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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 4a KLs 8033 Js 11484/21 jug – 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Heinemann)
Termine: | 01.12.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 01.12.2021 |
Weitere Termine: | 22.12.2021, 23.12.2021, 10.01.2022, 20.01.2022, 26.01.2022, 27.01.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyc, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den Angeklagten S. M. und G. M. zur Last, in Wittlich in der Zeit vom 01.11.2017 bis zum 14.07.2021 – teilweise als Heranwachsende – als Betäubungsmittelhändler aktiv gewesen zu sein und sich hierdurch eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verschafft zu haben. Die Angeklagten sollen hauptsächlich mit Marihuana Handel getrieben haben. Der Angeklagte S. M. soll insgesamt 17.400 € und der Angeklagte G. M. 5.670 € durch die Taten erlangt haben.
Weiterhin soll der Angeklagte S. M. in drei Fällen und der Angeklagte G. M. in zwei Fällen ein Kraftfahrzeug geführt haben, ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis besessen zu haben.
Dem Angeklagten G. M. wird zudem eine Körperverletzung - mehrere Schläge mit beiden Händen gegen den Kopf und ins Gesicht des Geschädigten anlässlich einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit diesem – vorgeworfen.
Beide Angeklagte befinden sich derzeit in Untersuchungshaft und sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
2. Strafverfahren 1 KLs 8011 Js 21923/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 02.12.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 02.12.2021 |
Weitere Termine: | 17.12.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Räuberischer Diebstahl |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Angele, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 08.04.2015 bis 01.06.2015 in Trier, Kenn und Schweich durch neun selbstständige Handlungen
- in sieben Fällen sich des Diebstahls, wobei es sich bei zwei Fällen um eine geringwertige Sache und in einem Fall um einen Diebstahl mit Waffen gehandelt haben soll, in einem Fall hierzu tateinheitlich des Hausfriedensbruchs,
- in einem Fall sich einer Beleidigung,
- in zwei Fällen sich des Betruges
schuldig gemacht zu haben.
Der Angeklagte soll am 08.04.2015 bei einem Bekannten, der ihn bei sich habe übernachten lassen, 130 € aus dessen Geldbörse für eigene Zwecke entnommen und sodann unbemerkt dessen Wohnung verlassen haben.
Weiterhin soll er am 10.04.2015 in einem Supermarkt in Kenn diverse Lebensmittel (Wert 7,90 €) eingesteckt und entsprechend vorgefasster Absicht den Kassenbereich ohne bezahlen passiert haben. Den sodann herbeigerufenen Polizisten habe er als „Arschloch“ bezeichnet und ihm den Mittelfinger gezeigt.
Am Abend habe er seinen Bekannten, bei dem er zuvor übernachtet habe, aufgesucht und von ihm Geld gefordert. Dabei habe er ein Messer in der Hand gehalten. Als der Bekannte der Forderung nicht nachgekommen sei, habe sich der Angeklagte Zutritt zu der Wohnung verschafft und auch auf Aufforderung seines Bekannten nicht mehr verlassen. Der Bekannte habe sodann Hilfe holen wollen und sei kurz aus seiner Wohnung gegangen. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, um dessen Geldbörse mit 35 € Bargeld und Ausweisdokumenten an sich zu nehmen und die Wohnung zu verlassen.
Am 17.04.2015 habe der Angeklagte einen auf einem Baustellengelände stehenden, einem dort eingesetzten Arbeiter gehörenden Koffer mit einem Akkubohrer entwendet, um diesen für eigene Zwecke zu nutzen.
In der Nacht vom 25.04.2015 soll er aus einem Mehrfamilienhaus Kleidung für sich entwendet haben.
Am 25.05.2015 habe sich der Angeklagte, in der vorgefassten Absicht das Fahrtgeld (24,40 €) nicht zu begleichen, mit einem Taxi transportieren lassen.
Am 27.05.2015 habe der Angeklagte trotz zuvor ausgesprochenen Hausverbots erneut den Supermarkt in Kenn aufgesucht. Dort soll er Tabak und Waren im Wert von insgesamt 19,59 € eingesteckt haben, um anschließend den Kassenbereich ohne zu bezahlen zu passieren.
Am 29.05.2015 habe der Angeklagte in einer Gaststätte eine Mahlzeit im Wert von 8,40 € bestellt, wobei er bewusst der Wahrheit zuwider der Wirtin gegenüber vorgespielte habe, die Mahlzeit bezahlen zu können. Wie von Anfang an beabsichtigt zahlte er weder unmittelbar nach dem Essen noch binnen der ihm von der Wirtin eingeräumten Zahlungsfrist zum 01.06.2015.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 29.11. und 02.12.2021, 10.00Uhr |
Erster Termin: | 19.10.2020 |
Weitere Termine: | 06.12.2021, … |
Gegenstand des Verfahrens: | Bildung krimineller Vereinigungen u. a. |
2. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 14313/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 29.11.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 25.11.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30 BtMG |
3. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 19619/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 01.12.2021, 10.00 Uhr |
Erster Termin: | 29.07.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbr. nach § 30 BtMG |
4. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 03.12.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.08.2021 |
Weitere Termine: | 07.12.2021, 10.12.2021, 14.12.2021, 15.12.2021, 21.12.2021, 04.01.2022, 05.01.2022, 18.01.2022, 19.01.2022, 25.01.2022, 26.01.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord u. a. |