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Erstinstanzliche Verfahren vor den Strafkammern in der 8. Kalenderwoche 2021

Sämtliche Termine der Strafkammern finden Sie unter

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I. Neu beginnende Strafverfahren

Allgemeiner Hinweis: Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wieder.


1. Strafverfahren 4a KLs 8032 Js 7550/20 jug (2) - 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RLG Dr. Meyer)

Termine:                                             22.02.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:                                    22.02.2021

Weitere Termine:                                02. und 03.03.2021

Gegenstand des Verfahrens:              Verbrechen nach § 30a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:             Rechtsanwalt Ehlen, Wittlich

Dem 20jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Raum Bernkastel-Kues als Betäubungsmittelhändler aktiv gewesen zu sein und sich durch den gewinnbringenden Verkauf von Betäubungsmitteln eine zusätzliche Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschafft zu haben.

Bei einer Fahrzeugkontrolle am 22.02.2020 gegen 22.45 Uhr verfügte der Angeklagte über 250 g (brutto) Marihuana, eine Feinwaage, unbenutzte Griptütchen, Folie zum Einschweißen, 325,00 € in szenetypischer Stückelung sowie über weitere 5,7 g (brutto) Marihuana. Im Seitenfach der Fahrertür befand sich griffbereit ein 30 cm langer Kurzschlagstock mit einem Gewicht von 825 g.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden zudem weitere 11,5 g (netto) Marihuana, ein 5,1 g (brutto) schwerer Haschischbrocken sowie 16 Ecstasytabletten sichergestellt.

Über eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis verfügte der Angeklagte nicht. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

2. Strafverfahren 5 KLs 8033 Js 24524/20 - 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt) -

Termine:                                             22.02.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:                                    22.02.2021

Weitere Termine:                                02.03.2021

Gegenstand des Verfahrens:              Verbrechen nach § 29a BtMG u. a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:             Rechtsanwältin Faust, Höhr-Grenzhausen          

Dem 23jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im Raum Bernkastel-Kues in der Zeit vom März 2020 bis 01.09.2020 als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben ohne über eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis verfügt zu haben. Er soll in größerem Umfang Handel mit Marihuana, Haschisch, Amphetamin, Ecstasy, MDMA und psilocybinhaltigen Pilzen getrieben haben.

Am 23.08.2020 soll er zusammen mit einem gesondert verfolgten Betäubungsmittelhändler übereingekommen sein, aus 5 Litern flüssiger Amphetaminbase ca. 15 kg Amphetaminpaste zum Weiterverkauf herzustellen.

Am Belegenheitsort der Drogen soll er zudem ein Elektroimpulsgerät und ein beidseitig geschliffenes Springmesser mit nach vorne herausspringender Klinge aufbewahrt haben.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

3. Strafverfahren 5 KLs 8031 Js 26745/20 - 3. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Hardt) -

Termine:                                             25.02.2021, 09.00 Uhr

Erster Termin:                                    25.02.2021

Weitere Termine:                                -

Gegenstand des Verfahrens:              Verbrechen nach § 30a BtMG

Verteidiger lt. Anklageschrift:             Rechtsanwältin Bosch, Trier        

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, sich am 13.09.2020 in Trier als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben.

Bei einer Durchsuchung seiner Person am 13.09.2020 gegen 15.20 Uhr am Hauptbahnhof Trier führte der Angeklagte in einem Rucksack insgesamt 483 g (brutto) Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 15 % THC mit, um die Drogen an Abnehmer in Trier zu verkaufen. Weiterhin bewahrte er in dem Rucksack griffbereit ein (geschlossenes) Taschenmesser mit einer feststehenden Klinge (Klingenlänge 6,5 cm) auf, um sich damit erforderlichenfalls gegen Angriffe auf die von ihm mitgeführten Betäubungsmitteln zu erwehren. Über eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln verfügte er nicht.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

 

4. Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 3614/21 - 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Schmitz) -

Termine:                                             25.02.2021, 09.00 Uhr 

Erster Termin:                                    25.02.2021

Weitere Termine:                                17.03.2021, 29.03.2021, 08.04.2021

Gegenstand des Verfahrens:              erpresserischem Menschenraub, Verbrechen nach §§ 29a, 30a BtMG u. a.

Verteidiger lt. Anklageschrift:             Rechtsanwalt Dr. Roggenfelder, Trier

                                                            Rechtsanwalt Först, Koblenz

 

Die Angeklagten sollen sich in der Zeit vom 23.05.2020 bis zum 03.06.2020 in Trier und Wittlich wie folgt strafbar gemacht haben:

  • Der Angeklagte K. wegen
    • Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
    • Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung
    • Erpresserischer Menschenraub, gefährlicher Körperverletzung
       
  • Der Angeklagte B. K. wegen
    • Erpresserischer Menschenraubs, gefährlicher Körperverletzung
    • Beihilfe zur Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung
    • Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Verstoß gegen das Waffengesetz.

