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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 27. Kalenderwoche 2021

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
 

1. Strafverfahren 5 KLs 8032 Js 36714/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)

Termine:

05.07.2021, 10.00 Uhr

Erster Termin:

05.07.2021

Weitere Termine:

20.07.2021, 28.07.2021

Gegenstand des Verfahrens:

Verbr. nach § 29a BtMG

Verteidiger laut Anklageschrift

Rechtsanwalt Kirch, Zell


Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten Folgendes zur Last:

Er soll sich im Raum Bernkastel-Kues als Betäubungsmittelhändler verdingt und mit Haschisch und Marihuana gehandelt haben. Am 16.12.2020 sei er gegen 22.20 Uhr mit seinem PKW im Raum Bernkastel-Kues – unter Drogeneinfluss stehend – unterwegs gewesen. In seinem PKW habe er Haschisch und Marihuana sowie griffbereit eine Machete und ein Einhandmesser mitgeführt, um damit ggf. die Betäubungsmittel zu verteidigen. Als ein Streifenwagen auf ihn aufmerksam geworden sei und ihn habe kontrollieren wollen, habe er versucht mit seinem PKW zu flüchten. Er sei dazu mit überhöhter Geschwindigkeit über einen Weinbergspfad gefahren. Letztlich habe er in einer leichten Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und sei mit einer Weinbergsböschung kollidiert. Anschließend habe er seine Flucht zu Fuß fortgesetzt. Er sei schließlich durch einen Polizeibeamten gestellt worden und habe sich seiner Fixierung mit Gewalt widersetzt und dabei den Polizeibeamten im Bereich des linken Oberschenkels, der linken Hand, Gesicht und Kopf sowie im Bauch- und Rippenbereich verletzt. Dieser sei bis zum 30.12.2020 dienstunfähig gewesen.

Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.


2. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 27251/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)  

Termine:

06.07.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:

06.07.2021

Weitere Termine:

12.07.2021, 16.07.2021

Gegenstand des Verfahrens:

Verbr. nach § 29a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:

Rechtsanwalt Küppers, Trier
Rechtsanwalt Böhm, Kreuzau (Düren)
Rechtsanwalt Angele, Trier
Rechtsanwalt Cosic, Frankfurt am Main

 

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden Angeklagten Folgendes zur Last:

Die Angeklagten hätten sich seit mindestens April 2020 aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses in Trier als Drogenhändler verdingt. Sie sollen mit dem Handel mit Marihuana, Amphetamin, Kokain und Ecstasy zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt verdient haben.

Im Zeitraum Juli 2020 bis 19.08.2020 sollen sie bei mindestens zehn Rauschgiftgeschäften in wöchentlichem Rhythmus Marihuana, Amphetamin und Ecstasy – zum Teil auf Kommission - an einen gesondert verfolgten Dritten verkauft haben. Dadurch sollen sie Erlöse in Höhe von mindestens 4.175 € erwirtschaftet haben.

In der Zeit zwischen dem 08.10.2020 bis 09.12.2020 sollen sie nachweislich zu vier weiteren Gelegenheiten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben haben:

Sie sollen Anfang Oktober 2020 ca. 220 g Marihuana zum Preis von 1.500 € verkauft haben.

Ende Oktober sollen sie einem potentiellen Abnehmer den Verkauf von 200 g Marihuana, 1.000 Tabletten Tilidin und 30 g Kokain angeboten haben.

Anfang November 2020 sollen sie einem Abnehmer den Verkauf von Marihuana und Amphetamin im Kilogrammbereich sowie größerer Mengen Kokain, Ecstasy und Tilidin angeboten haben. Verbindlich habe man sich mit dem Abnehmer auf eine Lieferung von 30 g Kokain sowie Marihuana im Verkaufswert von 2.500 € in der Folgewoche geeinigt. Letztlich sei es zum Verkauf 28 g Kokain und von 118 g Marihuana zu einem Gesamtpreis von 2.300 € gekommen. Zugleich sei der Verkauf von einem Kilogramm Marihuana zu einem Preis von 6.300 € in Aussicht gestellt worden.

Anfang Dezember 2020 hätten die Angeklagten zwei Kilogramm Marihuana zum Preis von 12.200 € verkaufen wollen. Entsprechend vorheriger Vereinbarung seien sie zu einem Treffen mit einem potentiellen Abnehmer erschienen. In der Nähe des Treffpunktes hätten die Angeklagten eine „Bunkerwohnung“ unterhalten. Dort seien weitere 1.775 g Marihuana, 71 g Kokain, 137 Ecstasy-Tabletten, 428 g Amphetaminpulver und 600 Tabletten Alprazolam sichergestellt worden.

Beide Angeklagten sind vorbestraft und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.


II. Fortsetzungsverhandlungen

Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)

Termine:

05.07. und 08.07.2021, 10.00 Uhr

Erster Termin:

19.10.2020

Weitere Termine:

12.07.2021, …
grds. montags und donnerstags bis zum 31.12.2021

Gegenstand des Verfahrens:

Bildung krimineller Vereinigungen u. a.

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