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I. Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.
1. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 33470/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 10.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 10.05.2021 |
Weitere Termine: | 19.05.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Vergehen nach § 29 BtMG |
Verteidiger lt. Anklageschrift: | Rechtsanwalt Collet, Trier Rechtsanwalt Küttner, Köln |
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten vor, in Trier in dem Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019 in 48 Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, weiterhin eine räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer Körperverletzung sowie eine versuchte räuberische Erpressung begangen zu haben.
Der Angeklagte soll sich im angegebenen Zeitraum in Trier mit Gewinnerzielungsabsicht und zur Finanzierung seines Lebensunterhalts als Betäubungsmittelhändler betätigt haben. Er habe mit Amphetamin und Marihuana gehandelt.
An einem Tag im November 2019 habe der Angeklagte den Zeugen und Geschädigten P. zur Zahlung von 90 € aufgefordert, ohne hierauf, was er gewusst habe, einen Anspruch zu haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen und den P. unter Druck zu setzen, habe er diesen mit beiden Händen am Hals gefasst, fest zugedrückt und gewürgt, bis P. keine Luft mehr bekommen habe. Zudem habe er erklärt, dass „seine Russen kämen“, wenn P. nicht zahle. Damit habe er suggerieren wollen, dass er Schlägertrupps zu P. schicken würde. Völlig verängstigt habe P. das Geld besorgt und dem Angeklagten übergeben.
An weiteren Tag im November 2019 habe der Angeklagte vom P. die Zahlung von 200 € verlangt, ohne hierauf, wie er gewusst habe, einen Anspruch zu haben. Er habe erneut angekündigt, „seine Russenkollegen“ vorbeizuschicken. P. habe dem Angeklagten seine EC-Karte gegeben und die dazugehörige PIN mitgeteilt. Mangels Guthabens habe der Angeklagte an diesem Tag jedoch kein Geld von dem Konto abgehoben.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 KLs 8033 Js 2780/20 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 11.05.2021, 09.00 Uhr und 14.05.2021, 10.00 Uhr |
Erster Termin: | 06.05.2021 |
Weitere Termine: | 07.06.2021, 10.06.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 30a BtMG |
2. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 12496/20 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt)
Termine: | 11.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 19.04.2021 |
Weitere Termine: | - |
Gegenstand des Verfahrens: | Verbrechen nach § 29a BtMG |
3. Strafverfahren 8031 Js 9574/19.1 KLs – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termin: | 12.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 07.07.2020 |
Weitere Termine: | 02.06.2021, 08.06.2021, 11.06.2021, 14.06.2021, 18.06.2021, 24.06.2021, 29.06.2021, 02.07.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | Einschleusen von Ausländern u.a. |
4. Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 3614/21 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Schmitz)
Termine: | 14.05.2021, 09.00 Uhr |
Erster Termin: | 25.02.2021 |
Weitere Termine: | 07.06.2021, 09.06.2021 |
Gegenstand des Verfahrens: | erpresserischem Menschenraub, Verbrechen nach |