1.)

Dem Angeklagten K. wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Der Angeklagte K. habe aufgrund eines zuvor gemeinsam gefassten Tatplanes mit dem gesondert verfolgten E. K. beabsichtigt, ein Kilogramm Marihuana mindestens mittlerer Qualität – welches er zuvor für 5.500 € auf Kommission erhalten haben soll – für 6.500 € an Personen aus Luxemburg weiter zu veräußern. Aufgrund einer Ortsabwesenheit des Angeklagten K. sollte E. K. entsprechend des gemeinsam gefassten Tatplans am 23.05.2020 gegen 23.00 Uhr das Geschäft in der Wohnung des Angeklagten K. in Wittlich abwickeln. Die Käufer aus Luxemburg nahmen, wie von Anfang an geplant, dem E. K. die Betäubungsmittel gewaltsam ab ohne den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Aufgrund der erlittenen Verletzungen musste E. K. stationär im Krankenhaus behandelt werden.

2.)

Der Angeklagte K. habe T. als Drahtzieher des unter 1.) geschilderten „Rip-Deals“ vermutet. Er habe diesen in der Nacht vom 23. auf den 24.05.2020 telefonisch kontaktiert und unter anderem mitgeteilt „Ihr werdet alle sterben“. T. soll eine Beteiligung an dem Raub vehement abgestritten haben.

K habe zugleich den Angeklagten B. K. informiert, welcher ebenfalls T. kontaktiert haben soll.

Da T. eine Tatbeteiligung vehement abgestritten habe, habe der Angeklagte K. spätestens am 24.05.2020 den Entschluss gefasst, nach Trier zu fahren, sich an T. zu rächen sowie die Betäubungsmittel oder ab das Geld dafür zurückzufordern.

Der Angeklagte K. habe sechs weitere Personen informiert und diese als Mittäter für seinen Racheakt gewonnen. Da T. im weiteren Verlauf auf Nachrichten nicht mehr reagiert habe, habe der Angeklagte K. über einen Dritten, den M. E., ein Treffen mit einem Bekannten des T., dem M. A., organisieren lassen, um von diesem an weitere Informationen über den Raub zu gelangen.

Im Anschluss sollen sich der Angeklagte K. und B. K. mit insgesamt acht weiteren Personen im Bereich des Max-Planck-Gymnasiums Trier getroffen haben. Allen soll dabei bewusst gewesen sein, dass es darum ging, die Verantwortlichen des Raubes zum Nachteil des Angeklagten K. ausfindig zu machen, sich bei diesen körperlich zu rächen und einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

M. E. und M. A. seien zu dem Treffen der oben benannten Gruppe dazugekommen. M. A. sei unter anderem von dem Angeklagten K. lautstark angesprochen und gegen seinen Willen in ein Fahrzeug gezerrt worden. Der Angeklagte K. sei sodann mit fünf Mittätern mit dem M. A. auf zwei Fahrzeuge verteilt zum Parkplatz des Südbads in Trier gefahren. Dabei hätten sie diverse Schlagwerkzeuge, z. B. ein Starkstromkabel sowie Holzknüppel, mit sich geführt.

Auf der Fahrt habe insbesondere der Angeklagte K. den M. A. aufgefordert, seine Beteiligung an dem Raub offenzulegen. Er habe das Handy des M. A. an sich genommen und nach Informationen durchsucht. Dabei habe er ein Foto von sich selbst entdeckt, was ihn veranlasst habe, den M. A. am Hals zu packen und zu würgen. Ein Mittäter habe eingegriffen und das Würgen beendet. Gleichwohl habe M. A. eine deutlich sichtbare Verletzung am Hals erlitten.

Auf dem Parkplatz seien die sechs Mittäter aus den Fahrzeugen ausgestiegen und hätten weiterhin Druck auf den M. A. ausgeübt. M. A. habe aus Angst um sein eigenes Wohlergehen daraufhin mehrere Personen kontaktiert und herausgefunden, dass sich T. in der Wohnung eines Onkels in der M.-Straße aufhalte. Die sechs Mittäter seien daraufhin zurück ins Stadtzentrum gefahren.

Auf der Fahrt zurück in die Stadt sei die am Max-Plack-Gymnasium zurückgebliebene Gruppe informiert worden. Als neuer Treffpunkt sei die M.-Straße vereinbart worden.

Die beiden Gruppen seien nacheinander in der M.-Straße eingetroffen. Zufällig habe sich A. F. dort aufgehalten, der vom Angeklagten K. als einer der vermeintlichen Luxemburger, mit dem er zuvor das Geschäft verhandelt habe, erkannt worden sei. A. F. habe, von dem Angeklagten K. und drei seiner Mittäter verfolgt, die Flucht ergriffen.  Einer der Mittäter habe A. F. erreichen und durch einen Stoß zu Fall bringen können. Der Angeklagte K. und drei seiner Mittäter sollen sodann auf A. F. eingeschlagen und eingetreten und ihn anschließend in ein Fahrzeug gezerrt haben. Danach seien sie mit ihm weggefahren.

