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- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2a KLs 8021 Js 3975/22jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 18.07.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 18.07.2022 |
Weitere Termine: | 26.07.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwerer Raub |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 04.02.2022 sollen sich die Angeklagten aufgrund eines zuvor gemeinsam genfassten Tatplans gegen 20:00 Uhr zur Wohnung des Zeugen S. in einem Mehrfamilienhaus in der T.-Straße in Wittlich begeben haben. Dort sollen die Angeklagten mit Fäusten sowie einem Schlagring gegen die Haustür gehämmert und ein Loch in die Verglasung der Tür geschlagen haben, wodurch sie diese sodann mittels Hineingreifen und Betätigen der Klinke öffnen konnten. Sodann sollen sich die Angeklagten in die Wohnung des Zeugen S. begeben haben und die Wohnungstür von innen abgeschlossen haben, um den Zeugen an einem Entkommen zu hindern. Einer der Angeklagten soll dem im Bett liegenden Zeugen einen Schlag mittels des Schlagrings gegen den Kopf versetzt haben, was vom Tatplan gedeckt gewesen sein soll. Dem Zeugen soll kurz schwarz vor Augen geworden sein, er soll jedoch schnell wieder aufgestanden sein und versucht haben, die Angeklagten zu vertreiben, was ihm jedoch misslungen sein soll. Die Angeklagten sollen nun gemeinsam weiter auf den Zeugen eingeschlagen haben, welcher jedoch schützend seine Hände und Arme vor den Kopf gehalten haben soll. Der Zeuge soll versucht haben, durch die Wohnungstür zu fliehen, was ihm jedoch aufgrund der durch die Angeklagten verschlossenen Tür nicht gelungen sei. Sodann soll der Zeuge versucht haben, über den Balkon zu fliehen. Daraufhin sollen die Angeklagten unter Aufrechterhaltung der Bedrohungslage die Geldbörse des Zeugen mitsamt 220,- Euro Bargeld sowie einer Versichertenkarte an sich genommen haben. Beim Verlassen der Wohnung sollen die Angeklagten den Fernseher des Zeugen beschädigt haben, indem sie dagegen schlugen und sollen sodann vom Tatort geflüchtet sein.
Der Zeuge S. soll aufgrund des Angriffs der Angeklagten mittels Rettungswagen zur Behandlung in das Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich verbracht worden sein. Er soll erhebliche Schmerzen sowie eine große Platzwunde am Kopf erlitten haben, welche geklammert werden musste.
Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft und sind bereits vorbestraft.
2. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 3102/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 21.07.2022, 14:00 Uhr |
Erster Termin: | 21.07.2022 |
Weitere Termine: | 09.08.2022, 12.08.2022, 05.09.2022, 09.09.2022, 30.09.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Dr. Roggenfelder, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, von Oktober 2019 bis zum 05.11.2021 in Trier und Aachen durch 13 rechtlich selbstständige Handlungen
in 12 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben,
in einem weiteren Fall (13.) Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein.
Der Angeklagte soll sich bereits seit längerem, spätestens seit Oktober 2019, als Betäubungsmittelhändler betätigt haben, indem er, ohne über eine hierzu berechtigende Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz zu verfügen, Marihuana im Kilogrammbereich bezogen und das Rauschgift an verschiedene Abnehmer im Raum Trier, unter anderem den gesondert Verfolgten A., gewinnbringend weiterverkauft haben soll. Durch den Verkauf der Drogen soll der Angeklagte im Tatzeitraum zum weit überwiegenden Teil seinen Lebensunterhalt finanziert haben.
1. bis 3.
Seit spätestens Oktober 2019 soll der Angeklagte von dem in Rotterdam ansässigen Betäubungsmitteldealer O. in mindestens drei Fällen mit jeweils mindestens einem Kilogramm Marihuana von mittlerer Qualität, d.h. mit Wirkstoffgehalten von mindestens 15 % THC, beliefert worden sein. Die Lieferung soll über den seitens des O. eingesetzten belgischen Kurierfahrer V. sowie einen weiteren, nicht identifizierten Kurier, erfolgt sein. Die Betäubungsmittel sollen durch V. an eine Anschrift in Trier geliefert worden sein, wo der gesondert Verfolgte M. eine sogenannte „Depotwohnung“ für den Angeklagten und den rechtskräftig verurteilten S. unterhalten haben soll. In einem Fall sollen dem M. die Betäubungsmittel auf dem Parkplatz eines Altenheims in Trierweiler durch den ebenfalls in die Geschäfte des O. involvierten H. übergeben worden sein. M. soll die Betäubungsmittel sodann weisungsgemäß in seiner Wohnung gelagert haben, wobei er vor jeder Lieferung von dem Angeklagten das Geld für die Drogen zur Übergabe an den Kurier erhalten haben soll.
4. bis 12.
Seit spätestens März 2021 soll der Angeklagte sich zum Transport der Betäubungsmittel von seinem Wohnort Aachen nach Trier der gesondert Verfolgten K. bedient haben, die in mindestens 9 weiteren Fällen im Auftrag des Angeklagten als Kurierfahrerin aufgetreten sein soll. Die Betäubungsmittel soll er in Aachen an die gesondert Verfolgte K. übergeben haben, die die Drogen dann absprachegemäß nach Trier verbracht haben soll und sie dort im Auftrag des Angeklagten an die Abnehmer übergeben haben soll.
