Terminvorschau

Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 3. Kalenderwoche 2022

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

 

I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 20541/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

17.01.2022, 09.30 Uhr

Erster Termin:

17.01.2022

Weitere Termine:

26.01.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 30a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Bex, Aachen

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich in Trier u. a. des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht zu haben.

In der Nacht des 12.11.2020 sollen Polizeibeamte im Rahmen einer Personenkontrolle beim Angeklagten 26,3 Gramm (brutto) Amphetaminpaste, 4,61 Gramm (netto) Amphetaminpulver, 0,28 Gramm (netto) Marihuana und 1 Gramm (netto) Haschisch, ein Einhandmesser sowie eine mit eingesetzter Co2-Gaskartusche versehene und mit Stahlkugeln geladene Co2-Pistole sichergestellt haben. In einem von ihm angemieteten Schließfach an einer Radstation am Hauptbahnhof Trier habe er weitere Betäubungsmittel aufbewahrt (19,88 Gramm (netto) Amphetamin, 8,77 Gramm Amphetaminbase). Die Betäubungsmittel seien jedenfalls teilweise zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen.

Am Abend des 04.12.2020 sei der Angeklagte im Bereich des Hauptbahnhofes Trier kontrolliert worden. Er habe einen Joint sowie 2.500 € Bargeld mitsichgeführt.

In der Nacht des 19.07.2021 sei der Angeklagte erneut am Hauptbahnhof Trier polizeilich kontrolliert worden. In seinem Rucksack habe er eine 70,02 Gramm (netto) schwere Haschischplatte, 20 Ecstasy-Tabletten, eine geringe Menge Amphetaminpaste, eine Dose mit 0,12 Gramm Haschisch und eine Flasche mit 0,5 Liter Amphetamin-Öl mit sich geführt. Die Betäubungsmittel seien zumindest teilweise zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen. Griffbereit habe er zudem ein Einhandmesser mitgeführt, um damit ggf. seine Betäubungsmittel verteidigen zu können.

Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

2. Strafverfahren 4 KLs 8022 Js 24812/20 (2) – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Becker)

Termine:

19.01.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

19.01.2022

Weitere Termine:

07.02.2022, 22.02.2022, 23.02.2022, 08.03.2022, 09.03.2022, 15.03.2022, 16.03.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Vergewaltigung u. a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwältin Bosch, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich in der Zeit vom 09.05.2020 bis 03.06.2021 in Gerolstein und andernorts durch 8 selbstständige Handlungen wie folgt strafbar gemacht zu haben:

  • der Vergewaltigung in 2 Fällen,
  • der Körperverletzung in 2 Fällen,
  • der Bedrohung,
  • des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln,
  • der Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an einen Jugendlichen unter 18 Jahren,
  • des versuchten Raubes tateinheitlich mit einer Körperverletzung.

An zwei nicht mehr näher bestimmbaren Tagen in der Zeit zwischen 09.05.2020 bis 14.06.2020 soll der Angeklagte zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin eine Vergewaltigung begangen haben.

An einem nicht mehr näher zu bestimmenden Tag Ende Mai/Anfang Juni 2020 soll der Angeklagte anlässlich einer verbalen Streitigkeit in Anwesenheit seines Sohnes seiner damaligen Lebensgefährtin ein Küchenmesser an den Hals gehalten haben. Dabei habe er in Richtung seines Sohnes geäußert, dass er seine Lebensgefährtin „jetzt abstechen“ werde. Kurz danach habe er von ihr abgelassen.

Am 13.06.2020 habe der Angeklagte im Rahmen einer Streitigkeit mit seiner damaligen Lebensgefährtin dieser mit der Faust einen so festen Schlag auf den Hinterkopf versetzt, dass sie erhebliche Schmerzen und eine blutende Platzwunde davon getragen habe. Weiterhin habe er ihr mehrfach mit der Faust in die Rippen geschlagen. Einen Tag später habe die Lebensgefährtin die Wohnung verlassen und die Polizei aufgesucht.

Zwischen dem 14.06.2020 und dem 01.08.2020 habe der Angeklagte seinen 13jährigen Sohn veranlasst eine so genannte „Bong“, die mit einer THC-haltigen Substanz versehen war, zu rauchen. Sein Sohn sei infolgedessen müde geworden und habe an Schwindel, Hustenreiz und Übelkeit gelitten.

Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle soll die Polizei beim Angeklagten am 09.02.2021 31,1 Gramm Marihuana aufgefunden haben.

Am 03.03.2021 sei der Angeklagte zu seiner neuen Lebensgefährtin nach Bad Kreuznach gezogen. Nach einer harmonischen Anfangszeit habe er diese anlässlich einer Streitigkeit mit der flachen Hand an ihr Kinn geschlagen, wodurch sie – wie vom Angeklagten beabsichtigt – Schmerzen und eine Rötung der Haut erlitten habe.