Die Gruppe habe sich daraufhin mit ihren Fahrzeugen in der Straße „Am Grüneberg“ in Trier getroffen. Dort habe einer von ihnen dem A. F. einen weitere Faustschlag gegen den Kopf verpasst. Insbesondere der Angeklagte K. habe dort entschieden, dass die Gruppe aus Trier raus müsse und nach Wittlich fahren solle.

Einer der Mittäter habe M. A. sodann im Bereich des Gartengeschäfts Lambert freigelassen. A. F. sei hingegen noch nicht freigelassen worden. Die Gruppe habe sich auf der Fahrt nach Wittlich entschlossen eine Schutzhütte, in der Nähe des Krankenhauses im Wald gelegen, aufzusuchen. Mit Ausnahme eines der Mittäter habe sich die Gruppe an der Schutzhütte versammelt und das weitere Vorgehen besprochen. Die Angeklagten K. und B. K. hätten sich mit drei weiteren Mittätern mit A. F. in die Schutzhütte begeben. In der Schutzhütte hätten insbesondere die Angeklagten K. und B. K. mit einem weiteren Mittäter vehement auf A. F. eingewirkt und ihn unter Androhung von Gewalt aufgefordert, seine Beteiligung an der Raubtat zuzugeben sowie die Namen der Mittäter zu benennen. Der Angeklagte K. habe dabei ein Starkstromkabel in der Hand gehalten und damit mehrfach drohend gegen die Wände der Hütte geschlagen. Zudem habe er A. F. mit dem Kabel einen Schlag gegen den Kopf verpasst, wodurch dieser eine Platzwunde an der linken Kopfseite erlitten habe. Sie hätten das Handy des A. F. durchsucht und mit diesem ein Video von A. F. gedreht. Dieses Video sollen sie an T. gesandt haben, mit der Drohung, dass es ihm mindestens genauso ergehen würde.

Schließlich sollen sie einen Bekannten des A. F., den A., kontaktiert haben mit der Bitte, zur Hütte zu kommen und den Wahrheitsgehalt der Angaben des A. F. zu überprüfen. Nachdem A. erschienen sei, hätten sie A. F. freigelassen, der die Hütte zu Fuß Richtung Wittlich verlassen habe. Auf dem Heimweg hätte der Angeklagte K. mit zwei weiteren Mittätern A. F. wieder aufgegabelt und zur Wohnung des Angeklagten K. mitgenommen. Nachdem T. dort trotz Ankündigung nicht erschienen sei, hätten sie A. F. am Bahnhof in Wittlich abgesetzt, von wo er nach Trier zurückgefahren sei.

A. F. habe durch die massiven Angriffe neben Schmerzen und Prellungen unter anderem ein Hämatom an der rechten Stirn, Schwellungen am Hinterkopf sowie im Bereich beider Ohren sowie mehrere nicht unerhebliche Hautabschürfungen im Bereich des rechten Oberschenkels, des rechten Unterarms und an beiden Händen erlitten. Noch in der Nacht habe er ambulant im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Noch am Abend des 24.05.2020 hat sich T. zur Polizei begeben und Anzeige erstattet.

3.)

Anlässlich einer am 25.05.2020 erfolgten Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten B. K. sollen szenetypisch gestückeltes Bargeld in Höhe von 1.285 €, diverse Betäubungsmittelutensilien, 402 g (brutto) Marihuana, 2 Ecstasy-Tabletten sowie 8 Tilidin- und 2 Ritalintabletten sichergestellt worden sein. Ebenso seien zugriffsbereit zwei Schreckschussrevolver mitsamt einer Packung dazugehöriger Munition, zwei Baseballschläger, ein Kampfmesser sowie ein Schlagring dort aufbewahrt worden.

Der Angeklagte K. ist nicht vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte B. K. ist vorbestraft und befindet sich ebenfalls in Untersuchungshaft.
 


II. Fortsetzungsverhandlungen


1. Strafverfahren 5 Js 30/15. 2a KLs - 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler) -

Termine:                                 22. und 25.02.2021, jeweils 10.00 Uhr

Erster Termin:                        19.10.2020

Weitere Termine:                    01.03.2021, …

grds. montags und donnerstags bis zum 31.12.2021

                                               Zusatztermine: 09., 16., 23.03.2021, jeweils 10.00 Uhr

Gegenstand des Verfahrens: Bildung krimineller Vereinigungen u. a.

 

2. Strafverfahren 4a KLs 8021 Js 20396/20 - 4. Große Jugendkammer (Vorsitz: RiLG Meyer) -

Termine:                                 23. und 26.02.2021, 09:00 Uhr

Erster Termin:                        10.02.2021

Weitere Termine:                    -

Gegenstand des Verfahrens: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

 

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