- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 22589/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz:VRLG Hardt)
Termine: | 17.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 17.05.2021 |
Weitere Termine: | 31.05.2021, 01.06.2021, 09.06.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwältin Schwiering, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den Angeklagten P., M. R. und D. R. vor, in der Zeit vom Frühjahr 2019 bis 25.08.2020 in Trier und andernorts mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der Angeklagten N. wirft sie vor, hierzu Beihilfe geleistet zu haben.
D. R. habe sich im vorbezeichneten Zeitraum in Trier als Rauschgifthändler betätigt. Er habe hierzu P. mit Kurierfahrten in die Niederlande betraut. P. habe bei mehreren Kurierfahrten – für die er entlohnt worden sei - in den Niederlanden von dem Lieferanten K. in größeren Menge Amphetamin, Marihuana und Ecstasy-Tabletten erworben. M. R. habe P. bei den Fahrten begleitet, wofür er ebenfalls Geld erhalten habe. Er habe P. das Geld für die Betäubungsmittel gegeben und Marihuana auf den Rückfahrten gelegentlich auf seine Qualität kontrolliert.
N. sei mit D. R. liiert gewesen. Im Einverständnis mit N. habe D. R. die Betäubungsmittel in der gemeinsamen Wohnung gelagert, die sie mit drei Kindern bewohnt haben sollen. Bei einer Durchsuchung der Wohnung seien Betäubungsmittel auch im Kinderzimmer eines 12jährigen Kindes – verstaut in einer Box hinter einem Sitz-Sack – aufgefunden worden.
N. habe zudem zur Abschreckung von „ungebetenen Gästen“ im Eingangsbereich der Wohnung eine Videokamera installiert.
Am 02.08.2020 sei P. auf einer Kurierfahrt auf der BAB 60 von Bundespolizei kontrolliert worden. Die Beamten sollen Betäubungsmittel (Marihuana, Amphetamin, Ecstasy-Tabletten) bei ihm sichergestellt haben. Auch sei P. nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen.
Die Angeklagten befinden sich, mit Ausnahme des P., in Untersuchungshaft. Die Angeklagten P. und D.R. sind vorbestraft.
- Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 17. und 20.05.2021, 10.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.10.2020 |
Weitere Termine: | 24.05.2021, … |
Gegenstand des Verfahrens: | Bildung krimineller Vereinigungen u. a. |
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 35033/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 18.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 06.05.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30 BtMG |
3. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 33470/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 19.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 10.05.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Vergehen nach § 29 BtMG |