Der Angeklagte soll Kenntnis davon erlangt haben, dass er polizeilich gesucht wurde. Daraufhin habe er sich mit seiner neuen Lebensgefährtin in einer Ferienwohnung bei Bad Kreuznach versteckt. Am 02.06.2021 soll es nach wiederholten Streitigkeiten zur Trennung zwischen den beiden gekommen sein. Als die Lebensgefährtin am 03.06.2021 ihre persönlichen Sachen aus der Ferienwohnung habe holen wollen, sei es mit dem stark alkoholisierten Angeklagten zu einer weiteren Streitigkeit gekommen, als diese vom Angeklagten die Herausgabe ihres Handys verlangt habe. Der Angeklagte soll ihr dabei mit einem Küchenmesser gedroht haben. Auf ihre Aufforderung hin habe er das Messer wieder beiseitegelegt. Als die Lebensgefährtin sodann ihr Handy ergriffen habe, soll der Angeklagte versucht haben, ihr dieses wieder zu entreißen, um es für sich zu behalten. Um ihre Gegenwehr zu brechen habe er Gewalt eingesetzt. Ihr sei es jedoch gelungen sich mit dem Handy loszureißen und Hilfe zu holen.

Der Angeklagte, bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

3. Strafverfahren 1 Ks 8033 Js 19993/21 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

20.01.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

20.01.2022

Weitere Termine:

08.02.2022, 02.03.2022, 17.03.2022, 18.03.2022, 01.04.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Versuchter Totschlag

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Bell, Trier

 

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, sich am 20.07.2021 im Eifelkreis Bitburg-Prüm wie folgt strafbar gemacht zu haben:

  • der Bedrohung,
  • des versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung.

1) Am Abend des 20.07.2021 soll sich der im Eifelkreis Bitburg-Prüm wohnende Angeklagte zum Grundstück seiner Nachbarin begeben haben. Es sei zu einem längeren Streitgespräch zwischen dem Angeklagten und seiner Nachbarin gekommen. Im Rahmen dessen habe der Angeklagte gegenüber seiner Nachbarin geäußert: „Ich fackel dein Haus ab! Ich bring dich um, und deine Katze auch!“.

2) Eine Stunde später habe sich der Angeklagte entschlossen, seine zuvor ausgesprochene Drohung in die Tat umzusetzen. Er habe sich zum rückwärtigen Bereich des von der Nachbarin bewohnten Hauses begeben. Er habe sich über ein bodennahes Kellerfenster Zutritt in das Gebäude verschafft. Dort habe er den Inhalt zweier von ihm mitgeführten Benzinkanister (10 Liter und 20 Liter Fassungsvermögen) in mehreren Kellerräumen verteilt. Anschließend habe er das Gebäude verlassen und ein brennendes Stück Papier in den Keller geworfen, um die Benzinlache zu entzünden. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass sich zumindest seine Nachbarin in dem Gebäude aufhalten würde und sein Handeln dazu geeignet sei, erhebliche Schäden an dem Haus herbeizuführen sowie die im Haus anwesenden Personen zu töten.

Durch das in Brand gesetzte Benzin sei es im Keller zu einem Brandereignis gekommen, in dessen Folge es zu einer Explosion gekommen sei. Hierdurch seien erhebliche Schäden am Haus, insbesondere im Kellerbereich, entstanden. Die Schadenshöhe werde auf 46.172 € geschätzt.

Ein kurz nach der Tat beim Angeklagten durchgeführter Atemalkoholtest habe einen Wert von 2,46 Promille ergeben.

Der Angeklagte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

II. Fortsetzungsverhandlungen

1. Strafverfahren 4 KLs 8032 Js 1784/21 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Becker)

Termine:

17. und 20.01.2022, jeweils 09.00 Uhr

Erster Termin:

04.01.2022

Weitere Termine:

24.01.2022, 31.01.2022, 03.02.2022, 16.02.2022, 17.02.2022, 25.02.2022, 02.03.2022, 03.03.2022, 04.03.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Betrug

 

2. Strafverfahren 4a KLs 8021 Js 27086/18 jug – 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Heinemann)

Termine:

18. und 19.01.2022, 09.00 Uhr

Erster Termin:

06.10.2021

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Sexueller Missbrauch von Kindern

 

3. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

18. und 19.01.2022, jeweils 09.00 Uhr

Erster Termin:

19.08.2021

Weitere Termine:

25.01.2022, 26.01.2022, 01.02.2022, 08.02.2022, 15.02.2022, 16.02.2022, 23.02.2022, 02.03.2022, 08.03.2022, 15.03.2022, 29.03.2022, 05.04.2022, 06.04.2022, 12.04.2022, 19.04.2022, 20.04.2022, 26.04.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Mord u. a.

 

4. Strafverfahren 5 KLs 51 Js 1817/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

18.01.2022, 09.30 Uhr

Erster Termin:

28.10.2021

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Verbr. nach § 29a BtMG

(Anmerkung: Das Verfahren wurde von dem Verfahren Az. 5 KLs 5 Js 456/20 abgetrennt.)

 

5. Strafverfahren 5 KLs 8047 Js 12040/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

19.01.2022, 09.30 Uhr

Erster Termin:

20.12.2021

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Teilen

Zurück