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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 4a KLs 8032 Js 35215/20 jug – 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RLG Dr. Meyer)
Termine: | 01.06.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 01.06.2021 |
Weitere Termine: | 22.06., 29.06., 01.07., 14.07.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Angele, Trier |
Den Angeklagten L. L., H. und A. L. wird von der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 02.12.2020 in Platten und andernorts als Betäubungsmittelhändler aktiv gewesen zu sein und sich durch den gewinnbringenden Verkauf von Betäubungsmitteln eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verschafft zu haben. Dabei sei ihnen bewusst gewesen, nicht über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen.
Der Angeklagte L. L. habe in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 21.08.2020 von dem rechtskräftig verurteilten W. 900 g Marihuana zum Weiterverkauf und 5 g Kokain zum Eigenkonsum erworben. Von seinem Gewinn aus dem Weiterverkauf habe er bei W. Marihuana zum Eigenkonsum erworben.
Bei einer weiteren Gelegenheit habe der Angeklagte L. L. zusammen mit dem gesondert verfolgten S. von W. 2,5 Liter Amphetamin-Öl erworben. Seinen hälftigen Anteil habe der Angeklagte L. L. mit Gewinn weiterverkauft.
Ende Mai/ Anfang Juni 2020 habe der Angeklagte L. L. bei mindestens zwei Gelegenheiten jeweils 1 Liter Amphetaminbase an W. gewinnbringend weiterverkauft.
Der Angeklagte A. L. habe Anfang November 2020 im Palastgarten in Trier einen cannabishaltigen Joint zum Eigenkonsum erworben.
Am 02.12.2020 sollen die drei Angeklagten beschlossen haben, ca. 650 g Marihuana gewinnbringend weiterzuverkaufen. Hierzu sollen sie den S. mit einem PKW aufgesucht und ihm 500 g Marihuana verkauft haben. Während A. L. und L. L. im Auto gewartet hätten, habe sich H. in die Wohnung des S. begeben. Die Betäubungsmittel habe er in einem Rucksack mitgeführt. Ebenfalls habe sich in dem Rucksack ein Jagdmesser befunden.
Im Anschluss hätten die Angeklagten eine weitere Person aufsuchen wollen, um an sie die restlichen Betäubungsmittel zu verkaufen. Zuvor seien sie indes von der Polizei einer Fahrzeug- und Personenkontrolle unterzogen worden.
Der Angeklagte A. L. habe bei Begehung der Taten als Heranwachsender gehandelt.
Der Angeklagte L. L. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Angeklagten H. und A. L. sind vorbestraft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 31.05. und 01.06.2021, 10.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.10.2020 |
Weitere Termine: | 07.06.2021, … |
Gegenstand des Verfahrens: | Bildung krimineller Vereinigungen u. a. |
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 22589/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz:VRLG Hardt)
Termine: | 31.05. und 01.06.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 17.05.2021 |
Weitere Termine: | 09.06.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |