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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 51. Kalenderwoche 2021

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

Strafverfahren 5 KLs 8047 Js 12040/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

20. und 21.12.2021, jeweils 09.30 Uhr

Erster Termin:

20.12.2021

Weitere Termine:

04.01.2021, 19.01.2021

Gegenstand des Verfahrens:

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Dr. Haubrich, Bitburg

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten Folgendes zur Last:

 

1) Am 15.01.2021, gegen 19.00 Uhr sei der Angeklagte abends zu Fuß im Stadtgebiet Bitburg unterwegs gewesen. Er sei aggressiv aufgetreten und habe einen Zeugen derart verbal angegriffen, dass dieser in ein nahegelegenes Tankstellengebäude geflüchtet sei.

 

Gegen 21.30 Uhr sei er zu Fuß in der Kölner Straße in Bitburg unterwegs gewesen. Dort habe er mehrfach gegen Garagentore getreten und lautstark auf sich aufmerksam gemacht. Aus Angst vor Beschädigungen ihrer PKW seien zwei Zeugen hinzugekommen und hätten den Angeklagten auf sein Verhalten angesprochen. Der Angeklagte habe die beiden umgehend mit einer Metallstange in Verletzungsabsicht attackiert. Ein dritter Zeuge sei hinzugekommen. Mit seiner Hilfe sei es gelungen, den Angeklagten zu überwältigen. Gegenüber einem der Zeugen habe der Angeklagte geäußert „Ich werd‘ euch töten!“.

Einen Zeugen habe der Angeklagte bei vorgeschildertem Geschehen durch einen Schlag am rechten Fußgelenk getroffen, was zu einer Prellung geführt habe. Einen weiteren Zeugen habe der Angeklagte mit einem Schlag am Finger getroffen, wodurch dieser Schmerzen erlitten habe.

Der Angeklagte sei durch die herbeigerufenen Polizisten in Gewahrsam genommen worden. Um 22.00 Uhr habe eine Atemalkoholkontrolle einen Wert von 1,46 Promille ergeben.

 

2) In der Zeit zwischen dem 22.03. und 29.03.2021 habe sich der Angeklagte zur Wohnung des Zeugen T. begeben. Dieser habe im selben Mehrparteienhaus wie der Angeklagte gewohnt. Mutmaßlich aufgrund von vorangegangenem Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum habe der Angeklagte wohl unter Verkennung der vermeintlich eigenen Wohnungstür sich durch einen gezielten Tritt auf die Wohnungstür des Zeugen T. Zutritt zu dessen Wohnung verschafft. Der Angeklagte habe dabei in Kauf genommen die nicht in seinem Eigentum stehende Tür zu beschädigen.

Der Angeklagte habe sich sodann mehrfach in der Wohnung des Zeugen T. aufgehalten und in Kenntnis seiner fehlenden Berechtigung Lebensmittel (u. a. Bier) sowie einen DVD-Player zur eigenen Verwendung an sich genommen.

 

3) Aufgrund des vorbeschriebenen Vorfalls habe der Zeuge T. den Angeklagten zur Rede gestellt. Zunächst habe sich dieser einsichtig gezeigt und die Rückführung der entwendeten Gegenstände zugesagt. Am Abend des 29.03.2021 habe der Zeuge jedoch feststellen müssen, dass die provisorisch verschlossene Tür von einer unbekannten Person geöffnet und ein in seinem Eigentum stehender Fernseher durch den Angeklagten im Treppenhaus zerstört worden sei.

 

Als der Angeklagte den Zeugen T. in dessen Wohnung bemerkt habe, sei er hinzugekommen. Auf Bitten des Zeugen T. habe er die Wohnung zunächst wieder verlassen. Aufgrund steigender Aggression sei der Angeklagte jedoch zurückgekehrt und habe die verschlossene Wohnungstür eingetreten und sei in die Wohnung eingedrungen. Zweimal sei es dem Zeugen gelungen den Angeklagten aus der Wohnung zu drängen, während dieser ihn mit unkontrollierten Faustschlägen versucht habe zu verletzen. Der Angeklagte habe dem Zeugen erklärt, dass dieser in der eigenen Wohnung nichts verloren habe. Ferner habe er geäußert, dass er den Zeugen „kaputt schlagen“ würde, sollte dieser Strafanzeige erstatten, um ihn hiervon abzuhalten. Dem Zeugen sei es erneut gelungen die Wohnungstür zu schließen, wobei seine Hand zwischen Tür und Rahmen eingequetscht worden sei.