In Ausübung seines Tatplans soll der Angeklagte im Einzelnen folgende Straftaten begangen haben:
4.
Am 02.05.2021 soll der Angeklagte die für seinen Abnehmer in Trier bestimmten Betäubungsmittel im Bereich des Hirsch-Einkaufscenters in Aachen an die Zeugin K. übergeben haben, wobei es sich um mindestens 1 Kilogramm Haschisch oder Marihuana von mittlerer Qualität gehandelt haben soll. Die Zeugin K. soll die Betäubungsmittel auftragsgemäß nach Trier in die Straße M. verbracht haben, wo sie die Betäubungsmittel am frühen Abend, wahrscheinlich gegen 18:00 Uhr, an den oder die Abnehmer übergeben haben soll, wobei es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um den dort wohnenden A. gehandelt haben soll.
5.
Am 13.06.2021 soll die Zeugin K. erneut mindestens 1 Kilogramm Haschisch oder Marihuana, das sie zuvor von dem Angeklagten erhalten haben soll, in dessen Auftrag nach Trier an die Anschrift P.-Straße geliefert haben, wo sie die Drogen an einen nicht identifizierten Abnehmer des Angeklagten übergeben haben und den Kaufpreis hierfür entgegengenommen haben soll.
6.
Am 22.06.2021 soll die Zeugin K. im Auftrag des Angeklagten Betäubungsmittel, mindestens 1 Kilogramm Haschisch oder Marihuana, an den gesondert Verfolgten A. an dessen Wohnanschrift in die Straße M. in Trier geliefert haben.
7.
Am 12.09.2021 soll der Angeklagte der Zeugin K. gegen 11:50 Uhr im Bereich der Firma QuickyCars 24 in Aachen erneut mindestens 1 Kilogramm Haschisch oder Marihuana mit dem Auftrag, die Betäubungsmittel dem A. nach Trier zu liefern übergeben haben, der die Drogen 14:45 Uhr an seiner Anschrift in der Straße M. in Trier entgegengenommen haben soll.
8.
Am 16.09.2021 gegen 16:02 Uhr soll die Zeugin K. erneut Betäubungsmittel im Auftrag des Angeklagten, mindestens 500 Gramm Haschisch oder Marihuana, zu einem nicht identifizierten Abnehmer im Bereich der Anschrift E.-Straße zum Preis von circa 2.500,- Euro geliefert haben.
9.
Am 02.10.2021 soll die Zeugin K. im Auftrag des Angeklagten gegen 19:50 Uhr mindestens 1 Kilogramm Marihuana oder Haschisch an den gesondert Verfolgten A. geliefert haben, der sie an seiner Wohnanschrift entgegengenommen haben soll.
10.
Am 19.10.2021 soll die Zeugin K. zwischen 17:00 Uhr und 17:20 Uhr erneut Betäubungsmittel, die sie zuvor von dem Angeklagten in Aachen erhalten haben soll, nämlich wie üblich mindestens 1 Kilogramm Haschisch oder Marihuana, nach Trier geliefert haben, die sie dem Abnehmer des Angeklagten, bei dem es sich wahrscheinlich um den gesondert Verfolgten M. gehandelt haben soll, im Bereich B.-Straße in Trier übergeben haben.
11.
Am 31.10.2021 gegen 18:00 Uhr soll die Zeugin K. abermals Betäubungsmittel, nämlich Marihuana oder Haschisch im Größenbereich von erneut mindestens 1 Kilogramm, im Auftrag des Angeklagten an den A. geliefert haben, die ihm an seiner Wohnanschrift in der Straße M. in einer schwarzen Sporttasche übergeben worden sein sollen.
12.
Zuletzt soll der Angeklagte am 05.11.2021 die Zeugin K. mit dem Transport von 1,5 Kilogramm Marihuana zu A. nach Trier beauftragt haben, dem er die Betäubungsmittel zuvor verkauft haben soll. Als die Zeugin K. um 17:14 Uhr an der Wohnanschrift von A., in der Straße M. in Trier angekommen sein soll, soll A. die in einer gelben Tasche verpackten Betäubungsmittel dem Kofferraum entnommen und sie in den zu seiner Wohnung gehörenden Kellerraum verbracht haben. Unmittelbar nach der Rauschgiftübergabe soll der Angeklagte, der zuvor bei A. auf die Zeugin K. gewartet haben und bei ihrem Eintreffen auf dem Beifahrersitzt ihres Pkw Platz genommen haben soll, vorläufig festgenommen worden sein.
13.
In seinem Zimmer im elterlichen Wohnanwesen in der R.-Straße in Aachen soll der Angeklagte am 05.11.2021 eine geringe Menge (3,18 Gramm netto) Marihuana in einem Plastikbeutel aufbewahrt haben, die anlässlich einer Durchsuchung durch die Polizei Aachen sichergestellt worden sein sollen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er ist bereits vorbestraft.
I. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 8719/21 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 18.07.2022, 09:30 Uhr und 22.07.2022, 10:00 Uhr |
Erster Termin: | 05.05.2022 |
Weitere Termine: | 15.08.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
2. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 21315/21 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 19.07.2022, 10:30 Uhr |
Erster Termin: | 12.05.2022 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Versuchter Totschlag u. a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Schaffarczyk, Trier |
3. Strafverfahren 1 Ks 8032 Js 35057/20 – 1. Schwurgerichtskammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 21.07.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 19.08.2021 |
Weitere Termine: | 11.08., 16.08.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Mord u. a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |