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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 50. Kalenderwoche 2021

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

https://lgtr.justiz.rlp.de/de/presse-aktuelles/termine-in-strafsachen/.

 

  1. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.

Strafverfahren 1 KLs 5 Js 503/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)

Termine:

16.12.2021, 10.00 Uhr

Erster Termin:

16.12.2021

Weitere Termine:

07.01.2022, 12.01.2022, 14.01.2022, 21.01.2022, 28.01.2022, 07.02.2022, 14.02.2022, 21.02.2022, 25.02.2022

Gegenstand des Verfahrens:

Verbrechen nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Wendt, Oldenburg
Rechtsanwältin Breit, Mainz

             

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz legt dem Angeklagten J. K. und der Angeklagten C. K. zur Last, in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 10.01.2021 in Berndorf, Wiesbaum, Hillesheim, Koblenz und anderen Orten gemeinschaftlich durch 1.499 rechtlich selbstständige Handlungen

  • in einem Fall Betäubungsmittel in nicht geringer Menge mit Waffen eingeführt zu haben,
  • in 1.498 Fällen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet zu haben.

 

1) Die Angeklagten sollen ab Juni 2019 bis zu ihrer Festnahme am 10.01.2021 zusammen mit unbekannten Mittätern im Darknet den Marktplatz „DarkMarket“ betrieben haben. Auf dem Marktplatz seien verschiedenste illegale Güter (Betäubungsmittel, Falschgeld, Kreditkarten etc.) zum Kauf angeboten worden. Der Marktplatz habe am 01.12.2020 mehr als 429.900 Nutzer (User) und über 2.400 Verkäufer (Vendoren) aufgewiesen. Es seien zum 01.12.2020 rund 328.600 Verkäufe mit einem Umsatz von rund 4.100 Bitcoins und 11.243 Monero registriert worden, was einem Gesamtumsatz von über 140 Mio. Euro entspreche.

 

Der Marktplatz habe – vergleichbar der Plattform „eBay“ – über ein Bewertungssystem für die Käufe verfügt. Nach erfolgreichem Kaufvorgang hätten die Käufer die Möglichkeit gehabt, Kauf und Ware zu bewerten. Die Bewertungen hätten dazu gedient Seriosität und Verlässlichkeit des Verkäufers darzustellen.

 

Die Angeklagten seien Administratoren des Marktplatzes gewesen. Es hätten noch zwei „Manager“ existiert, die bei Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten eingeschritten seien. Der Marktplatz habe ein festes Regelwerk gehabt, deren Einhaltung die „Manager“ und die Angeklagten als Administratoren überwacht hätten.

 

Zahlungsmittel seien die Kryptowährungen Monero und Bitcoin gewesen. Für die Registrierung ihrer Accounts hätten die Verkäufer einmalig 400 USD zahlen müssen. Außerdem hätten sie 4 % des erzielten Kaufpreises von jedem erfolgreich durchgeführten Verkauf an die Marktplatzbetreiber abführen müssen.

 

Die Angeklagten sollen durch die Zurverfügungstellung des Marktplatzes „DarkMarket“ den Verkäufern Beihilfe zu deren illegalen Drogenhandel geleistet haben:

  • Der Verkäufer G. habe in 28 Fällen Haschisch bzw. Marihuana für einen Gegenwert von 4.089,88 USD, in 43 Fällen Amphetamin, MDMA oder Ecstasy für einen Gegenwert von insgesamt 3.451,55 USD sowie in 57 Fällen Kokain für einen Gegenwert von insgesamt 15.371,89 USD verkauft.
  • Der Verkäufer K. habe Amphetamin, MDMA und Ecstasy für einen Gegenwert von insgesamt 75.049,31 USD verkauft.
  • Der Verkäufer P. habe in insgesamt 2.798 Fällen Betäubungsmittel verkauft.
  • Der Verkäufer M. habe Amphetamin, MDMA und Ecstasy für einen Gegenwert von 75.049,31 USD verkauft.
  • In der Zeit vom 14.07.2019 bis zum 10.01.2021 hätten bisher nicht identifizierte Verkäufer über 64 kg Kokain, 31 kg Heroin, 660 kg Marihuana, 58 kg Haschisch, 392.000 LSD-Trips, 354.000 MDMA-Tabletten, 131 kg kristallines MDMA, 93 kg Amphetamin, 13 l Amphetaminöl und 660 kg Amphetaminpulver verkauft.

 

2) Am 10.01.2021 sind die Angeklagten mit einem PKW aus Dänemark kommend in Deutschland eingereist. Nach vorangegangener Observation und aufgrund eines bestehenden Haftbefehls sind sie von der Polizei im Kreis Schleswig-Flensburg festgenommen worden. Sie sollen für den Eigenbedarf knapp 1.400 Tabletten mit dem Wirkstoff Oxycodon-Hydrochlorid unerlaubt eingeführt haben. Gefahren sei die Angeklagte C. K. Der Angeklagte J. K. habe auf dem Beifahrersitz gesessen und griffbereit in der Beifahrertür ein Butterfly-Messer mit einer beidseitig geschliffenen Klinge mit einer Länge von ca. 9,5 cm und einer Breite von ca. 2 cm mitgeführt.

 

Die Angeklagten sollen insgesamt Einnahmen in Höhe von 2.744.138,52 € erzielt haben. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

  1. Fortsetzungsverhandlungen

 

Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

13.12.2021, 10.00Uhr

In dem Termin soll voraussichtlich das Urteil verkündet werden.

Erster Termin:

19.10.2020

Weitere Termine:

-

Gegenstand des Verfahrens:

Bildung krimineller Vereinigungen u. a.

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