 

Unvermittelt sei der Angeklagte zurückgekehrt und habe dem Zeugen mit einem Abstand von 5 cm zur Halsschlagader ein Messer vorgehalten. Er habe geäußert den Zeugen nur gehen zu lassen, wenn dieser ihm 100 € gebe. Zugleich habe er gedroht, den Zeugen „abzustechen“, wenn er ihm das Geld nicht gebe.

Dem Zeugen sei es gelungen sich dem Angeklagten zu entziehen und ins Treppenhaus zu flüchten. Der Angeklagte sei ihm gefolgt und habe ihn ins Gesäß getreten, woraufhin der Zeuge die Treppe hinabgestürzt sei. Dem Zeugen sei es nichtsdestotrotz gelungen seine Flucht außerhalb des Gebäudes fortzusetzen. Der Angeklagte sei ihm mit einem Messer bewaffnet hinterhergeeilt, habe ihn jedoch verloren.

 

4) Der Angeklagte sei schließlich gegen 21.30 Uhr an seine Wohnanschrift zurückgekehrt, wo zwei Polizeibeamte – die zuvor von dem Zeugen alarmiert worden seien – auf ihn gewartet hätten. Der Angeklagte soll auf diese mit in der Hand erhobenem Messer zugegangen sein. Trotz mehrfacher Aufforderung sei er nicht stehen geblieben, was die Polizisten veranlasst habe, ihr Distanzelektroimpulsgerät einzusetzen, um einen möglich Angriff zu unterbinden.

Bei seiner Fesselung habe der Angeklagte in ehrverletzender Absicht unter Bezugnahme auf den Zeugen T. geäußert „Dieser Wichser, dem schneide ich den Hals durch!“.

Der Angeklagte sei ins Krankenhaus zur Blutentnahme verbracht worden und habe dabei mehrfach Drohungen zulasten des Zeugen T. geäußert. Eine um 22.20 Uhr entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,44 Promille ergeben.

 

5) Am 14.07.2021 habe der Angeklagten den Zeugen S. an dessen Wohnanschrift aufgesucht, um von diesem 15 €, die er ihm zuvor geliehen hatte, zurückzuverlangen. Der Zeuge habe sich geweigert die Wohnungstür zu öffnen, woraufhin der Angeklagte die Tür eingetreten habe. Unmittelbar vor dem Zeugen stehend habe der Angeklagte sein Geld verlangt, andernfalls schlage er den Zeugen „freckt“. Dabei habe er drohend in der rechten Hand einen Universalschraubenschlüssel gehalten, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Dem Zeugen sei es gelungen - unter Ankündigung seinen Vater zu rufen, damit dieser ihm das Geld bringe - den Angeklagten dazu zu veranlassen vor dem Hausanwesen zu warten. Die zwischenzeitlich hinzugerufenen Polizeibeamten sollen ihn dort in Gewahrsam genommen haben.

 

Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

 

Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 3746/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

23.12.2021, 13.00 Uhr

Erster Termin:

23.12.2021

Weitere Termine:

12.01.2022, 02.02.2022, 09.02.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Dr. Miseré, Köln
Rechtsanwalt Müller, Leverkusen
Rechtsanwalt Dr. Thiée, Bonn
Rechtsanwalt Wilke, Köln
Rechtsanwalt Klefenz, Köln

             

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten F.-C., G., K. und C. vor, in der Zeit vom 09.01.2020 bis 23.03.2021 in der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Leverkusen und andernorts folgende Taten begangen zu haben:

 

Der Angeklagte K. habe sich zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt vor dem 09.01.2020 dazu entschlossen, in mehreren leerstehenden Einfamilienhäusern professionell installierte Indoor-Cannabisplantagen zu betreiben. Die Aufzucht der Pflanzen vor Ort habe insbesondere durch asiatische Staatsangehörige unter Ausbeutung von deren Arbeitskraft vorgenommen werden sollen.

