, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten C. als Heranwachsendem und dem Angeklagten U. zur Last, am 27.09.2021 in Hermeskeil gemeinschaftlich handelnd einen schweren Raub in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben.
Am Tattag sollen sich die Angeklagten gegen 18 Uhr in den Stadtpark in Hermeskeil begeben haben. Sie sollen auf einen auf einer Parkbank sitzenden Zeugen zugegangen sein und diesen aufgefordert haben, sein Bargeld zu übergeben. Der Zeuge habe sodann angegeben, kein Bargeld mitzuführen.
Daraufhin sollen die Angeklagten entsprechend eines zuvor gefassten Tatplans auf den Zeugen eingeschlagen haben. Der Angeklagte U. habe ein Pfefferspray aus seiner Hosentasche hervorgeholt und dieses in die Augen des Zeugen gesprüht, um, wie zuvor geplant, nach möglichem Bargeld zu suchen und dessen Wegnahme zu ermöglichen. Unter Einsatz des Pfeffersprays sei der Zeuge sodann durch die Angeklagten zu Boden gebracht worden. Dabei habe der Angeklagte C. in der Hosentasche des Zeugen Bargeld (200 €) entdeckt und eingesteckt.
Die Angeklagten sollen auch nachdem sie Besitz an dem Bargeld erlangt hatten gemeinsam auf den Zeugen eingeschlagen und ihm Tritte und Schläge im Kopfbereich versetzt haben. Schließlich sollen sie ihn bewusstlos zurückgelassen haben.
Der Zeuge habe durch den Angriff Verletzungen im Gesicht und an den Augen sowie erhebliche Schmerzen im Bereich des Kopfes, Halses und am Bein erlitten.
Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Sie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 36885/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 17.03.2022, 09.30 Uhr |
Erster Termin: | 17.03.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Julien, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last von November 2021 bis zum 26.12.2021 in der Verbandsgemeinde Südeifel und andernorts durch zwei selbstständige Handlungen
- mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben,
- dabei in einem Fall einen sonstigen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, und tateinheitlich hierzu vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.
Der Angeklagte soll sich seit spätestens seit November 2021 als Betäubungsmittelhändler betätigt haben und sich durch den regelmäßigen, gewinnbringenden Verkauf von Marihuana und Haschisch eine dauerhafte Einkommensquelle zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und seines Rauschgiftkonsums verschafft haben.
In Ausübung seiner Tätigkeit habe er mindestens bei einer Gelegenheit im November 2021 200 Gramm Marihuana und 200 Gramm Haschisch durchschnittlicher Qualität zum Weiterverkauf erworben.
Am 26.12.2021 habe der Angeklagten bei dem gesondert verfolgten K. 196 Gramm (netto) Marihuana durchschnittlicher Qualität erworben, um es zum überwiegenden Teil weiterzuverkaufen. Das Marihuana sei bei einer Verkehrskontrolle eines vom Angeklagten geführten Kraftfahrzeugs sichergestellt worden. Der Angeklagte habe zu diesem Zeitpunkt über keine Fahrerlaubnis verfügt.
Zur selben Zeit habe der Angeklagte in seiner Wohnung u. a. 285,74 Gramm Marihuana und 0,07 Gramm Amphetamin aufbewahrt. Zugriffsbereit zu den Betäubungsmitteln habe er ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 9,5 cm zur Verteidigung der Betäubungsmittel aufbewahrt.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
- Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 KLs 8016 Js 23171/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 14.03.2022, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 22.02.2022 |
Weitere Termine: | 28.03.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwerer Raub |
2. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 15.03.2022, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.08.2021 |
Weitere Termine: | 29.03.2022, 05.04.2022, 06.04.2022, 12.04.2022, 19.04.2022, 20.04.2022, 26.04.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord u. a. |
3. Strafverfahren 4 KLs 8022 Js 24812/20 (2) – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Becker)
Termine: | 15. und 16.03.2022, jeweils 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.01.2022 |
Weitere Termine: | 25.03.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Vergewaltigung u. a. |
4. Strafverfahren 1 Ks 8033 Js 19993/21 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 17. und 18.03.2022, jeweils 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 20.01.2022 |
Weitere Termine: | 01.04.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Versuchter Totschlag |