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- Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 2 KLs 8034 Js 3791/22 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine: | 06.07.2022, 09:00 Uhr |
Erster Termin: | 06.07.2022 |
Weitere Termine: |
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Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Kreuter, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten K. zur Last, vom 01.05.2021 bis zum 02.03.2022 in Trier durch 5 selbstständige Handlungen jeweils mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und in einem dieser Fälle (5.) dabei eine Schusswaffe und sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt waren, mit sich geführt zu haben.
Der Angeklagte soll sich zwischen Mai 2021 und März 2022 als Marihuanahändler im Trierer Stadtgebiet, ohne über eine hierzu berechtigende Erlaubnis zu verfügen, betätigt haben. In Ausübung seiner Tätigkeit soll er zwischen Mai und November zu zumindest 5 Gelegenheiten jeweils 300 Gramm Marihuana von zumindest durchschnittlicher Qualität, also mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 15 % entsprechend 45 Gamm Tetrahydrocannabinol, von dem gesondert verfolgten Betäubungsmittelhändler H. erworben haben, um das Rauschgift anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Die in den ersten 4 Fällen erworbenen Betäubungsmittel soll der Angeklagte zu einem Preis von schätzungsweise 12,50 Euro je Gramm verkauft und hierdurch Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 15.000,- Euro erzielt haben.
Von der zuletzt erworbenen Menge soll er lediglich rund 100 Gramm verkauft haben, wodurch er weitere rund 1.250,- Euro eingenommen haben soll. Eine Teilmenge von 100 Gramm soll am 01.02.2022 in einem eigens für die Abwicklung der Geschäfte zwischen dem gesondert verfolgten H. und dem Angeklagten K. angemieteten Lagerraum in der C.-Straße in Trier gelagert haben, wo sie von Beamten der Kriminalinspektion Trier sichergestellt wurden. Am 02.03.2022 soll der Angeklagte im Schlafzimmer seiner Wohnung in der A.-Straße in Trier weitere 107,29 Gramm des Marihuanas sowie mehrere Druckverschlusstüten und eine Feinwaage zum Portionieren einzelner Verkaufseinheiten verwahrt haben. Im Schlafzimmerschrank und einem im Schlafzimmer stehenden Sideboard soll er zudem zugriffsbereit einen Baseballschläger, einen Teleskopschlagstock, ein Pfefferspray, eine geladene Pfefferpistole, ein Messer mit feststehender Klinge und zwei Kubotane verwahrt haben, um sich erforderlichenfalls mittels Einsatz dieser Waffen im Besitz der Betäubungsmittel zu erhalten.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 5 KLs 8041 Js 2868/22 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 07.07.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 07.07.2022 |
Weitere Termine: | 12.07.2022 |
Gegenstand des Verfahrens: | Schwere Brandstiftung |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Haufs-Brusberg, Trier Rechtsanwalt Wittschier, Trier |
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten R. zur Last, am 25.01.2022 in Lampaden ein Gebäude oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört zu haben, indem er am Tattag gegen 11:00 Uhr in das freistehende Einfamilienhaus der Geschädigten M. in Lampaden dadurch eingedrungen sein soll, dass er eine Fensterscheibe zum Heizungsraum auf der Rückseite des Anwesens eingeschlagen habe und sich durch das von ihm sodann durch das Hineingreifen in die entsprechende Öffnung geöffnete Fenster in das Gebäude begeben haben soll und hier im Flurbereich bzw. Treppenhaus – auch unter Einsatz eines Brandbeschleunigers – vermutlich Terpentinöl – das Haus absichtlich in Brand gesetzt haben soll, wobei das Anwesen – wie vom Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen – durch den Brand so stark beschädigt worden sein soll, dass ein vollständiger Abriss des Gebäudes unvermeidbar geworden sein dürfte und der Geschädigten ein Gesamtschaden in Höhe von mindestens 400.000,- Euro entstanden sein soll.
Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 5 KLs 8014 Js 31315/18 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 04.07.2022, 09:30 Uhr |
Erster Termin: | 30.06.2022 |
Weitere Termine: |
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Gegenstand des Verfahrens: | Versuchte gefährliche Körperverletzung u.a. |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Nickels, Wadern
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