Zur Umsetzung dieses Tatplans habe der Angeklagte K. spätestens Anfang 2020 Kontakt mit dem Angeklagten G. aufgenommen. Bei einem Treffen habe dieser den Angeklagten K. über ein leerstehendes Einfamilienhaus in der Verbandsgemeinde Bitburger Land aufmerksam gemacht. Die Angeklagte C. habe sodann – in Kenntnis davon, dass das Haus zum Betrieb einer Cannabisplantage genutzt werden solle – das Haus erworben. Dies habe dazu gedient, den tatsächlichen Nutzer des Gebäudes, den Angeklagten K., zu verschleiern. Als Gegenleistung habe die Angeklagte C. diverse Geldbeträge, wovon die Angeklagte C. auch die laufenden Kosten für das Gebäude bezahlt haben soll, erhalten.

Nach Aufbau der erforderlichen Infrastruktur für die Plantage habe sich in der Folgezeit der N. – ein vietnamesischer Staatsangehöriger – ab Juli 2020 dauerhaft in dem Gebäude aufgehalten und die aus ca. 500 bis 700 Cannabispflanzen bestehende Plantage bewirtschaftet. Er habe das Haus nicht verlassen dürfen. Versorgt worden sei er von T. und V., zwei männliche, ebenfalls vietnamesisch sprechende Personen. N. habe durch seine Arbeit Kosten für seine Einschleusung abarbeiten sollen.

Im Oktober 2020 habe N. an den Angeklagten K. drei Säcke mit geschnittenen, getrockneten und verpackten Cannabisblüten – die Ernte von ca. 500 Pflanzen – übergeben.

 

Unmittelbar hiernach habe N. damit begonnen weitere 600 Pflanzen zu züchten. Am 10.12.2020 gegen ca. 22.50 Uhr soll sich der Angeklagte G. zusammen mit sechs weiteren Mittätern zu dem Haus begeben haben. Entsprechend ihrem zuvor gefassten Tatplan seien diese unter Zuhilfenahme eines Brecheisens in das Haus eingebrochen, hätten N. in ein Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes verbracht und ihm erklärt, dass es sich um einen Überfall handele. Einer der Mittäter habe N. überwacht, dabei in drohender Haltung Schlagbewegungen mit einem Brecheisen durchgeführt und N. verboten, das Zimmer zu verlassen. Die übrigen Mittäter, die mehrere große Hämmer und Brecheisen mit sich geführt haben sollen, hätten währenddessen die ca. 360 am höchsten gewachsenen Cannabispflanzen abgeerntet und in die mitgeführten PKW eingeladen. Nachdem diese sich von Zeugen entdeckt wähnten, habe die Gruppe ihre Sachen hektisch zusammengepackt und sei mit ihren Fahrzeugen geflüchtet.

N. soll das Haus sodann ebenfalls verlassen haben. Er soll 237 Cannabispflanzen kleinerer Wachstumsstadien zurückgelassen haben.

 

Die Angeklagten F.-C. und G. sollen mindestens seit dem 01.02.2021 gemeinsam als Betäubungsmittelhändler im Kilogrammbereich im Raum Leverkusen aktiv gewesen sein. Hierzu sollen sie eine leerstehende Wohnung als „Bunkerwohnung“ genutzt haben. In einer am 23.03.2021 durchgeführten polizeiliche Durchsuchung der Wohnung sollen ca. 13.500 g Cannabisblüten mit unterschiedlichen Wirkgehältern sichergestellt worden sein. Weiterhin seien Gegenstände zum Herstellen von Amphetamin aufgefunden worden. In der im gleichen Anwesen befindlichen Wohnung des Angeklagten F.-C. seien ca. 1.000 g Cannabisblüten sichergestellt worden. Zur Absicherung ihrer Betäubungsmittel sollen die Angeklagten G. und F.-C. an mehreren Stellen diverse Waffen und gefährliche Gegenstände (Baseballschläger, Butterflymesser, Elektroschocker) vorgehalten haben.

 

In der Bunkerwohnung seien zudem vier gefälschte Apple AirPods Pro sichergestellt worden, die die Angeklagten G. und F.-C. dort in der Absicht, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, aufbewahrt haben sollen.

 

Die Angeklagten F.-C. und G. befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Angeklagten sind – mit Ausnahme der Angeklagten C. – bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

 

1. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

21.12.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:

19.08.2021

Weitere Termine:

04.01.2022, 05.01.2022, 18.01.2022, 19.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Mord u. a.

 

2. Strafverfahren 4a KLs 8033 Js 11484/21 jug – 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Heinemann)

Termine:

22. und 23.12.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:

01.12.2021

Weitere Termine:

10.01.2022, 20.01.2022, 26.01.2022, 27.01.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

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